Seit einigen Jahren gibt es für Verkaufswillige eine bessere Option, denn mit einem Urteil aus dem Jahre 2014 eröffnete der Bundesgerichtshof Millionen Versicherten einen lukrativeren Weg, um sich von der Versicherungspolice zu lösen: Die Rückabwicklung durch Widerruf der Lebensversicherung. In vielen Fällen könnte der Verbraucher durch einen Widerruf wesentlich mehr Geld erhalten als in dem Fall, wenn sie ihre Lebensversicherung verkaufen.
Wann kommt ein Widerruf in Betracht
Der Bundesgerichtshof entschied, dass Lebensversicherungsverträge auch viele Jahre nach dem Abschluss aufgelöst werden können, wenn die im Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dies betrifft die zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 geschlossenen Versicherungsverträge. Wenn der jeweilige Vertrag also in diesem Zeitraum geschlossen worden ist und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, so sollte man eine Rückabwicklung statt einem Verkauf in Betracht ziehen. Betroffen sind hier über 60% der Policen.
Weshalb der Widerruf der ertragreichere Weg ist
Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung verkaufen, können auf dem Zweitmarkt einen Kapitalbetrag erhalten, der durchschnittlich 10 bis 15 Prozent über dem Rückkaufswert liegt. Wird der Vertrag jedoch auf der Basis eines Widerrufs rückabgewickelt, so muss der Versicherer die bereits geleisteten Beitrags- und Provisionszahlungen zurückerstatten. Hinzu kommen dabei noch die Verwaltungskosten sowie die Gewinne und Zinsen, die der Versicherer erwirtschaftet hat. Anrechnen lassen muss man sich nur den genossenen Versicherungsschutz.
Der Widerruf ist damit deutlich lukrativer als der Verkauf. Das wissen natürlich auch die Aufkäufer und üben nach dem Kauf häufig selbst das Widerrufsrecht aus.
Checkliste: Lebensversicherung verkaufen oder widerrufen?
1. Kommt ein Widerruf überhaupt in Frage? Falls der Vertrag in der benannten Zeitspanne geschlossen worden ist, muss eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten sein.
2. Lohnt sich die Rückabwicklung im Vergleich zum Verkauf? In aller Regel ja. Die Rechnung ist einfach. Bei einem Verkauf erhalten Sie weniger als die eingezahlten Prämien. Ein Widerruf ist im Vergleich deutlich lukrativer. Außerdem ist er auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen und bei Direktversicherungen möglich.
3. Erstattet die Versicherung nun einfach die Beiträge? Es kommt auf die Versicherung an. Einige Versicherer reagieren kundenfreundlich und kooperativ, andere wiederum blocken zunächst ab und geben erst auf anwaltlichen Druck hin nach.
Lebensversicherung verkaufen – Fazit
Verbraucher, die ihre Lebensversicherung verkaufen wollen, sollten ernsthaft die Möglichkeit eines Widerrufs der Lebensversicherung erwägen. Dieser ist in der überwiegenden Mehrheit der Fälle wesentlich vorteilhafter.
Kommen Sie auf uns zu. Unsere Widerrufsspezialisten beraten Sie gerne. Kostenfrei und unverbindlich.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!