Arbeiten am Sonntag – Streit um verkaufsoffene Sonntage

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    Wann ist Sonntagsarbeit zulässig?

    Verkaufsoffene Sonntage stellen für viele Händler eine willkommene Gelegenheit dar, den Umsatz zu erhöhen. Auch Verbraucher freuen sich zumeist über die Gelegenheit, sonntags einkaufen gehen zu können. Doch die offenen Geschäfte müssen auch besetzt sein. Für den Arbeitnehmer stellt sich deshalb die Frage, wann muss man sonntags arbeiten und was ändert sich dann?

    Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.

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    Wenn Verwaltung auf Arbeitsrecht trifft

    So kam es jüngst in Stuttgart zu einigen Diskussionen bzgl. der verkaufsoffenen Sonntage. Im Streit zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Stuttgarter Stadtverwaltung ging es um die Rechtmäßigkeit von angesetzten, verkaufsoffenen Sonntagen. Die Stadt Stuttgart hat, in Verbindung mit einem Fest, einen großen Verkaufstag in der Innenstadt geplant, welcher mit der Öffnung der Läden in vielen Stadtgebieten einhergeht. Die jüngsten Entwicklungen schoben diesem Sonntag jedoch einen Riegel vor. Der Stadt seien Fehler in der Verwaltung unterlaufen, was der Verdi erlaubte, Widerspruch zu erheben.

    Zunächst sollte man sich jedoch der Frage stellen, darf man überhaupt sonntags arbeiten?

    Das Arbeitszeitgesetz

    Regelungen, nicht nur bzgl. Sonntagsarbeit, sondern generell über Arbeitszeiten, finden sich im sogenannten Arbeitszeitgesetz.

    Als erster Anhaltspunkt dient der Arbeitsvertrag. Sind in diesem die Arbeitstage festgelegt, so ist man als Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, an den nicht angesprochenen Tagen zu arbeiten.

    Enthält der Arbeitsvertrag beispielsweise den Teil „Der Arbeitnehmer ist zur Arbeit von Montag bis Freitag verpflichtet“, so besteht sonntags auch keine Pflicht.

    Sind die Arbeitstage dagegen nicht fest geregelt, sondern beispielsweise bloß eine Stundenanzahl, so unterliegt es dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, auf welche Tage die Arbeitszeit verteilt wird. Das Weisungsrecht findet dabei seine Grenzen im Rahmen der Gesetze, wie hier zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz.

    In diesem ist festgelegt, dass Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten ist (§ 9 ArbZG). Daneben sind aber auch Ausnahmen enthalten, wie branchenbezogene Vorschriften. Von diesen sind beispielsweise Rettungsdienste, Gaststätten und Verkehrsbetriebe erfasst. Fällt der Betrieb nicht unter die im Gesetz gelisteten Ausnahmen, benötigt er eine Ausnahmegenehmigung, um sonntags zu öffnen und die Mitarbeiter sonntags arbeiten zu lassen.

    Sonntags arbeiten – Unter vorgeschriebenen Regelungen

    Für den Arbeitnehmer herrschen sonntags bestimmte Vorschriften. Zunächst gilt für die Arbeitszeit nichts Neues: Die Regelarbeitszeit beträgt maximal 8 Stunden, eine Erhöhung auf 10 ist nur unter Auflagen möglich. Wird man sonntags zur Arbeit verpflichtet, so hat man Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Diesen darf der Arbeitgeber auch nicht aufschieben, innerhalb von zwei Wochen muss der Ruhetag gewährt werden.

    Werden diese Voraussetzungen nicht vom Arbeitgeber eingehalten, empfiehlt es sich als Arbeitnehmer, arbeitsrechtlichen Beistand zu suchen. Eine fachmännische Beratung kann hier Klarheit verschaffen, wann man zu Sonntagsarbeit verpflichtet werden kann und welche Konsequenzen dies nach sich ziehen würde.

    Sonntagsarbeit nicht immer unerwünscht unter Arbeitnehmern

    Verkaufsoffene Sonntage sind nicht bloß unter den Verbrauchern beliebt, nicht jeder Arbeitnehmer möchte Sonntagsarbeit vermeiden. So kam im Fall der Stuttgarter Diskussion einiger Unmut auf. Mit den Schranken für den verkaufsoffenen Sonntag in der City kamen auch die kleineren Geschäfte in den Stadtteilen in Schwierigkeiten. Dort werden oft nicht müde Arbeitnehmer zur sonntäglichen Arbeit gezwungen, sondern der Arbeitgeber steht oftmals selbst im Laden.

    Viele Geschäfte haben zudem Verluste zu verzeichnen, da diese Sonntage bereits seit Wochen geplant und organisiert waren. So richtet sich in unserem Beispiel die Kritik sowohl an die Stadtverwaltung als auch an die Verdi selbst.

    Auch Arbeitnehmer, die keine familiären Verpflichtungen besitzen oder einfach die Haushaltskasse aufbessern wollen, sind häufig erfreut über die steuerfreien Zuschläge. Auf diese Zuschläge für Sonntagsarbeit besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch (BAG, Urteil vom 11. 1. 2006 – 5 AZR 97/05). Es kann aber sein, dass ein Anspruch sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder aus sogenannter betrieblicher Übung ergibt.

    Fazit

    Arbeiten am Sonntag ist also eine trickreiche Angelegenheit. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen sich genau im vorgegebenen Rahmen bewegen, damit verkaufsoffene Sonntage reibungslos stattfinden. Es rät sich hier daher umso mehr, bei Unstimmigkeiten oder Unsicherheit: Ein Blick ins Gesetz oder das Gespräch mit dem Fachmann kann einige Sorgen ersparen.

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    2 Kommentare
    1. Teofanov
      says:

      Die Anwälte sind sehr gut und haben mir geholfen.
      Danke

    2. Manfred S.
      says:

      Die Ausführungen haben mir sehr geholfen.

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