Vertragsklauseln der HDI Lebensversicherung unwirksam
Der Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Köln waren Klauseln in den Tarifbestimmungen der HDI Lebensversicherung.
Diese Klauseln betrafen die Abschlusskosten, die bei Vertragsschluss anfallen und vom Verbraucher zu tragen sind. Diese muss der Versicherer jedoch auf einen Zeitraum von fünf Jahren verteilen, sodass die ersten Raten nicht nur der Finanzierung der Abschlusskosten dienen. Anderenfalls würden die Versicherungsnehmer die ersten Jahre keinen Rückkaufwert erhalten. Dies wäre insbesondere im Falle einer frühen Kündigung des Vertrages unverhältnismäßig. Um einen umfassenden Verbraucherschutz zu garantieren, hat der Gesetzgeber im Jahre 2008 eine komplette Verrechnung der Versicherungsprämien mit den Abschlusskosten untersagt. Wenigstens 50 % der eingezahlten Prämien sollen so beim Verbraucher verbleiben.
Die diesbezüglichen Klauseln der HDI Lebensversicherung in den Tarifbestimmungen sahen solch eine Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre vor. Abweichend von der gesetzlichen Bestimmung erlaubten sie der HDI Lebensversicherung jedoch, auch weitere Kosten von dem Verbraucher einzufordern. Diese zusätzlichen Kosten wurden für den Zeitraum erhoben, der zwischen dem Ablauf von fünf Jahren nach der gesetzlichen Bestimmung und der Auszahlung der Versicherung liegt. Wofür diese Kosten im Einzelnen erhoben werden, schlüsselte die diesbezügliche Bestimmung jedoch nicht auf. Im Ergebnis zahlte der Verbraucher über die gesamte Vertragslaufzeit für die Abschlusskosten eine viel zu hohe Summe.
Das Urteil des Oberlandesgericht Köln zu unzulässigen Abschlusskosten
Die Vorgehensweise der HDI widerspreche einem effektiven Verbraucherschutz, entschied das Oberlandesgericht Köln. Nach spätestens fünf Jahren sei eine Verrechnung der Abschlussprovision entsprechend der Gesetzesgrundlage nicht mehr zulässig. Verbraucher sind eindeutig und widerspruchsfrei über die Kosten, die erhoben werden, zu informieren. Diese Informationspflicht umfasst auch den Zweck der Aufwendungen.
Das verklagte Versicherungsunternehmen wurde verurteilt, die vom Gesetz abweichende Praxis umgehend einzustellen und sich auch bei laufenden Verträgen nicht mehr auf die vom Oberlandesgericht Köln beanstandeten Klauseln zu berufen.
Die Relevanz des Urteils für Versicherungsnehmer
Das Urteil des Oberlandesgericht Köln stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer. Nicht nur, dass die Lebensversicherung zu mehr Transparenz in Bezug auf ihre Gebührenpolitik angehalten wird. Ebenso können die zu Unrecht gezahlten Beträge von den betroffenen Versicherungsnehmern herausverlangt werden. Das Urteil umfasst zunächst nur Riesterverträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieselben Erwägungen auch auf andere Zeiträume anwendbar sind und in der Zukunft auch noch vom Bundesgerichtshof entschieden werden.
Ihre Handlungsmöglichkeiten
Um von einer hohen Rückerstattung zu profitieren, lassen Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag oder Ihren Rentenversicherungsvertrag von uns kostenfrei und unverbindlich auf unzulässige Klauseln überprüfen. Innerhalb von zwei Werktagen kommen wir auf Ihr Anliegen zurück und besprechen das Ergebnis und Ihre Erfolgsaussichten zusammen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Sollte Ihr Versicherer auf dieser vertraglichen Grundlage mehr Abschlusskosten von Ihnen verlangt haben, als ihm gesetzlich zusteht, haben Sie gute Chancen Ihre Recht gemeinsam mit uns durchzusetzen.
Sehr geehrte Frau Reisert,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach unserer Auffassung gilt dieses Urteil für Verträge die vor dem 01.01.2008 geschlossen wurden. Die Entscheidungsgründe nehmen Bezug auf Urteile des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2005 und 2006.
Ich fürchte, Ihre Versicherung hat Sie falsch informiert.
Wenn wir etwas für Sie tun können, kommen Sie gerne auf uns zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ilja Ruvinskij
Rechtsanwalt
Hallo, kurze Frage zu dem Urteil:
Meine Versicherung hat mir geschrieben, dass das Urteil nur für Riester Verträge die ab 2008 abgeschlossen wurden gültig ist. Sie schreiben in ihrem Artikel das es Verträge betrifft bis 2008?
Können sie mir kurz antworten was richtig ist?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Reisert