Weiteres Sensationsurteil im VW-Abgasskandal

  • So kommen Sie ohne Schaden aus dem Abgasskandal

    Bundesweite anwaltiche Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

    Autos stehen auf der Straße und stoßen Abgase aus

Ansprüche gegen den Händler nicht verjährt

Am 07.05.2018 konnten Verbraucher vor Gericht erneut einen Erfolg gegen die Volkswagen AG verbuchen. Sensationell an dem Urteil war, dass das LG Augsburg (Az.: 82 O 4497/16) nicht nur den VW Konzern zum Schadensersatz verurteilt, sondern auch die Nichtigkeit des Kaufvertrages festgestellt und den Händler zur Rücknahme des Wagens verpflichtet hat. Damit greift die Einrede der Verjährung nicht mehr durch. Das Urteil könnte auch wegweisend sein für Prozesse im Rahmen des Mercedes Abgasskandals.

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit die Ansprüche von betroffenen Mandanten im Abgasskandal durch.

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Keine Verjährung dank neuer Vorgehensweise

Dies ist natürlich bei Weitem nicht das erste Urteil gegen einen Händler, jedoch sind die Gewährleistungsrechte sowie die Möglichkeit der Anfechtung des Kaufvertrages mittlerweile in fast allen Fällen verjährt. In dem jetzt entschiedenen Fall hat das Gericht jedoch eine andere Begründung für die Rückabwicklung gewählt. Verträge sind gemäß § 134 BGB nichtig, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Die Kaufverträge über Fahrzeuge, in denen eine Software zur Manipulation der Abgaswerte eingebaut ist, verstoßen nach Ansicht des Gerichts gegen EU-Recht, und zwar gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV. Nach dieser Vorschrift dürfen nur Fahrzeuge verkauft werden, die über eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung verfügen. Diese sagt aus, dass das jeweilige Fahrzeug mit dem Fahrzeugtyp übereinstimmt, der vom Hersteller vorgeführt wurde und die Abgastests bestanden hat. Und genau hier haben VW, Audi, Mercedes und Co. betrogen, denn das vorgeführte Fahrzeug hat die Abgasrückführung regelmäßig in einem viel höheren Umfang durchgeführt als die letztendlich in den Verkehr gebrachten Fahrzeuge. Dementsprechend stimmen die getesteten und verkauften Fahrzeuge gerade nicht überein, was zur Ungültigkeit der Übereinstimmungsbescheinigung und daher zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führt.

Endlich gute Erfolgsaussichten für Mercedes-Kunden

Für Kunden, deren Fahrzeuge vom aktuellen Rückruf bei Mercedes betroffen sind, also fast alle Dieselfahrer mit Abgasnorm Euro 6, eröffnet sich dadurch eine rechtssichere Möglichkeit, den Fahrzeugkauf rückabzuwickeln. Betroffen von dem durch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am 11.06. angeordneten Zwangsrückruf sind in Deutschland alleine 238.000 Fahrzeuge, insbesondere der Mercedes Vito, die C-Klasse und der Geländewagen GLC. Grund für die Anordnung ist die verbaute Software, die die Abgasrückführung so steuert, dass im realen Fahrbetrieb nahezu keine Filterung von Stickoxiden stattfindet. Durch den offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ist die Rechtswidrigkeit der Abschaltvorrichtung festgestellt, damit liegt dann auch ein Verstoß gegen EU-Recht vor. Um die Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrages muss sich aber jeder Kunde einzeln bemühen.

Das Besondere an diesem Vorgehen ist, dass dem Händler weder die Ausrede nützt, er habe von den Manipulationen keine Kenntnis gehabt, noch, dass eventuelle Gewährleistungsansprüche nach 2 Jahren ab Kaufdatum verjähren. Denn der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot setzt keine Kenntnis des Händlers voraus und der Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Ebenfalls muss bei diesem Vorgehen keine Kenntnis des Daimler Vorstandes von den Manipulationen nachgewiesen werden, da der Hersteller in diesen Verfahren zunächst keine Rolle spielt.

Rechtsfolge sieht Rückgabe des Fahrzeugs vor

Ist dies geschehen, ist der Händler verpflichtet, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten. Davon abgezogen wird lediglich eine Nutzungsentschädigung, die auf Basis der gefahrenen Kilometer berechnet wird. Kunden müssen also nur den Vorteil bezahlen, den sie auch gezogen haben. Den immensen Wertverlust, der viele VW-Kunden böse überrascht hat, müssen sie dann nicht ausbaden. Ebenfalls müssen sich betroffene Mercedes Fahrer nach der Rückabwicklung nicht mehr mit einem Leistungsabfall, höherem „AdBlue“-Verbrauch und Wartungsintervallen oder gar Motorschäden auseinandersetzen.

Darauf können sich Mercedes-Kunden jetzt einstellen

Dass Mercedes die Verantwortung oder Kosten für solche Probleme übernehmen wird oder sie von vornherein durch Hardwareupdates verhindert, ist angesichts des bisherigen Verhaltens der gesamten Autobranche mehr als unwahrscheinlich. Auch Mercedes wird seinen Kunden vermutlich nur auf die sehr problematischen Softwareupdates verweisen. Besorgniserregend für viele weitere Mercedes-Fahrer sollte auch eine Aussage von Wolfgang Nieke, Betriebsratsvorsitzender des Motorenwerks in Untertürkheim, sein: “Ihre größte Sorge ist, dass rund um das Thema Abgas noch viel mehr auf den Tisch kommen könnte als bisher bekannt“. Gemeint ist unter anderem der Vorstandschef Dieter Zetsche, der nun nicht nur der Regierung, sondern insbesondere auch den belogenen Kunden Rede und Antwort stehen muss.

Betroffene Dieselfahrer sollten sich daher dringend rechtlich beraten lassen. Wer sein Fahrzeug finanziert hat, kann mit ein bisschen Glück den Widerrufsjoker ziehen, allen anderen raten wir, die Nichtigkeit der Kaufverträge überprüfen zu lassen – vertrauen Sie dabei auf eine der erfahrensten Kanzleien im Abgasskandal.

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