Kostenfalle nicht ohne weiteres erkennbar
Der mündige Kunde wird nun versuchen, derartige Angebote zu meiden, indem er die Versicherungsinformationen sorgfältig liest. Leider sind derartige Kosten aus den Produktinformationsblättern , die seit Januar Pflicht sind, nicht ersichtlich. Friedrich Tießen von der TU Chemnitz verweist auf prozentuale Angaben, die anzeigen, wie sehr sich die Rendite jährlich verringert. Die tatsächlichen Summen lassen sich aus einer 2,2 %-Angabe nicht herauslesen. Deswegen ist Verbrauchern grundsätzlich zu raten, sich die tatsächlichen Kosten vor Abschluss des Vertrages berechnen zu lassen.
Was können Geschädigte tun?

Die Rürup-Rente, auch bekannt unter dem Begriff Basis-Rente wird vermehrt Gutverdienern empfohlen, die ihre Rente kurz vor Eintritt ins Rentenalter aufbessern wollen.
Aber auch Kunden, für die derartige Maßnahmen zu spät kommen, haben Möglichkeiten der Handhabe. Zunächst einmal muss festgestellt werden, ob der Anlageberater korrekt über die Risiken des Vertrags aufgeklärt hat. Ist das nicht der Fall, könnte ein Schadensersatzanspruch des Kunden bestehen. Eine weitere Option, die bei viele Rürup-Rentenversicherungen besteht, ist die Nutzung des sogenannten Widerrufsjokers. Auch Finanztip berichtet von der Widerrufsmöglichkeit und nennt konkrete Beispiele, die zeigen, wie hoch die Ersparnisse im Einzelfall sein können.
Wer sich zu Laufzeitende mit geringen Renditen konfrontiert sieht, sollte dringend seinen Vertrag überprüfen lassen. Aber auch zu einem früheren Zeitpunkt kann sich ein Widerruf bereits lohnen. Der Hintergrund: Viele Versicherer haben Ihre Kunden nicht korrekt über ihre Rechte belehrt. Der Gesetzgeber stellt an eine solche Belehrung hohe Ansprüche, um das Machtgefälle zwischen Verbraucher und Versicherungsdienstleistern auszugleichen. Die Widerrufsfrist, die für gewöhnlich 14 Tage beträgt, fängt bei einer fehlerhaften Belehrung nicht an zu laufen. Der Kunde kann deswegen auch Jahre nach Abschluss – sogar nach erfolgter Auszahlung – widerrufen und von dieser Regelung des Verbraucherschutzes profitieren. Nach erklärtem Widerspruch erhält er nämlich die von ihm gezahlten Beiträge verzinst zurück. Verwaltungskosten und eine Provision werden nicht abgezogen, denn durch den Widerruf wird eine Situation geschaffen, als hätte es den Vertrag nie gegeben.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine risikofreie Überprüfung Ihres Vertrages im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung an. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich von unseren im Widerrufsrecht spezialisierten Mitarbeitern individuell beraten zu lassen. Sollten Sie sich auf dieser Grundlage für einen Widerruf entscheiden, können Sie von unserer Erfahrung auf dem Gebiet profitieren. Ihre Interessen vertreten wir sowohl außergerichtlich, wie auch vor Gericht.
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