Kunde erhält nur selektive Informationen
Was die Audi Bank bei der Aufzählung vergisst zu erwähnen: Nur ein einziges dieser Urteile ist bisher rechtskräftig, und zwar das des LG Stuttgart, welches seine Ansicht mittlerweile geändert hat (Urteil v. 22.03.2018, Az. 14 O 340/17). In allen anderen Fällen wird die nächst höhere Instanz entscheiden. Aufgrund der großen öffentlichen Wahrnehmung von oberlandesgerichtlichen Urteilen gehen wir davon aus, dass die Herstellerbanken versuchen werden, diese Verfahren durch Vergleich zu beenden.
Die Bank geht auch nur auf ein einziges verbraucherfreundliches Urteil ein, dabei haben bisher folgende Gerichte die Belehrung der zum Volkswagen Konzern gehörenden Banken für unzureichend erklärt:
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 22.03.2018, Az. 14 O 340/17
- Landgericht Arnsberg, Urteil v. 17.11.2017, Az. 2 O 45/17
- Landgericht Berlin, Urteil v. 05.12.2017, Az. 4 O 150/16
- Landgericht Ellwangen, Urteil v. 25.01.2018, Az. 4 O 232/17
- Landgericht München I, Urteil v. 09.02.2018, Az. 29 O 14138/17
Ebenfalls unerwähnt bleiben die vielen hundert gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleiche, die bisher geschlossen wurden. Denn die Kreditinstitute haben kein Interesse an medienwirksamen Urteilen.
Wertersatz oder Nutzungsentschädigung?
Auch die Androhung eines Wertersatzes in Höhe von 20% des Kaufpreises ist völlig unhaltbar. Weder die Gesetzestexte noch die bisher gefällten Urteile lassen eine solche Annahme zu. Wenn überhaupt etwas gezahlt werden muss, dann lediglich eine faire Entschädigung für die gefahrenen Kilometer. Und auch dieser Punkt ist noch nicht endgültig entschieden.
Der richtige Umgang mit der Ablehnung des Widerrufes
Die vielen aufgezählten nicht rechtskräftigen Urteile sowie die Drohungen mit Wertersatzpflicht und vielen Jahren Verfahrensdauer lassen tief blicken. Auf solche Taktiken greift nur zurück, wer sich seiner Sache nicht sicher ist. So hofft die Bank bereits eine Vielzahl von Fällen abzuwehren. Von Schaumschlägerei und einseitigen Darstellungen sollte sich jedoch niemand beeindrucken lassen. Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Widerrufsjoker ist für Verbraucher positiv, Vergleiche sind in vielen Fällen möglich. Mit einem starken, erfahrenen Partner an Ihrer Seite brauchen Sie die Konfrontation mit Ihrer Bank also nicht scheuen, wir kennen Ihr Recht und setzen es auch durch.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!