25.000 bis 40.000 € – Mercedes zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteilt

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
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    LG Stuttgart stellt erstmals unzulässige Abschalteinrichtung fest

    Stuttgart und Abgasskandal – die Kombination beider Wörter assoziiert man vor allem mit Negativnews: Fahrverbote, schmutzige Luft, Dieselschummel. Nun aber ist die Bundeshauptstadt des Stickoxids positiv in die Schlagzeilen geraten – zumindest aus Verbrauchersicht. Das LG Stuttgart hat Daimler zur Zahlung von Schadensersatz in drei Fällen verurteilt. Verfahrensgegenstand war – wie sollte es auch anders sein – eine Abschalteinrichtung. Bekannt sind diese bereits seit 2015, als VW eingestand, die Abgasreinigung von Dieselmotoren mittels einer solchen Abschalteinrichtung zu manipulieren. Inzwischen landen nun auch die Daimler Fälle vor den deutschen Zivilgerichten. Und die Richter sind nicht zimperlich. Zwischen 25.000 und 40.000 € sprachen sie den Geschädigten zu.

    Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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    Drei Urteile gegen Daimler: Abschalteinrichtung erstmals gerichtlich festgestellt

    Gleich drei Schlappen hat Daimler in den letzten Tagen vor dem Landgericht Stuttgart kassiert. Schadensersatzzahlungen wegen Abgasmanipulation – in drei Fällen und in mittlerer fünfstelliger Höhe. Dabei handelt es sich keineswegs um die ersten Urteile gegen Daimler. Auch in Hanau und Karlsruhe verlor der Automobilgigant. Trotzdem gibt es dieses Mal eine Besonderheit, wie ein Gerichtssprecher gegenüber der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR bestätigt:

    Erstmals war konkret von einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rede. Für Daimler schließt sich damit ein Fenster: Das Thermofenster. Dieses wurde seit jeher vorgeschoben, um Auffälligkeiten bei Abgasmessungen zu begründen. Gemeint ist damit ein Verfahren, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen reguliert, drosselt oder deaktiviert. Dadurch sollen – angeblich – Schäden durch Ablagerungen am Motor vermieden werden. Das Argument des Motorschutzes ist nicht neu. Es wurde bereits 2015 von Autobauern verwendet, die wegen der Messauffälligkeiten in Erklärungsnot gerieten. Auch aktuell ist der „Motorschutz“ wieder im Gespräch. Gegen VW steht der Vorwurf einer Manipulation der neuen Abgassoftware im Raum. Schon wieder gab es Auffälligkeiten, die der Konzern mit Motorschutzaspekten begründet.

    Klagewelle gegen Daimler befürchtet

    Dass Daimler eine Rechtskraft der Urteile vermeiden möchte, ist wenig überraschend. Der Konzern hat eine Klagewelle zu befürchten. Er trägt den Rechtsstreit daher auf der nächsten Instanz aus. Laut einem Gerichtssprecher sollen bereits viele weitere Klagen anhängig sein. Ein beträchtlicher Teil der Daimler-Kunden wartet aber noch auf weitere Signale seitens der Rechtsprechung vor der Geltendmachung seiner Rechte. In den drei Urteilen des LG ist ein solches Signal zu sehen. Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe stehen im Raum. Schließlich werden europaweit 690.000 Diesel, in Deutschland 238.000 davon wegen falscher Abgasreinigung zurückgerufen.

    Schadensersatz in fünfstelliger Höhe wegen Abschalteinrichtung – aber wie?

    Schadensersatz in Höhe von 25.000 € bis 40.000 €? Wie soll das gehen? Das Vorgehen ist nicht neu. Schon gegen Volkswagen gab und gibt es viele Verfahren, die genau das zum Ziel haben. Viele Betroffene haben bereits positive Urteile erstritten. Und damit steigt auch die Vergleichsbereitschaft der Autobauer. Im Kern geht es um die Frage einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch den Verkauf eines Diesels, der nicht so sauber war, wie er beworben wurde. Tausende Kunden wurden dadurch hinters Licht geführt und geschädigt. Ihren Schaden können sie – unter anderem nach § 826 BGB ersetzt verlangen. In der Umsetzung heißt das, dass der Konzern das Auto zurückgeben und den Kaufpreis erstatten muss. Eine Rolle spielt dabei auch der aktuelle Tachostand. Gang und Gäbe ist es, dass Kunden am Entscheidungstag vor Gericht ein Bild vom Tachostand mit der aktuellen Tageszeitung vorlegen, sodass die sogenannte Nutzungsentschädigung berechnet werden kann. Dies ist der einzige Posten, der von der Schadensersatzzahlung abgezogen wird. Trotz der Nutzungsentschädigung erhält der Kunde in der Regel nahezu seinen vollständigen Kaufpreis zurück.
    Was gegen VW funktioniert, gilt auch in Hinblick auf Mercedes, beziehungsweise Daimler. Zwar behauptet Daimler nach wie vor, nicht manipuliert zu haben. Im Gegensatz zu VW wurden die Manipulationen hier nicht eingestanden. Jedoch laufen seit 2017 Betrugsermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft Stuttgart und auch die Rückrufaktionen sprechen eine deutliche Sprache. Betroffenen des Dieselskandals, die bei Daimler gekauft haben, ist deswegen zu einem rechtlichen Vorgehen zu raten.

    Ansprüche gegen Daimler noch nicht verjährt

    Bild von einem Lenkrad von Mercedes

    Das Argument des Motorschutzes ist nicht neu. Es wurde bereits 2015 von Autobauern verwendet, die wegen der Messauffälligkeiten in Erklärungsnot gerieten.

    Hartnäckig hält sich das Gerücht, die Ansprüche seien bereits verjährt. Viele Kunden verzichten deswegen auf eine Schadensersatzklage gegen den jeweiligen Konzern. Entgegen dieser Auffassung ist von einer Verjährung aber nicht auszugehen. Diese tritt für gewöhnlich innerhalb von drei Jahren ein. 2015 gab es die ersten Schlagzeilen zur Manipulation und das legendäre VW-Geständnis. Dementsprechend wird davon ausgegangen, dass die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2018 endet. Diese Auffassung wird von vielen Juristen nicht vertreten. Diese stellen auf den Zeitpunkt der konkreten Kenntnis der einzelnen Betroffenen ab. Die Aufforderung zur Nachrüstung dürfte dieses Erfordernis erfüllen. Und diese fand erst 2016 statt. Eine Verjährung ist deswegen erst zum 31.12.2019 anzunehmen. Wird bis zu diesem Zeitpunkt Klage erhoben, ist die Verjährung gehemmt. Wer in Erwägung zieht, Ansprüche gegen Daimler geltend zu machen, sollte dies also bald in Angriff nehmen.

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