Vorzeitige Ablösung eines Darlehens – was bedeutet das?
Es liegt im Interesse der Banken, dass Darlehensverträge möglichst bis zum Ende laufen, schließlich verdienen sie an den Zinszahlungen. Wer einen Vertrag vorher ablösen möchte, muss daher eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese wird immer dann fällig, wenn ein Kredit vorher gekündigt wird. Viele Faktoren wie zum Beispiel die Höhe der Restschuld oder die die verbleibende Laufzeit spielen eine Rolle. Die Vorfälligkeitsentschädigung dient der Bank als Schadensersatz, für den Verlust der bis zum Ende der vereinbarten Vertragszeit fälligen Zinsen. Die Berechnung ist kompliziert und die jeweilige Bank wird ihr Bestes geben, um das meiste an dieser Stelle herauszuholen.
Taschenrechner und Abakus – lieber unser Vorfälligkeitsentschädigungsrechner
Damit Sie sich nicht den Kopf über Zahlen und Zinsen zerbrechen müssen, empfehlen wir unseren Vorfälligkeitsentschädigungsrechner. Im Rahmen der Berechnung ermittelt dieser neben vielen anderen Werten auch die von Ihnen zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung und kann deshalb auch als Vorfälligkeitsentschädigungsrechner verwendet werden. Mit diesem Tool können Sie simpel errechnen, wie hoch die Entschädigung in Ihrem Falle ausfallen wird. Auch die Überprüfung einer, von der Bank aufgestellten, Berechnung ist anhand unseres Ergebnisses möglich. Die Banken werden schließlich alles tun, hier die Entschädigung maximal hoch anzusetzen – der Vorfälligkeitsentschädigungsrechner ist jedoch transparent und simpel. Ist die prognostizierte Summe derartig hoch, dass die Umschuldung doch nicht mehr lukrativ erscheint, so gibt es eine weitere Option: die Rückabwicklung durch Widerruf.
Durch Widerruf die Vorfälligkeitsentschädigung sparen
Widerruft man einen Darlehensvertrag, wird der gesamte Vertrag rückabgewickelt. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird hierbei nicht fällig. Eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wird im Zuge des Widerrufs zurückerstattet. Zudem profitieren Sie von den heutzutage niedrigen Zinsen bei Umschuldung. Den größten Unterschied macht jedoch die Nutzungsentschädigung aus. Im Rahmen der Rückabwicklung erhalten Sie nicht nur die über die Jahre geleisteten Raten, sondern auch Zinsen auf diese Zahlungen. Für diese immensen Vorteile müssen wenige Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Widerruf, nach Ablaufen der 14-tägigen Frist, ist nur möglich, wenn der Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält. Betroffen sind Verträge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen worden sind. Diese konnten bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.
Haben Sie Ihren Vertrag nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, kann er dennoch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, was die Tür für den Widerruf trotz Fristablauf öffnet.
Die Voraussetzungen für den Widerrufsjoker zusammengefasst:
- Verträge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen worden sind, sind nicht mehr widerrufbar.
- Verträge, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden, können immer noch widerrufen werden.
- Es muss eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten sein.
- Wer widerruft, spart die Vorfälligkeitsentschädigung und erhält Nutzungsentschädigung.
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