KfW-Darlehen widerrufbar

Widerruf von KfW-Darlehen

Das Eigenheim. Für viele ist es heutzutage nicht nur eine gute Altersvorsorge, sondern meistens die Erfüllung eines lang gehegten Traums. Doch das Betongold ist teuer. Zum Glück gibt es vielfältige Möglichkeiten zur Finanzierung einer Immobilie. Neben dem Abschluss eines Kredits bei einer Privatbank ist auch die Aufnahme eines KfW-Darlehens möglich. Dabei handelt es sich um ein staatliches Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Private Immobilienkredite unterfallen dem Verbraucherkreditrecht.

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Hohe Rückzahlungsansprüche für Verbraucher

Dies umfasst Vorschriften, die Verbraucher schützen und ihre Position stärken sollen und sieht zum Beispiel ein Widerrufsrecht vor. Wird der Verbraucher über dieses Recht nicht (ordnungsgemäß) belehrt, kann er auch Jahre nach Rückzahlung oder Kündigung das Darlehen widerrufen. Die unter dem Stichwort „Widerrufsjoker“ bekannte Option stellt für Darlehensnehmer eine lukrative Möglichkeit dar, durch die er bis zu 20 % der ursprünglichen Kreditsumme sparen kann.

Gesetzesänderung im Jahr 2010 schwächt Stellung der Verbraucher

Mit der Änderung von § 491 Abs. 2 Nr 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum 10.06.2010 hatte sich die Position des Verbrauchers zunächst verschlechtert. Während zuvor auch die meisten Förderdarlehen dem Schutz des Verbraucherkreditrechts unterfielen, zielte die Änderung darauf ab, dass Förderdarlehen zukünftig von dessen Geltungsbereich auszuschließen dazugehören – ergo: dem Verbraucher wurde das Widerrufsrecht entzogen. Zur Begründung führte der Gesetzgeber aus, dass Förderkredite keine gewerbliche Tätigkeit seien, weswegen sie den Schutz des Verbraucherkreditrechts gar nicht erfordern. Außerdem argumentierte er, dass der hohe behördliche Beratungsaufwand für einen hinreichenden Verbraucherschutz sorge. Letztlich stehe der Staat selbst hinter der Kreditvergabe. Eine vertiefte Darstellung der unterschiedlichen Gesetzesfassungen finden Sie hier.

Privilegierung der Förderungsbanken um jeden Preis

Werfen wir einen Blick auf den Zweck des Verbraucherkreditrechts. Es soll den Verbraucher vor den typischen Gefahren schützen, die mit einer Kreditaufnahme einhergehen. Dass dieser mit seiner plötzlichen Kaufkraft nicht umgehen kann und künftige Zahlungspflichten unterschätzt, ist kein neues Phänomen. Der weitergehende Schutz vor hohen Insolvenzrisiken soll aber überflüssig sein, weil eine Behörde den Kunden aufwändiger aufkläre? Mitnichten. Dieser könnte sogar leichtsinniger ein Darlehen aufnehmen, wenn es durch eine öffentlich-rechtliche Stelle wie der KfW vergeben wird. Schließlich ist das Vertrauen in die behördliche Prüfung und Seriosität größer als in die eines kommerziellen Kreditinstitutes. Nur die lückenlose Aufklärung über das Widerrufsrecht kann den Verbraucher angemessen vor den Risiken einer Darlehensaufnahme schützen. Es gibt somit keinen sachlichen Grund, Förderdarlehen zu privilegieren, indem Verbrauchern wichtige Rechte entzogen werden.

Einheitliche Behandlung von Kombination aus privatem und – Förderungsdarlehen?

In der Praxis ist eine Kombination von KfW-Darlehen und privaten Verbraucherdarlehen die Regel. Die gesetzliche Änderung könnte hier zu einem paradoxen Ergebnis führen. Typischerweise wird der KfW-Förderkredit nämlich in Form eines sogenannten Durchleitdarlehen vergeben. Das heißt, die Bank gibt die öffentliche Förderung an den Kreditnehmer weiter und tritt als dessen Vertragspartner in Erscheinung. Würde der Darlehensnehmer gegenüber der Bank nun den Widerruf erklären, wäre er an den privaten Kredit nicht länger gebunden. Der Teil, den die Bank ihm als Durchleitdarlehen vergeben hat (der Förderkredit), wäre aber nicht widerrufbar. Der Kunde wäre damit an diesen Teil gebunden. Hier ist ein einheitlicher Schutz des Verbrauchers notwendig.

Landgericht Lüneburg stärkt Position der Kreditnehmer

Modellhaus und Schlüssel

Neben dem Abschluss eines Kredits bei einer Privatbank ist auch die Aufnahme eines KfW-Darlehens möglich.

Mit der Entscheidung des Landgerichts Lüneburg vom 07.10.2016 hat sich die Situation des Verbrauchers gebessert. Schon zuvor waren einige Stimmen laut geworden, die behaupteten, KfW-Förderkredite unterfielen nicht der Regelung des § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB und seien deswegen, ebenso wie normale Bankkredite, weiterhin widerrufbar. Dieser Auffassung stimmte das Landgericht nun zu. Im fraglichen Fall gab es keine Widerrufsbelehrung. Die Bank war der Ansicht, dass ein Widerrufsrecht ohnehin nicht bestehe. Deswegen fand sie eine Widerrufbelehrung entbehrlich. Das Gericht aber war der Auffassung, dass weder das Kriterium des begrenzten Personenkreises, noch das der günstigeren Bedingungen vorlag. Es nahm deswegen eine Anwendbarkeit des Verbraucherkreditrechts an und billigte der Klägerin ein Widerrufsrecht wegen der unterlassenden aber notwendigen Belehrung zu.

Was heißt das für den Verbraucher?

Verbraucher können ihre KfW-Kredite aus den Jahren 2010 bis 2014 nach wie vor widerrufen und so eine hohe Rückzahlung von ihrem Kreditinstitut erhalten. Selbst wenn bisher alle Ansprüche unter Hinweis auf das KfW-Darlehen und § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB abgelehnt wurden, stehen die Chancen nach dem Urteil des LGs Lüneburg gut. Unsere Sozietät hat bereits mehr als 3000 Verträge geprüft und hunderte Widerrufsverfahren betreut. Wir beraten Sie kostenfrei zu Chancen und Risiken eines Widerrufs in einer persönlichen Erstberatung. Ihre Rückforderungssumme können Sie bei Interesse vorher unkompliziert hier mit unserem Onlinerechner berechnen.

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4 Kommentare
  1. Christian P.
    says:

    meine Frau und ich baten um einen KFW Stargeld-Kredit über die Gladbacher Bank, sie gaben uns den Kredit im Jahr 2016, um ein Unternehmen zu gründen und zu schaffen, wir gründeten das Unternehmen und verwendeten das Geld wie im Projekt angegeben, aber leider sind die Dinge nicht gut gelaufen und es ist eine Zeit gekommen, in der wir es nicht zurückgeben können, jetzt wollen sie das Geld von mir persönlich einfordern, ich dachte, dass das Unternehmen verantwortlich sei (so habe ich es verstanden, ich bin Spanier und mein Deutsch ist nicht sehr gut); Die Person von der Bank, die unser Konto führte, arbeitet nicht mehr dort, aber er könnte uns helfen.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Perdomo,

      ohne weitere Informationen kann ich Ihnen hierzu keine Antwort geben. Die Vertragsunterlagen enthalten Informationen zu Sicherheiten, einer eventuellen Haftungsfreistellung etc.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  2. Christoph W.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Sparkasse hat meinen Widerruf meines Kfw-Darlehen aus 2006 zunächst akzeptiert, nach einer ersten Berechnung aber eine Zahlung des zuvor ermittelten Saldos mit der Begründung abgelehnt, dass sie meine monatlich gezahlten Darlehensraten vollständig an die KfW weitergeleitet habe, sie also keine Nutzen gezogen habe, die an mich auszukehren seien.
    Kann das richtig sein? Wie kann man diese Angabe überprüfen?
    Vielen Dank für Ihre Einschätzung

    Mit freundlichen Grüßen
    CWIENEN

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Wienen,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Zur Beantwortung der Frage wären weitere Informationen zum Sachverhalt bzw. Einblick in die Unterlagen erforderlich. Gerne können Sie uns per E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de kontaktieren.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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