Weitere Diesel-Fahrverbote nach Urteil des EU-Gerichtshofs möglich

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    Regeln für Schadstoffmessung in Städten jetzt noch strenger

    Ob es in einer Stadt oder einem Ballungsraum zu Diesel-Fahrverboten wie in Stuttgart oder Hamburg kommt, hängt entscheidend von einer Frage ab: Wie ist die aktuelle Luftqualität?
    Denn Fahrverbote müssen dann verhängt werden, wenn der zulässige Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht anders eingehalten werden kann. Aktuell beträgt die Grenze 40 µg Stickoxide (NOx) pro Kubikmeter Luft. Wird sie überschritten und ein Mensch ist dauerhaft dieser Luft ausgesetzt, drohen gesundheitliche Folgen. Vor allem Menschen mit Lungenkrankheiten, Alte und Schwache sowie Kleinkinder sind gefährdet.

    Dr. V. Ghendler ist Verbraucheranwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Verbraucherrechte vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen von Mandanten gegen Banken und Großkonzerne.

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    Position der Messstellen fragwürdig

    Doch hier fangen die Probleme bereits an. Denn natürlich spielt es eine große Rolle, wo genau die Messwerte genommen werden. Befindet sich die Messstation in einem Park, weit weg von der nächsten Straße, oder direkt an einer stark befahrenen Kreuzung? Große Unterschiede sind die Folge. Und auch Möglichkeiten, die Messwerte durch taktische Positionierung der Stationen zu beeinflussen kann man sich sofort vorstellen. Eigentlich undenkbar, dass so weitreichende Folgen wie Diesel-Fahrverbote anhand solcher Details entschieden werden könnten. Aber es ist gelebte Praxis.

    Europäischer Gerichtshof befasst sich mit NOx-Messwerten

    Wichtig wäre daher eine einheitliche Messweise. Fahrverbote sind schließlich ein großer Einschnitt in die Mobilität der Menschen. Sie sollten sorgfältig begründet sein. Andererseits ist die Gesundheit ein noch höheres Gut – Auch ihr Schutz darf nicht von Zufällen abhängen.

    In Brüssel gingen Einwohner vor Gericht, um die Stadt dazu zu bringen, die Messstationen dort aufzubauen, wo mutmaßlich die schlechteste Luftqualität vorherrscht. Das zuständige Gericht brachte den Fall schließlich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um dort über die Spielräume bei der Einrichtung der Messstellen entscheiden zu lassen. Und die Richter entschieden: Im Zweifel für die Menschen und die Umwelt. Es ist zulässig, den Messwert an der dreckigsten Straße zu bestimmen, schließlich sind dort bereits Gesundheitsfolgen möglich. Wird der Messwert dort überschritten, liegt bereits ein Verstoß gegen EU-Vorschriften vor.
    Insbesondere aus Deutschland kam die Ansicht, dass man statt einem “Ausreißer” mit hohen Messwerten besser einen Durchschnittswert aus mehreren Messstationen nehmen sollte. Doch dem erteilten die EU-Richter eine Absage, da bereits eine Überschreitung des Messwerts an einer Stelle eine konkrete Gefährdung darstelle.

    Bürger dürfen Einrichtung weiterer Messstellen verlangen

    Eine weitere Aussage der EuGH-Richter birgt ebenfalls Zündstoff: Bürger oder auch Verbände wie etwa die Deutsche Umwelthilfe haben das Recht, die Luftqualität an einem bestimmten Standort prüfen zu lassen. Sie können also per Klage verlangen, dass eine Messstation an einem mutmaßlich dreckigen Ort eingerichtet wird.
    Und nicht nur dass, die EU-Regeln verlangen außerdem eine Auswahl von Standorten, die sicherstellt, dass keine Überschreitung der Grenzwerte unentdeckt bleibt. Die am stärksten belasteten Orte müssen also von vornherein berücksichtigt werden.

    Weitere Fahrverbote auch in Deutschland?

    Bild von einem Auspuff eines Autos

    Fahrverbote sind ein großer Einschnitt in die Mobilität der Menschen.

    Gerade in Deutschland pocht die Deutsche Umwelthilfe immer wieder auf die Einhaltung der Grenzwerte. Daher ist damit zu rechnen, dass die Umweltorganisation auch das aktuelle Urteil nutzen wird.
    Im ersten Schritt forderte die DUH als Reaktion auf das Urteil, endlich Hardware-Umrüstungen für die Millionen vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge verpflichtend umzusetzen, bezahlt natürlich von den Herstellern.
    Eine Forderung nach weiteren Diesel-Fahrverboten gab es zunächst nicht offiziell. Aber sie ergibt sich dennoch aus dem Urteil, denn bislang ist nicht absehbar, wie eine Einhaltung der Grenzwerte auf anderem Wege erreicht werden sollte. Zudem hat sich die Deutsche Umwelthilfe bislang als die treibende Kraft hinter vielen Fahrverboten gezeigt.

    Fahrverbote und Wertverlust – So kann man sich davor schützen

    Die Debatte um Diesel-Fahrverbote nimmt also neue Fahrt auf. Auch flächendeckende Fahrverbote in ganzen Städten sind wieder möglich. So wie die Bundesregierung um CSU-Verkehrsminister Scheuer eine realistische Messung der Schadstoffwerte ablehnt, so weigert sie sich auch, die Hersteller zu wirksamen Hardware-Nachrüstungen der Betrugs-Diesel zu verpflichten. Dies wäre ein Weg, wie betroffene Diesel um die Fahrverbote herumkommen.
    Kunden bleibt aber ein anderer Ausweg: Sich rechtlich gegen die Hersteller zur Wehr zu setzen.
    Wer einen vom Abgasskandal betroffenen Diesel fährt, kann vom Hersteller Schadensersatz verlangen. Auch die Ansprüche gegen VW sind noch nicht verjährt.
    Ein anderes Vorgehen ist vielleicht noch eleganter: Spezialisierte Anwälte haben herausgefunden, dass Auto-Kreditverträge in der Regel fehlerhaft sind. Aus diesem Grund kann der Kunde seinen Vertrag widerrufen und die gezahlten Raten zurückerhalten. Er ist sein Auto in der Zwischenzeit kostenlos gefahren und kann sich, wenn er möchte, auch seines Diesels entledigen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Widerruf Autokredit.

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