Kläger gewinnt Prozess gegen VW-Konzern

  • Autos im Straßenverkehr mit Abgasen

LG Hildesheim Urteil richtungsweisend im Abgasskandal

Auf dieses Urteil haben viele VW-Kunden lange gewartet. Das Landgericht Hildesheim hat zugunsten eines Geschädigten im Abgasskandal entschieden. Das Besondere an diesem Fall ist, dass der VW-Konzern selbst verpflichtet wurde, dem Geschädigten den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr Zug-um-Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeugs, zu zahlen.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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LG: Verwirklichung von Betrug durch VW

Nach Ansicht des Gerichts ist durch den Einsatz der manipulierten Software der Tatbestand des Betrugs verwirklicht. Es handelte sich um eine Täuschung der Verbraucher, die als besonders verwerflich anzusehen sei. Nach Auffassung des Gerichts, habe VW “mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfungswerte Wettbewerbsvorteile erzielen wollen”.

Kenntnis des VW-Vorstand vom Gericht angenommen

Die Manipulation der Motorsteuerung verstoße gegen zahlreiche europäische Vorgaben der Typgenehmigung von Fahrzeugen. Das Gericht führte aus: “Kein Kunde würde in Kenntnis der veränderten Software ein Auto erwerben”. Die Kammer ging ebenfalls davon aus, dass der Vorstand von Volkswagen Kenntnis vom Einbau der manipulierten Software hatte. Es ist das erste Urteil gegen den VW-Konzern selbst im Abgasskandal. Vorher hatte es jedoch bereits viele Urteile gegen die Autohändler gegeben, die die betroffenen Fahrzeuge an Kunden verkauft hatten.

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Das Gericht ging davon aus, dass der Kunde, ein 68-Jähriger Eigentümer eines Skoda Yeti, durch den VW-Konzern vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt wurde. Dazu führte das LG Hildesheim aus:

“Das Verhalten der Beklagten [VW-Konzern] verstieß gegen die guten Sitten.”

Objektiv sittenwidrig ist eine Handlung, die nach Inhalt oder Gesamtcharakter, der durch zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggründen und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, d.h. mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist.

Gericht bestätigt Sittenwidrigkeit

Weiter führte das Gericht zum konkreten Fall aus:

“Unter Anwendung dieser Grundsätze muss auch das Verhalten der Beklagten [VW-Konzern] als sittenwidrig angesehen werden.

Die Täuschung durch die Beklagte diente – andere Motive sind weder von der Beklagten dargelegt noch sonst ersichtlich – dem Zweck, zur Kostensenkung (und möglicherweise zur Umgehung technischer Probleme) rechtlich und technisch einwandfreie, aber teurere Lösungen der Abgasreinigung zu vermeiden und mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfungswerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Schon dieses Gewinnstreben um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von Kunden gibt dem Handeln der Beklagten das Gepräge der Sittenwidrigkeit und lässt das teilweise in den Medien verharmlosend als “Schummelei” bezeichnete Vorgehen weder als “Kavaliersdelikt” noch als “lässliche Sünde” erscheinen.

Hinzu tritt, dass die Beklagte durch die Manipulation der Motorsteuerungssoftware einen Teil des Motors beeinflusst hat, den ein technischer Laie keinesfalls und selbst ein Fachmann nur mit Mühe durchschaut, so dass die Entdeckung der Manipulation mehr oder weniger vom Zufall abhing und die Beklagte [VW-Konzern] darauf hoffen konnte, niemals erwischt zu werden.

Ein solches die Verbraucher täuschendes Verhalten, das, wie unten noch darzulegen sein wird, den Tatbestand des Betruges erfüllt, ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen, nicht übermäßig strengen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und ebenso verwerflich wie in der Vergangenheit etwa die Beimischung von Glykol in Wein oder von Pferdefleisch in Lasagne. Das Verhalten um eine wirtschaftliche Entscheidung von erheblichem Gewischt mit oft deutlichen finanziellen Belastungen handelt, die durch das unredliche Verhalten der Beklagten nachteilig beeinflusst worden ist.”

Viele Klagen gegen den VW-Konzern zu erwarten

Wir erhalten derzeit viele Anfragen bezüglich der Möglichkeit, gegen den VW-Konzern direkt vorzugehen. Aus der Medienberichterstattung wird immer mehr bekannt, wie viele Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind. Viele Verbraucher wissen nicht, dass neben den Marken des VW-Konzerns auch Autos von Audi, BMW und Mercedes vom Abgasskandal betroffen sind. Hier finden Sie mehr Informationen zu Ihren Rechten im Abgasskandal.

Wenn auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind, können Sie uns gerne anrufen oder uns Ihren Kaufvertrag zur Überprüfung zusenden.

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