Neuer Pfusch bei Porsche? Automobilriese zeigt sich selbst an

  • Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus
Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Verdacht auf falsche Verbrauchswerte beim Porsche 911

    Keine zwei Jahre ist es her, dass der Tochterkonzern von VW seine eigene Hauptrolle im Dieselskandal bekommen hat. Wir schreiben den 27. Juli 2017, gegen 16 Uhr. Ein Thema beherrscht die Medienberichterstattung wie kein anderes: Die Luxusmarke Porsche soll ebenfalls Teil des Abgasskandals sein. Noch am Tag des Bekanntwerdens ordnete der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt ein Zulassungsverbot und einen Pflichtrückruf für 22.000 Fahrzeuge an. Ein schmerzhafter Einschnitt für viele Dieselhalter.
    Nun gerät Porsche erneut zwischen die Räder. Anders als 2017 geht es dieses Mal aber nicht um Diesel, sondern um Benziner. Der Hersteller soll bei Messungen falsche Werte entdeckt haben, die sich auf den Verbrauch und den Schadstoffausstoß auswirken sollen. Je nach Höhe der Abweichungen kann das erhebliche Auswirkungen für den Konzern und seine Kunden haben.

    Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

    Anwaltliche Dokumentenprüfung

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Porsche zeigt sich selbst beim Kraftfahrtbundesamt an

    Was zunächst nur ein Gerücht war, ist inzwischen von offizieller Seite bestätigt. Porsche beziehungsweise der Mutterkonzern VW hat sich wegen auffälliger Testergebnisse beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) selbst angezeigt. Die hat der Hersteller gegenüber dem SWR bestätigt. Auch die US-Behörden und das Bundesverkehrsministerium sollen bereits informiert sein. Porsche Chef Oliver Blume selbst soll Bundesverkehrsminister Scheuer telefonisch von den Unregelmäßigkeiten und der Selbstanzeige berichtet haben. Über Einzelheiten zu den festgestellten Abweichungen wollte sich Porsche noch nicht einlassen.

    Falsch berechneter Windwiderstand – höherer Benzinverbrauch bei Porsche 911

    Trotzdem gibt es zahlreiche Berichte dazu, welches Porsche Modell nun konkret betroffen sein sollen. Angeblich wurden die Auffälligkeiten bei dem Porsche Benziner 911 festgestellt – Baujahre 2016 und 2017. Konkret geht es –  ausnahmsweise – mal nicht um eine Abschalteinrichtung, sondern um fehlerhafte Berechnungen in Hinblick auf den Windwiderstand. Im Rahmen der Zulassung und anderer Verfahren werden an den Autos Tests durchgeführt. Auf Grundlage dieser werden auch die Angaben ermittelt, an denen sich ein Kunde beim Kauf orientiert: Verbrauch, CO2-Ausstoß, etc. . Ein gewöhnlicher Test findet auf dem Rollenprüfstand statt. Dort können aber Faktoren wie der Luftwiderstand nicht gemessen werden. Ermittelt werden diese Werte dann bei sogenannten Ausroll-Tests, wie die FAZ anschaulich beschreibt. Und hier liegt dieses Mal das Problem. Der Wert, der den Tests auf dem Prüfstand zugrunde gelegt wurde, war zu gering berechnet. Diese Fehlberechnung hat zur Folge, dass auch der angegebene Benzinverbrauch und Schadstoffausstoß unrichtig sind. Beide Werte dürften höher liegen, als in den offiziellen Papieren und in der Produktbeschreibung von Porsche angegeben wurde.

    Porsche fahren noch teurer?

    Durch die falschen Werte ergibt sich nicht nur ein erhöhter Spritverbrauch und eine Erhöhung der Schadstoffemisssionen bei den betroffenen Porsche 911-Modellen. Die Folgen können tatsächlich weitreichender und im Einzelfall fatal sein. Dem Kunden drohen zunächst einmal höhere Kosten. Zum einen kommen diese durch den erhöhten Verbrauch zustande. Zum anderen kann hier auch der erhöhte Schadstoffausstoß eine Rolle spielen. Es droht eine steigende Steuerlast und sogar eine Nachzahlung. Porsche hingegen muss mit Strafzahlungen und Schadensersatzforderungen rechnen. Schlimmstenfalls muss der Hersteller die betroffenen Fahrzeuge sogar zurücknehmen.

    Können Porsche Kunden Schadensersatz verlangen?

    Ob und inwieweit die Porsche-Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz haben, steht und fällt mit der Höhe der Abweichungen beim Benzinverbrauch. Magische Grenze ist hier die 10-Prozent-Hürde. Mit Überschreiten dieser gilt eine Differenz beim Kraftstoffverbrauch nämlich als sogenannter Sachmangel. Dies ist ständige Rechtsprechung in Deutschland. Ab ebendieser zehnprozentigen Abweichung wird eine derart hohe Diskrepanz zwischen Ist- und Sollzustand angenommen, dass Schadensersatzansprüche bestehen. Die Ansprüche der Kunden wegen Mängeln sind weitreichend. Neben einer Nacherfüllung und Schadensersatz kann der Betroffene je nach Fallgestaltung sogar eine Rückabwicklung des Kaufs verlangen. Ein Horror-Szenario für Porsche.

    Beweisfrage bei Porsche noch ungeklärt

    Bild von dem Porsche Logo

    Porsche Chef Oliver Blume selbst soll Bundesverkehrsminister Scheuer telefonisch von den Unregelmäßigkeiten und der Selbstanzeige berichtet haben.

    Es ist daher wenig überraschend, dass Porsche sich zum Umfang der Abweichungen nicht näher einlässt. Zeitnah dürfte sich herausstellen, ob lediglich die benannten Fahrzeuge des Porsche 911 von den Abweichungen betroffen sind. Noch bleibt zu hoffen, dass sich das Unternehmen kooperativ zeigt und entsprechende Werte benennt. Ansonsten wird ein juristisches Vorgehen anfangs nur mithilfe von teuren Sachverständigengutachten erfolgversprechend sein. Schließlich muss der Kläger die für ihn günstigen Tatsachen beweisen. Er muss deswegen zeigen, ob der Mangel – eine Abweichung von zehn Prozent und mehr – tatsächlich vorliegt. Für eine abschließende Einschätzung der Erfolgsaussichten sind die Berichte noch zu jung, die Informationen zu rar gesät. Die internen Ermittlungen bei Porsche werden fortgeführt, auch das Kraftfahrtbundesamt wird nun ermitteln und eigene Messungen vornehmen. Im Optimalfall liegen schon bald offizielle Zahlen vor, auf welche Sie als Betroffener Ihre Schadensersatzforderungen stützen können.

    Schafft Porsche einen neuen Abgasskandal? Ein Ausblick

    Die jüngsten Berichte um Messauffälligkeiten bei Porsche und die damit verbundene Selbstanzeige des Luxuslabels ist klar von dem Abgasskandal, wie wir ihn kennen, abzugrenzen. Während es bei dem seit 2015 andauernden Skandal um erhöhte Stickoxidwerte aufgrund einer Manipulationssoftware geht, scheint bei den betroffenen Porsche Benzinern eine solche Software nicht verwendet worden zu sein. Vielmehr legt die aktuelle Berichterstattung einen Fehler bei einer Vorberechnung nahe. Die Auswirkungen für die Kunden und die Umwelt könnten trotzdem enorm sein. Aber auch diese Frage steht und fällt mit der Information, wie stark die Abweichungen tatsächlich sind. Auch muss geklärt werden, ob es sich hierbei um einen Einzelfall handelt. Es ist durchaus möglich, dass sich im Rahmen der Ermittlungen weitere Abweichungen bei weiteren Modellen, ja sogar bei weiteren Autobauern, herausstellen. Die Wahrscheinlichkeit für einen neuen Benziner-Abgasskandal ist jedoch vergleichsweise gering. Schließlich drehte sich der Dieselskandal um den Skandalmotor EA 189, der in vielen der betroffenen Modelle verbaut war. Die hier problematischen Tests jedoch werden unabhängig voneinander durchgeführt.

    Sollten Sie einen Porsche 911 aus den fraglichen Baujahren fahren, kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung zu Ihren Rechten. In jedem Fall sollten Sie die Berichterstattung zu dieser Thematik aufmerksam verfolgen, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können.

    Anwaltliche Dokumentenprüfung

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Neuer Pfusch bei Porsche? Automobilriese zeigt sich selbst an”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    0 Kommentare

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei