DUH fordert 288 Millionen Euro Geldbuße für VW

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Kraftfahrtbundesamt bleibt untätig


Auch wenn es auf viele Dieselfahrer anders wirkt, die Deutsche Umwelthilfe kämpft für ein bedeutendes Gesellschaftsgut – die Volksgesundheit. In der Berichterstattung um den Dieselskandal wird das oft vergessen. Mehr Aufmerksamkeit kommt den von der DUH geforderten Fahrverboten zu. Die dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte hat nicht nur ein wirtschaftliches und juristisches Nachspiel für die Verantwortlichen und die betroffenen Regionen. Das biologische Nachspiel geschieht ohne weiteres Zutun.

Aus diesem Grund ist der Umweltverband darauf bedacht, drastische Forderungen zu stellen. Die neueste: Das Kraftfahrtbundesamt soll ein hohes Bußgeld gegen Volkswagen verhängen.

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Volkswagen als “Vorreiter” im Abgasskandal

Volkswagen spielt in der Tat eine besondere Rolle im Dieselskandal. Die ersten Manipulationen wurden bei Volkswagen festgestellt, der Konzern gestand diese sogar ein. In den Vereinigten Staaten flossen bereits hohe Entschädigungszahlungen an die Kunden. Dass auch andere Hersteller ihre Abgasvorrichtungen manipulieren, kam erst nach und nach heraus. Inzwischen wird sogar ermittelt, ob es illegale Kartellabsprachen bei der Verwendung der Abschaltvorrichtungen gab.

Bußgeldtatbestand erfüllt

In 57.600 Fahrzeugen des Modells VW Touareg soll die illegale Abschaltvorrichtung verbaut gewesen sein. Deswegen verlangte die DUH mit Schreiben vom 15.12.2017 vom Kraftfahrtbundesamt die Festsetzung einer Geldbuße in Höhe von 288 Millionen Euro. Die Abschalteinrichtungen machen die Übereinstimmungsbescheinigung aus Sicht der DUH ungültig. Dies ist die Grundlage einer Geldbuße durch das KBA. Nachdem die Abschalteinrichtung für unzulässig erklärt wurde, steht auch fest, dass die vom Hersteller gemachten Angaben von denen abweichen, die bei der Genehmigungsbehörde gemacht wurden. Es ist auf die §§ 23 ff. EG-FGV zu verweisen. Werden Abweichungen von dieser Typgenehmigung festgestellt, sind auch die Voraussetzungen eines Bußgeldantrags gegeben. § 23 III StVG in Verbindung mit § 37 II EG-FGV sieht eine Sanktion für den Verkauf dieser Fahrzeuge vor.
Eine solche kann bis zu 5000 Euro pro Auto betragen.

Warum bleibt das KBA untätig?

Der internationale Vergleich zeigt: In Deutschland ist man gnädig mit den Abgasschummlern. Die französische Antibetrugsbehörde hingegen verhängte gegen Fiat Chrysler, Renault und Peugeot Citroën Geldbußen in Höhe von 18 Milliarden Euro. Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch bezeichnet das als von der Regierung ausdrücklich genehmigte Luftverschmutzung. Weil die Abschalteinrichtung beim VW Touareg erst sehr spät durch das KBA entdeckt wurde, kündigt der Umweltverband eigene Abgasmessungen vor und nach dem nun anstehenden Software-Update an, um dessen Wirksamkeit zu überprüfen.

Behörden in der Pflicht

Bild von parkenden Autos in der Stadt

Die dauerhafte Überschreitung der Grenzwerte hat nicht nur ein wirtschaftliches und juristisches Nachspiel für die Verantwortlichen und die betroffenen Regionen.

Die illegalen Abschalteinrichtungen erfordern nach nationalen und europäischen Vorschriften an sich drastische Strafmaßnahmen. Dabei steht der Abschreckungseffekt im Vordergrund, der eine wichtige Grundlage im Deutschen Rechtssystem darstellt. Durch angemessene und empfindliche Strafen soll derjenige, der sich nicht an die Regeln hält, dazu motiviert werden, diese künftig zu beachten. Ein Schwarzfahrer zahlt Strafe, ein Steuersünder ebenfalls. Wer über eine rote Ampel fährt, zahlt eine Geldbuße. Nur für die Automobilhersteller im Dieselskandal scheint diese Maxime bislang nicht zu gelten. Und das obwohl diese so viele rote Ampeln überfahren haben wie kein anderer. Der Anwalt der DUH, Remo Klieger betont außerdem, dass die Geldbußen der Finanzierung von Maßnahmen ökologischer Mobilität dienen können.

EU und Abgasausschuss sprechen sich für Strafe aus

Kritisch betrachtet wird die Klüngelei auch von der EU-Kommission. Im Dezember 2016 eröffnete sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Indes fordert der BUND, die EU möge eine Klage weiterverfolgen. Auch der Abgasausschuss des Bundestags kam zu einem entsprechenden Ergebnis. Der Gutachter Martin Führ berichtete bereits im Report Mainz am 8.8.2017:

„Fahrzeuge dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, wie sie genehmigt wurden. Wer dann eine Abschalteinrichtung einbaut, bewegt sich außerhalb der Genehmigung und dafür ist ein Bußgeld zu zahlen.“

Ob das KBA dem öffentlichen Druck nachgibt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Welche Rechte Sie im Abgasskandal haben, können Sie hier nachlesen.

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