Wie kann der Verbraucher Verlust vermeiden?
Die WELT beleuchtet in ihrem Artikel unterschiedliche Möglichkeiten, sich der Misere zu entziehen und erkennt auch vollkommen zutreffend, dass nicht alle betroffen sind. Vor allem Kunden, die Altverträge mit einem Garantiezins von bis zu 4 Prozent haben, sollten eine Kündigung tunlichst vermeiden. Aber auch sonst ist eine Kündigung der Versicherung nicht unbedingt erstes Mittel der Wahl. Denn dann kann es sein, dass die bisher gezahlten Beiträge einzig und allein für Abschluss- und Verwaltungskosten draufgehen, ohne dass der Kunde eine nennenswerte Summe zurückerhält. Bis zu 20 Prozent der gesamten Rendite macht allein der Schlussüberschuss aus, der erst mit Ende der Laufzeit anfällt.
Außerdem entfällt mit einer Kündigung auch der Todefallschutz. Als weitere Optionen – vor allem, wenn dringend Geld benötigt wird – schlägt die WELT das Beleihen oder Beitragsfreistellen vor.
Sicher sind all das Optionen, die der Kunde hat und die ihm kurzfristig auch helfen. Dennoch steht er am Ende mit einer Police da, die seinen Lebensabend sichern sollte und nun nichts wert ist. Daran wird auch ein Verkauf nichts ändern können.
Widerrufen und sämtliche Beiträge zurückerhalten

Die meisten Policen rechnen sich nicht. Die Auszahlungssumme ist geringer als der Wert der eingezahlten Beiträge.
Das Ziel eines jeden Lebensversicherten ist es, die Summe seiner Beiträge später zurückzuerhalten und im Optimalfall noch einen Gewinn zu verzeichnen. Das ist für viele aktuell Wunschdenken. Doch was wäre, wenn man alles rückgängig machen könnte und die jahrelang gezahlten Beiträge zurückerhalten könnte?
Kann man. Mithilfe des Widerrufsjokers ist eine Rückabwicklung auch Jahre nach Abschluss und sogar nach Auszahlung möglich. Der Gesetzgeber wollte den Verbraucher vor undurchsichtigen Angaben der Unternehmer schützen und schrieb vor, dass dieser seine Kunden ordnungsgemäß belehren muss. Tatsächlich machen aber die meisten Versicherer regelmäßig grobe Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen. Dadurch bleibt der Vertrag praktisch ewig widerrufbar. Der Widerruf hat nicht nur zur Folge, dass der Kunde jede gezahlte Rate (auch Abschluss- und Verwaltungskosten) zurückbekommt. Es muss außerdem eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden. Der Widerrufsjoker ermöglicht das Abstoßen einer unprofitablen Altersvorsorge zu optimalen Bedingungen. Je nach Versicherungssumme kann die Ersparnis sogar in einem fünfstelligen Bereich liegen.
Unsere Kanzlei ist auf dem Gebiet des Widerrufsrechts eng spezialisiert. Wir betreuen Mandanten beim Widerruf von Lebensversicherungen, Baufinanzierungen und Autokrediten. Wir greifen dementsprechend auf einen großen Erfahrungsschatz zurück, von dem Sie profitieren können. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Erstberatung, um Ihre Lebensversicherungspolice auf Fehler in der Widerrufsbelehrung untersuchen zu lassen. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Eine erste Einschätzung der zu erwartenden Rückzahlung bietet Ihnen unser Rückforderungsrechner.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!