Die Verwirkung des Widerrufsrechts – was dahinter steckt

Anliegen der Verbraucher werden pauschal abgelehnt

Banken reagieren auf Widerrufe eines Darlehensvertrags häufig mit einem pauschalen ablehnenden Antwortschreiben. Entweder wird man mit einem Dreizeiler abgespeist: die Widerrufsbelehrung sei korrekt, oder, wenn sich das Offensichtliche nicht leugnen lässt, erfährt man, dass das Widerrufsrecht verwirkt sei. Für Ihre Argumentation nutzen die Banken scheinbar untermauernde Gerichtsurteile. Und schon überkommt den Verbraucher Unsicherheit – da könnte doch vielleicht was dran sein.

Gerade im Hinblick auf das anstehende BGH-Urteil wollen wir in diesem Beitrag das Rechtsinstitut der Verwirkung näher erläutern und aufzeigen, warum die Banken mit ihren Einwänden scheitern müssen.

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Der Befund

Laut der Verbraucherzentrale Hamburg beinhalten ca. 80% der ab 2002 abgeschlossenen Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Deswegen ist eine enorme Anzahl an Schuldnern berechtigt, sich mithilfe des Widerrufsjokers von ihrem hochverzinsten Darlehen zu lösen und ihre Immobilie zu stark verbesserten Zinskonditionen zu finanzieren.  Die Banken erleiden immense finanzielle Verluste und begegnen den Forderungen mit einer Mauer aus Protest.

Der Widerrufsjoker – die Banken mauern

Auf erste Anschreiben unserer Mandanten, die ihr Widerrufsrecht zum Ausdruck bringen, reagieren fast alle Banken daher mit Ablehnung. Sie nutzen harsche Formulierungen, mit denen sie den Schuldnern erklären, dass ihr Widerrufsrecht verwirkt sei. Doch erst auf der Basis detaillierteren Hintergrundwissens wird deutlich, dass dies längst nicht immer der Wahrheit entspricht.

Durch angebliche Fachlichkeit, wie das Zitieren von “einschlägigen” Gerichtsurteilen, versuchen die Banken, die Schuldner zu verunsichern. Häufig werden die aufgeführten Urteile jedoch verkürzt und einseitig dargestellt oder beziehen sich auf Einzelfälle, in denen lediglich besondere Sachverhalte dazu geführt haben, dass das Widerrufsrecht erlosch.

Sollten Sie ein solches oder ähnliches Schreiben einer Bank erhalten haben, brauchen Sie sich daher nicht von der Idee des Widerrufs zu distanzieren! Mit der Unterstützung eines fachlich spezialisierten Anwalts können Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf realistisch einschätzen. Die Einschüchterungsversuche von Seiten der Banken sollten Sie nicht verunsichern!

Die Drohung der Banken im Detail

Um  zu  prüfen, ob Ihr Widerrufsrecht im Einzelfall verwirkt ist, gilt es, die einzelnen Bestandteile des auch im Gesetz ungenau definierten Begriffs der Verwirkung zu betrachten. Eine begründete Verwirkung benötigt gemäß § 242 BGB einen Zeit-  und Umstandsmoment, sowie eine unangemessene Benachteiligung des Verpflichteten. Angewandt auf die Darlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufbelehrungen können Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

Was steckt hinter dem Begriff der „Verwirkung des Widerrufsrechts“?

Zeitmoment

Das Zeitmoment ist dann gegeben, wenn längere Zeit verstrichen ist, seit dem der Berechtigte die Möglichkeit hatte, das ihm zustehende Recht auszuüben. Läuft der entsprechende Darlehensvertrag noch und wurde er vor weniger als 10 Jahren geschlossen, gilt das Zeitmoment eher nicht als erfüllt. Dies beruht auf der Tatsache, dass Darlehensverträge meist eine sehr lange Laufzeit haben.  Viele Darlehensnehmer kannten darüber hinaus die Option des Widerrufsjokers nicht – was in diesem Fall für sie spricht. Generell gilt in entgegengesetzter Richtung: Umso näher das Vertragsende des Darlehensvertrags ist, umso eher gilt das Zeitmoment als erfüllt.

Umstandsmoment

Banken reagieren auf Widerrufe eines Darlehensvertrags häufig mit einem pauschalen ablehnenden Antwortschreiben.

Die Umstände müssen bei einer Verwirkung des Widerrufssrechts den Eindruck erwecken, dass der Berechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen will. Somit ist hier das Verhalten des Berechtigten – bzw. seine Untätigkeit – der Ausgangspunkt.Die Banken beziehen sich in diesem Aspekt häufig darauf, dass der Darlehensnehmer durch die Vertragsdurchführung den Umstandsmoment erfülle. Die Vertragsdurchführung allein reicht hierfür jedoch nicht aus.

Zudem hatten die Banken aufgrund der erfolgten Urteile des Bundesgerichtshofes Kenntnis von den Folgen der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen – und wurden auch noch darauf hingewiesen, dass sie ihre Kunden nachbelehren können. Fast keine Bank hat diese Möglichkeit genutzt. Es erschließt sich also nicht, warum Banken davon ausgehen sollten, dass ihre Kunden auf die Option des Widerrufs verzichten. Der Umstandsmoment ist somit für die entsprechenden Fälle nicht erfüllt.

Benachteiligung des Verpflichteten

Der Aspekt der Benachteiligung des Verpflichteten setzt voraus, dass dieser unangemessene und unzumutbare Nachteile erleide. Auf die Thematik des Widerrufs übertragen ist der offensichtliche Nachteil der Banken der finanzielle Verlust, den sie durch die niedrigeren Zinsen erleiden. Der marktübliche Zinssatz, den die Banken anstelle des hohen vorher vereinbarten Zinssatzes erhalten, kann jedoch nicht als unzumutbar betrachtet werden. Die Bank erhält trotz allem eine Nutzungsentschädigung für die Bereitstellung des Darlehens.

Fazit

In den überwiegenden Fällen ist die Mitteilung der Banken, dass das Widerrufsrecht des Schuldners verwirkt sei, nur eine Schutzbehauptung. Das Widerrufsrecht ist in Deutschland klar zum Vorteil des Schuldners angelegt. Die Verantwortung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung liegt eindeutig auf Seiten der Bank. Ist die Belehrung fehlerhaft, kann die Frist zugunsten der Schuldner nicht ablaufen – es gilt das sogenannte ewige Widerrufsrecht.

Der Bezugnahme der Banken auf die Verwirkung des Widerrufsrechts sollte demnach nicht ohne weitere Prüfung Glauben geschenkt werden. Zwar kann diese in Einzelfällen zutreffen, doch sind die Schreiben zunächst pauschalisierte Antworten. Es ist daher hilfreich und höchstwahrscheinlich für den Schuldner lukrativ, die Hilfe eines Anwalts hinzuzuziehen, der den konkreten Einzelfall prüft.

Lassen Sie die Banken also nicht die Unsicherheit der Verbraucher auszunutzen und profitieren Sie von professioneller Unterstützung. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenfreie Prüfung Ihres Darlehensvertrags und eine ausführliche Beratung zu möglichen Chancen und Risiken Ihres Widerrufs.

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