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    Traineeprogramm und Praktikum

    Unzählige Uni-, Fachhochschul- oder Berufsschulabsolventen kennen das Szenario viel besser als ihnen lieb ist: man hat den Studien- bzw. den Ausbildungsabschluss “frisch in der Tasche”, ist voller Tatendrang und begibt sich frohen Mutes auf die Jobsuche. Doch so groß die Motivation zunächst ist, so schnell kann sie auch wieder nachlassen: eine Jobabsage nach der anderen, die Frustrationsgrenze sinkt und die Verzweiflung steigt. Die Konkurrenz an Mitbewerbern ist groß und irgendjemand hat aus irgendeinem Grund immer “die Nase vorn”; besonders dann, wenn die Konkurrenz – im Gegensatz zu einem selber – Berufserfahrung vorweisen kann.

    Es liegt in der Natur der Sache, dass es mit einer Arbeitsstelle in der Regel nicht auf Anhieb klappt – schon gar nicht mit dem Traumjob. Doch um die Chancen einer erfolgreichen Arbeitssuche zu erhöhen und Frust und Verzweiflung entgegenzuwirken, ist es lohnenswert, selbst erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und zwar durch ein Praktikum; im Idealfall bereits in der Branche, in der man später arbeiten möchte. Und obwohl der Nutzen eines Praktikums meist selbsterklärend ist, tauchen doch Fragen auf, über die man oft gar nicht so nachdenkt: gibt es zum Beispiel einen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung? Wie sind Praktikanten versichert, etwa bei Krankheit oder Unfall? Und welche Praktikumsarten gibt es?

    Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.

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    Arten eines Praktikums

    Grundsätzlich dienen Praktika dazu, wertvolle (berufliche) Erfahrungen zu sammeln und erworbene theoretische Kenntnisse durch Praxis zu erweitern. Praktikanten stehen hierbei zu ihrem “Arbeitgeber” in einem sogenannten Bildungsverhältnis; ein Arbeitsverhältnis, wie man es von “klassischen” Arbeitnehmer kennt, liegt nicht vor. Dennoch ist Praktikum nicht gleich Praktikum. Es gibt nämlich verschiedene Arten von Praktika, die sich bezüglich Zeitpunkt und Zielsetzung unterscheiden. Die wohl bekanntesten Praktika sind das Schülerpraktikum (Orientierungspraktikum), das Pflichtpraktikum während des Studiums, das freiwillige Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit bzw. in Ferien und das Auslandspraktikum.

    Während Schüler (unter Umständen auch Studenten) durch ein maximal dreiwöchiges Orientierungspraktikum zunächst einmal einen bestimmten Beruf oder ein Arbeitsfeld orientierend kennenlernen sollen, ist das Pflichtpraktikum zwingende Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Studiums. Ein Auslandspraktikum findet ebenfalls häufig im Rahmen eines Studiums statt. Betroffene absolvieren ein derartiges Praktikum in der Regel, um berufliche Erfahrungen zu sammeln und sich Sprachkenntnisse anzueignen und damit gegebenenfalls ihre Chancen bei der Jobsuche zu erhöhen.

    Darüber hinaus gibt es noch berufsspezifische Praktika, wie das Forschungspraktikum in naturwissenschaftlichen Bereichen bzw. Berufen und das Anerkennungspraktikum in der Sozialpädagogik

    Praktikum – warum ein Praktikumsvertrag sinnvoll ist…

    Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitsvertrag obligatorisch, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre jeweiligen Rechte und Pflichten vereinbaren. Anders sieht es hingegen bei einem Praktikum aus. Hier ist ein Praktikumsvertrag, der Rechte und Pflichten regelt – unabhängig von der Art des Praktikums – nicht vorgeschrieben. Allerdings ist es dennoch lohnenswert, einen Praktikumsvertrag zu vereinbaren. Im Fall der Fälle hat der Praktikant so die Möglichkeit, seine Ansprüche durchzusetzen, beispielsweise Urlaubsanspruch. Neben einem möglichen Urlaubsanspruch legt ein Praktikumsvertrag die Arbeitszeit, die Dauer der Probezeit und Regelungen zur Kündigung fest. Handelt es sich um ein bezahltes Praktikum ist zudem die Höhe des Entgelts im Praktikumsvertrag definiert.

    Hinsichtlich des Urlaubsanspruches ist darüber hinaus zu bedenken, dass Urlaubstage meist nur bei einem freiwilligen Praktikum im Praktikumsvertrag vereinbart sind. Bei einem Pflichtpraktikum hingegen besteht in der Regel kein Anspruch auf Urlaub.

    Anspruch auf Bezahlung bei einem Praktikum?

    Bild von drei Leuten an einem Schreibtisch

    Ein Praktikum ist dazu da, um von einem Beruf ein besseres Bild zu erhalten und lässt sich in verschiedene Arten differenzieren.

    Die (beruflichen) Erfahrungen, die man durch ein Praktikum gewinnt, sind Gold wert und können bei der Suche nach einer Arbeitsstelle das berüchtigte Zünglein an der Waage und der entscheidende Vorteil gegenüber Mitbewerbern sein. Doch diesen Mehrwert hat ein Praktikum meist nicht sofort, sondern erst später. Da liegt es nahe, dass sich Mancher wünscht, von einem Praktikum und seiner geleisteten Arbeit auch direkt “an Ort und Stelle” etwas “mitzunehmen”, etwa in Form einer Vergütung. Aber gibt es das überhaupt – Bezahlung eines Praktikums? Hat man als Praktikant Anspruch auf einen Lohn? Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, ein Praktikum zu vergüten; er ist in der Regel nicht dazu verpflichtet, Praktikanten einen Lohn zu zahlen. Einen Anspruch auf Vergütung besteht nur in einem Ausnahmefall: handelt es sich um ein freiwilliges, mindestens dreimonatiges Praktikum muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten bzw. Praktikanten Mindestlohn zahlen.

    Praktikum – Regelungen zur Versicherung

    Ganz gleich ob im Arbeitsleben, im Alltag zu Hause oder beim Autofahren: Versicherungen kommt in den unterschiedlichen Lebensbereichen eine große Bedeutung zu. Während beim Führen eines Kfz im Straßenverkehr beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur wichtig, sondern auch verpflichtend ist, ist im alltäglichen Leben in den heimischen vier Wänden etwa eine Hausratversicherung sinnvoll bzw. bedeutsam. Im Arbeitsleben spielt die Sozialversicherung eine zentrale Rolle, die jeder Arbeitnehmer abschließen muss, wenn er einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Die Sozialversicherung umfasst unterschiedliche Versicherungszweige (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) und soll den Arbeitnehmer so gegen einschneidende soziale Risiken absichern. Doch wie verhält es sich nun bei einem Praktikum? Wie sind Praktikanten versichert? Sie arbeiten schließlich auch, selbst wenn sie nicht als “klassische” Arbeitnehmer gelten und – anders als Arbeitnehmer – in der Regel keine Vergütung erhalten.

    Tatsächlich sind auch Praktikanten in einzelnen Sparten versichert, es gelten allerdings abhängig von der Art des Praktikums unterschiedliche Regelungen. Maßgeblich ist unter anderem, ob der Betroffene

    • ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum
    • ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum
    • ein Praktikum im In- oder Ausland

    absolviert.

    In diesem Zusammenhang spielt zudem beispielsweise eine Rolle, ob der Praktikant sozialversicherungspflichtig ist. Dies ist etwa bei Studenten der Fall, die vor oder nach dem Studium ein Pflichtpraktikum absolvieren. In Abhängigkeit von der Höhe der Vergütung zahlen entweder nur der Arbeitgeber (bis 325 Euro Vergütung) oder Arbeitgeber und Praktikant bzw. Arbeitnehmer (über 325 Euro Vergütung) Sozialversicherungsbeiträge. Absolviert der Betroffene ein unbezahltes Praktikum, bei dem er sozialversicherungspflichtig ist, muss er alleine die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen, während der Arbeitgeber in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlt.

    Es besteht auch die Möglichkeit, dass Praktikanten, sofern sie studieren und unter 25 Jahre alt sind, über die Familienversicherung versichert sind. Hier fallen keine eigenen Beiträge für den Betroffenen an; dies gilt allerdings nur wenn eine etwaige Vergütung weniger als 415 Euro monatlich beträgt. Darüber hinaus können Studenten je nach Art und Zeitpunkt des Praktikums über die studentische Krankenversicherung versichert sein.

    Hinsichtlich der Unfallversicherung gilt: handelt es sich um ein Praktikum im Inland, also in Deutschland, sind Praktikanten – unabhängig von einer möglichen Sozialversicherungspflicht – in jedem Fall gesetzlich unfallversichert. Dies gilt sowohl für die Arbeit an sich als auch für den Arbeitsweg; Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sind grundsätzlich abgedeckt.

    Es wird deutlich, wie komplex das Thema “Versicherungen beim Praktikum” ist bzw. sein kann. Besonders die Regelungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sind auf Anhieb nicht immer leicht zu durchschauen. Daher ist es ratsam, dass sich Betroffene vor Antritt des Praktikums genau informieren, welche Bestimmungen hinsichtlich ihrer Versicherung und Zahlungspflicht gelten, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.

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