Widerrufsjoker – Auch bei Fondspolicen eine Option

Wenn die zu erwartende Renditeweite hinter der ursprünglichen Prognose zurückbleibt, kommt vielen Anlegern die Möglichkeit des Widerrufs sehr gelegen.
Aufgrund des Risikos, welches eine fondsgebundene Lebensversicherung mit sich bringt, kann sich ein Widerruf besonders lohnen. Dabei unterscheidet man nicht zwischen klassischen Lebensversicherungen und fondsgebundenen, der Widerrufsjoker gilt für beide Varianten. Die Problematik zeigt sich jedoch bei Fondsverlusten, die während der Vertragslaufzeit verzeichnet wurden. Im Zuge einer Rückabwicklung durch Widerruf erhält der Versicherungsnehmer grundsätzlich die geleisteten Beiträge zurück. Der Versicherungsnehmer erhält bei Widerruf auch gegebenenfalls die Gewinne, die der Fond erwirtschaftet hat. Der Haken: Hat der Fonds Verlust gemacht, so muss man sich auch diesen anrechnen lassen.
Jedoch muss der Widerrufende nicht alle Verluste hinnehmen. Ist der Verlust des Fonds so hoch, dass nach Abzug kaum Beiträge zurückbleiben, hält das den Versicherungsnehmer effektiv von der Geltendmachung des Widerrufsrechts ab. Dies widerspricht dem europarechtlichen Effektivitätsgebot. Der Bundesgerichtshof entschied bisher, dass Fondsverluste unter zehn Prozent des geleisteten Sparanteils das Widerrufsrecht nicht entwerten. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Versicherer Verluste von über zehn Prozent nicht auf den Versicherungsnehmer abwälzen dürfen.
Nicht aufgrund von hohen Fondsverlusten zögern
Wer eine fondsgebundene Lebensversicherung widerruft, muss also nicht alle Verluste tragen. Daher heißt es aufmerksam sein, wenn Versicherer mehr auf den Verbraucher übertragen wollen, als gesetzlich erlaubt. Wer bisher, aufgrund hoher Verluste des Investmentfonds, gezögert hat die Widerrufsmöglichkeiten zu prüfen, sollte fachmännische Unterstützung einholen. Ist der Fondsverlust so hoch, dass er nicht auf Sie abgewälzt werden darf, kann sich bei genauer und gründlicher Betrachtung ergeben, dass ein Widerruf womöglich doch ertragreicher ist.
Abschließend zusammengefasst:
- Fondsgebundene Lebensversicherungen unterscheiden sich grundsätzlich in der Anlage des Sparanteils
- Widerrufsjoker ist auch bei Fondspolicen möglich
- Nicht von hohen Fondsverlusten abschrecken lassen, der Versicherungsnehmer muss nicht alle Verluste bei einer etwaigen Rückabwicklung gegen sich gelten lassen
- Fachmännische und gründliche Betrachtung kann ergeben, dass, trotz hoher Verluste des Investmentfonds, ein Widerruf sehr lukrativ sein kann.
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