Förderung Ihrer Gründung

  • Förderung Ihrer Gründung

Telefonische Erstberatung

Förderung Ihrer Gründung: Diese Förderprogramme helfen Ihnen bei der Firmengründung

Die Bundesregierung hat unter anderen das Ziel, die Gründung von Unternehmen zu fördern und für einen fruchtbaren Rechtsrahmen für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen zu sorgen. In der heutigen Start-Up Landschaft Deutschlands finden Gründer in manchen Sektoren eine sehr gute Förderung vor.

Inhalt dieser Seite:

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Gründung mit Rechtsanwalt

GÜNSTIG SCHNELL RECHTSSICHER

Über

30000

geprüfte Fälle im
Unternehmensrecht.

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)

Öffentliche Finanzierungsmittel – Wann ist eine Förderung sinnvoll?

Viele Gründer benötigen zu Beginn Ihrer Tätigkeit bereits genügend Kapital um die Unternehmung zu finanzieren oder um für ausreichendes Wachstum in den Phasen nach der Gründung zu sorgen. Eine unternehmerische Tätigkeit ist für die Gründer erst dann sinnvoll, wenn nach eventuellen Zins- und Tilgungsverpflichtungen an die Finanzierer noch ein ausreichender Gewinn bleibt, der für ein Wachstum des Unternehmens oder für die eigene Lebensführung ausreicht. Gerade in den ersten drei Jahren der Gründung müssen die Unternehmer teils hohe Investitionen tätigen.

Der Bund gewährt daher häufig zinsgünstige Darlehen, um den Unternehmern von Morgen einen leichteren Einstieg in die Selbstständigkeit zu gewähren. Die Förderdatenbanken der staatlichen Kreditinstitute der Länder und des Bundes bieten insgesamt 1.000 verschiedene Förderprogramme an. Jedes Unternehmen kann für sich das richtige Förderprogramm finden und teilweise die Programme sogar miteinander kombinieren.

Öffentliche Fördermittel

Die Fördermittel dienen Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, welche weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Die öffentlichen Fördermittel lassen sich in verschiedene Kategorien einordnen: Eigenkapitalhilfeprogramme, Gründungskredite und Zuschüsse.

Existenzgründungsprogramm

Nach gründlicher Vorbereitung des Existenzgründers, führt dieser ein Gespräch mit einer Bank seiner Wahl. Der Existenzgründer kann erst mit seinem Vorhaben beginnen, wenn die ausgewählte Bank sich zur Finanzierung bereit erklärt. Wenn sich die ausgewählte Bank bereit erklärt, leitet sie den Antrag weiter an die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) weiter und wenn auch von der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) die Finanzierungszusage kommt, schließt die ausgewählte Bank erst dann mit dem Antragsteller einen Kreditvertrag ab. Nach Abschluss des Kreditvertrages wird dem Existenzgründer der Betrag zur Verfügung gestellt. Das Existenzgründungsprogramm dient Existenzgründern der gewerblichen Wirtschaft, zur Finanzierung der benötigten Errichtung oder Erwerb eines Unternehmens. Die Beschaffung des ersten Lagers an Material, Handelsware und Ersatzteile können mit Ihr ebenfalls erworben werden. Die Obergrenze des Existenzgründungsprogramms liegt jährlich und pro Antragsteller zwischen 500.000 und 1 Mio. Euro, welcher sich nach Bundesland unterscheidet. Die Tilgung erfolgt in den tilgungsfreien Jahren nicht, sondern zu errichten sind lediglich die Zinsen welche auf die ausgezahlten Kreditbeträge anfallen. Nach den tilgungsfreien Jahren wird die Tilgung mit gleich hohen halbjährlichen Raten getilgt. Das Existenzgründungsprogramm benötigt jedoch Sicherheiten, welche aus eine Grundschuld, Sicherungsübereignung von Maschinen oder die Übernahme der Bürgschaft durch Bürgschaftsbanken, gegeben werden kann.

Gründerkredit – KfW

Der Gründerkredit, auch als Startgeld bekannt, richtet sich an Unternehmensgründungen mit einer Finanzierung bis zu 10.000 Euro. Dieser Kredit eignet sich als Grundlage für kleinere Unternehmungen und als Einstieg für die Selbstständigkeit.

Universeller Gründerkredit – KfW

Der universelle Gründerkredit ist für Gründungen mit großem Kapitalbedarf vorgesehen und reicht bis zu 25 Millionen Euro. Die Aufnahme eines universellen Kredites muss ebenfalls innerhalb der ersten fünf Jahre, nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen. Das Darlehen das durch den universellen Gründerkredit aufgenommen wird, deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre, davon sind höchstens drei Jahre für die Tilgung aufzuwenden. Der Zinssatz hängt von den aktuellen Konditionen ab und kann daher variieren. Derzeit sind die Zinsen auf einem historischen Tiefstand, was eine Gründung und die Aufnahme eines Kredites derzeit so attraktiv macht.

ERP-Kredit

ERP-Kredite (European Recovery Programm) sind Darlehen, welche im Rahmen wirtschaftspolitischer Förderprogramme als verbilligte Kredite, vor allem an Existenzgründer (Start-Ups), vergeben werden. Dies sind zinsgünstige Darlehen die vor allem für Existenzgründer als Startgeld, als Hilfe für den Anfang dienen soll.

Gründer Startgeld – ERP-Gründerkredit

Mit dem ERP-Gründerkredit, werden kleine Existenzgründer mit einem Bedarf an Fremdfinanzierung in Höhe von maximal 100.000 Euro gefördert. Dieser Gründerkredit wird häufig für gewerbliche Investitionen und für die Beschaffung von Betriebsmitteln verwendet. Darüber hinaus wird das Geld aus diesem Darlehen auch der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung verwendet. Der Vorteil dieser Finanzierung ist es, dass der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben wird und maximal 10 Jahre beträgt. Das bringt Planungssicherheit für Gründer und Förderer.

Eigenkapitalhilfeprogramm

Eigenkapitalhilfeprogramme sind Eigenkapitalhilfen, jene Darlehen die der Bund bzw. die Länder über Kreditinstitute der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) oder auch der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Existenzgründer vergibt. Das Eigenkapitalhilfeprogramm Darlehen ist in den ersten beiden Jahren zinsfrei und kann eine Laufzeit bis zu 20 Jahren haben. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind eigenkapitalähnlich, da sie für eine sehr lange Frist zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Sicherheiten werden nicht gefordert und im Falle einer Insolvenz haften Dritte, hier speziell die kreditgebenden Banken, unbeschränkt. Sie ist besonders günstig mit dem ERP-Kredit kombinierbar und verlangt keine besonderen Sicherheiten. Dieser dient zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Gründung und hilft zur Durchführung von Investitionen. Jeder Gründer sollte in der Regel etwa 15% seines Gesamtkapitals durch Eigenkapital abgedeckt haben, das Eigenkapitalhilfeprogramm hilft mit günstigen Krediten den neuen Unternehmen dabei, ihr Eigenkapital auf 40% aufzustocken, soweit ihr Konzept und der Kapitalbedarfsplan stimmt.

Zuschüsse als Förderung – Arbeitssuchende werden gefördert

Die Variante Zuschuss als Förderung zu wählen, hat den Vorteil, dass die Förderung in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Zu den klassischen Fördermitteln zählen die Gründungszuschüsse und das KfW Gründercoaching.

Gründungszuschüsse vom Arbeitsamt werden Arbeitssuchende, die sich selbständig machen möchten, angeboten. Diese Neugründer müssen einen Antrag stellen um diese Fördermittel zu bekommen. Wenn der Antrag freigegeben wird, erhält der Gründer einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes für sechs Monate.

Dieser Gründungszuschuss, welcher von der Bundesagentur für Arbeit vergeben werden, besteht aus 300 Euro pro Monat. Durch diese Förderung sind die Privatausgaben kleinerer Gründungen bereits gedeckt und der Gründer kann seine Arbeitskraft für das Unternehmen voll einsetzen. Die Förderung lässt sich für weitere neun Monate verlängern. Das Gründercoaching auf der Länderebene unterscheidet sich je nach Bundesland und es werden je nach Bundesland Zuschüsse teilweise bis zu 80 % vergeben. Um diesen Zuschuss zu bekommen muss der Berater im jeweiligen Bundesland zugelassen sein. Der Schwerpunkt der Beratung liegt insbesondere bei der Marktanalyse und der Vorbereitung des Businessplans. Maximal wird die Summe der Kosten der Beratung auf 4.000 Euro begrenzt und ab dem dritten Betriebsjahr sind dann nur noch maximal 3.000 Euro förderfähig. 300 Euro werden dem Neugründer zusätzlich als soziale Absicherung jeden Monat zur Verfügung gestellt.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Förderung Ihrer Gründung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei