Praktikum – Regelungen zur Versicherung
Ganz gleich ob im Arbeitsleben, im Alltag zu Hause oder beim Autofahren: Versicherungen kommt in den unterschiedlichen Lebensbereichen eine große Bedeutung zu. Während beim Führen eines Kfz im Straßenverkehr beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur wichtig, sondern auch verpflichtend ist, ist im alltäglichen Leben in den heimischen vier Wänden etwa eine Hausratversicherung sinnvoll bzw. bedeutsam. Im Arbeitsleben spielt die Sozialversicherung eine zentrale Rolle, die jeder Arbeitnehmer abschließen muss, wenn er einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Die Sozialversicherung umfasst unterschiedliche Versicherungszweige (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) und soll den Arbeitnehmer so gegen einschneidende soziale Risiken absichern. Doch wie verhält es sich nun bei einem Praktikum? Wie sind Praktikanten versichert? Sie arbeiten schließlich auch, selbst wenn sie nicht als “klassische” Arbeitnehmer gelten und – anders als Arbeitnehmer – in der Regel keine Vergütung erhalten.
Tatsächlich sind auch Praktikanten in einzelnen Sparten versichert, es gelten allerdings abhängig von der Art des Praktikums unterschiedliche Regelungen. Maßgeblich ist unter anderem, ob der Betroffene
- ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum
- ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum
- ein Praktikum im In- oder Ausland
absolviert.
In diesem Zusammenhang spielt zudem beispielsweise eine Rolle, ob der Praktikant sozialversicherungspflichtig ist. Dies ist etwa bei Studenten der Fall, die vor oder nach dem Studium ein Pflichtpraktikum absolvieren. In Abhängigkeit von der Höhe der Vergütung zahlen entweder nur der Arbeitgeber (bis 325 Euro Vergütung) oder Arbeitgeber und Praktikant bzw. Arbeitnehmer (über 325 Euro Vergütung) Sozialversicherungsbeiträge. Absolviert der Betroffene ein unbezahltes Praktikum, bei dem er sozialversicherungspflichtig ist, muss er alleine die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen, während der Arbeitgeber in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlt.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Praktikanten, sofern sie studieren und unter 25 Jahre alt sind, über die Familienversicherung versichert sind. Hier fallen keine eigenen Beiträge für den Betroffenen an; dies gilt allerdings nur wenn eine etwaige Vergütung weniger als 415 Euro monatlich beträgt. Darüber hinaus können Studenten je nach Art und Zeitpunkt des Praktikums über die studentische Krankenversicherung versichert sein.
Hinsichtlich der Unfallversicherung gilt: handelt es sich um ein Praktikum im Inland, also in Deutschland, sind Praktikanten – unabhängig von einer möglichen Sozialversicherungspflicht – in jedem Fall gesetzlich unfallversichert. Dies gilt sowohl für die Arbeit an sich als auch für den Arbeitsweg; Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sind grundsätzlich abgedeckt.
Es wird deutlich, wie komplex das Thema “Versicherungen beim Praktikum” ist bzw. sein kann. Besonders die Regelungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sind auf Anhieb nicht immer leicht zu durchschauen. Daher ist es ratsam, dass sich Betroffene vor Antritt des Praktikums genau informieren, welche Bestimmungen hinsichtlich ihrer Versicherung und Zahlungspflicht gelten, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
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