Erneuter Rückruf im Dieselskandal

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

Audi holt 127.000 Fahrzeuge zurück in die Werkstatt


Der Dieselskandal und Rückrufaktionen. Zwei Begriffe, die oft gemeinsam genannt werden. Der umfangreichste Rückruf war bislang der von Volkswagen, 2,2 Millionen Fahrzeuge der Dieselnormen Euro 5 und Euro 6 wurden zur Umrüstung in die Werkstätten beordert. Wer die Umrüstung verweigert, muss eine Stilllegung befürchten.
Nun reiht sich auch Audi in den Rückrufreigen ein. 127.000 Fahrzeuge müssen nachgerüstet werden.

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Kraftfahrbundesamt verhängt Zwangsrückruf

Betroffen ist diesmal der Audi V6. Das Kraftfahrtbundesamt hat für dieses Modell einen Zwangsrückruf angeordnet. In diesem Rahmen wurde der Automobilhersteller darüber in Kenntnis gesetzt, dass in den Modellen A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ% und Q7 der Abgasnorm 6 unzulässige Abschaltvorrichtungen nachgewiesen wurden. Laut BILD-Informationen seien allein in Deutschland 77.600 Fahrzeuge betroffen. Die BILD am Sonntag gibt an, das KBA habe eine sogenannte Aufheizstrategie moniert, die im Straßenbetrieb zwar nicht funktioniere, aber auf dem Prüfstand aktiv ist. Diese Aufwärmfunktion arbeitet bei normalem Betrieb nicht, entsprechende Messungen ergaben einen erhöhten Schadstoffausstoß.

Audi fährt Kooperationsstrategie

Während Volkswagen die Manipluationen zu großen Teilen eingestanden hat, fahren andere Hersteller wie Volkswagen-Tochter Audi eine andere Strategie: Ein Fehlverhalten wird nicht eingeräumt. Parallel wird betont, man arbeite mit den Behörden zusammen, um Unregelmäßigkeiten festzustellen. Diese Strategie hat einen einfachen Effekt: Das Vorgehen gegen einen Hersteller, dessen Fehlverhalten erwiesen ist, ist für den Kunden deutlich leichter. Schwieriger ist es, wenn noch Ermittlungen laufen, deren Ausgang ungewiss ist. Wer sein Fehlverhalten im Dieselskandal offenlegt, schwächt die eigene Position. Die Hersteller spielen damit auf Zeit. Deswegen heißt es auch bei Audi, man untersuche seit Monaten auf Hochdruck alle Diesel-Konzepte und arbeite dabei eng mit den zuständigen Behörden zusammen.

Wie geht es weiter?

Nachdem nun bei den betroffenen Audi-Modellen ebenfalls die Schummel-Software festgestellt wurde, heißt es für die Kunden erst einmal abwarten. Zunächst muss die Software der Motorsteuerung überarbeitet werden. Dafür hat das Unternehmen bis Anfang Februar 2018 Zeit. Nachdem diese getestet wurde, soll sie dem KBA vorgelegt werden. Gibt das KBA die Software frei, werden die Halter benachrichtigt und zur Nachrüstung aufgefordert. Zum Abschluss der Rückrufaktion bleibt dann ein Zeitraum von 18 Monaten.

Audi ist diesbezüglich nicht unerfahren. Bereits im Juli 2017 wurden unzulässige Vorrichtungen festgestellt und in diesem Kontext die Nachrüstung von 850.000 Fahrzeugen angeboten. Für den Audi A8 soll sogar ein Zulassungverbot drohen, wie es zuletzt beim Porsche Cayenne für mediale Aufruhr sorgte.

Was Betroffene tun sollten

Die Halter der betroffenen Audi-Modelle stehen nun vor einer Entscheidung. In kurzer Zeit werden sie alle Post erhalten – mit der Aufforderung, ihr Fahrzeug nachrüsten zu lassen. Sie sollen ein Update aufspielen lassen, das umstritten ist. Viele Experten warnen vor Nebenwirkungen wie erhöhtem Verbrauch und stärkerem Verschleiß, einige Kunden berichten von ruckelnden Motoren. Natürlich kann man den Kunden nicht dazu zwingen, das Update aufspielen zu lassen, oder?

Die Antwort auf diese Frage lautet leider anders – wie das VW-Beispiel zeigt. Diejenigen, die sich weigern, müssen mit einer Stilllegung rechnen. Ein Blick auf die Rückrufaktion bei Volkswagen zeigt bereits, dass die zuständigen Behörden ernst machen. Die ersten Fahrzeuge sind bereits stillgelegt. Kunden ist deswegen zu raten, nicht untätig zu bleiben, sondern ihre Rechte im Dieselskandal zu prüfen. In einem Fall wurde die Stilllegungsverfügung sogar zurückgenommen, weil der Kunde gegen den Hersteller geklagt hatte. Beim Vorgehen im Dieselskandal gibt es vielfältige Optionen. Welche die beste ist, bestimmt sich nach individuellen Faktoren.

Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung stellen wir Ihnen die einzelnen Möglichkeiten vor und finden die für Sie optimale Lösung. Für einen ersten Eindruck können Sie unseren Rückabwicklungsrechner nutzen.

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