Quelle: Arbeitseinkommen
Wenn das Geld vom Arbeitgeber des Insolvenzschuldners stammt, könnte es als Arbeitseinkommen ausgelegt werden. In diesem Fall wären die Pfändungsgrenzen anwendbar und das Geld muss vermutlich fast in voller Höhe an den Treuhänder abgeführt werden, § 287 Abs. 2 InsO.
Quelle: Schenkung
Wenn das Geld als Schenkung in das Vermögen des Insolvenzschuldners gelangt ist das insolvenzrechtlich unproblematisch. Neuerwerb in der Wohlverhaltensphase ist nicht pfändbar. Es sollte jedoch auch die steuerrechtliche Seite betrachtet werden. Bei Schenkungen über 20.000 Euro kann die Schenkungssteuer anfallen.
Quelle: Erbschaft
Wenn das Geld hingegen durch eine Erbschaft erlangt wird, ist gem. § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO die Hälfte des Wertes an den Treuhänder abzuführen.
Verbot der Geschäftsführung
Bestimmte Personen können nicht als Geschäftsführer bestellt werden. Relevant in der Regelinsolvenz ist die Vorschrift des § 6 GmbHG. Nach § 6 Abs. 2 S. 2 GmbHG können Personen, die wegen Insolvenzverschleppung oder Insolvenzstraftaten rechtskräftig verurteilt wurden nicht zum Geschäftsführer bestellt werden. Es kann vorkommen, dass Personen die bereits eine GmbH oder UG in die Insolvenz geführt haben, wegen einer dieser Straftaten verurteilt wurden. Wenn dies nicht vorliegt, kann der Insolvenzschuldner zum Geschäftsführer bestellt werden. 5 Jahre nach Rechtskraft des Urteils kann man trotz Verurteilung wieder zum Geschäftsführer bestellt werden. Diese Vorschrift gilt nicht für die Stellung als Gründer (Gesellschafter), sondern als Geschäftsführer, was für viele Gründer Hand in Hand geht.
Geschäftsführer der GmbH in der Insolvenz
Hält der Insolvenzschuldner mehr als 50 % der Geschäftsanteile an der GmbH und möchte er Geschäftsführer werden, ist er im insolvenzrechtlichen Sinne selbstständig tätig. Bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sollte ein Teil des Einkommens abgeführt werden, der nach dem sog. fiktiven Einkommen pfändbar wäre, § 295 Abs. 2 InsO. Die Vorschrift des § 35 Abs.2 InsO bezieht sich nur auf das Insolvenzverfahren, weswegen eine Freigabeerklärung nicht notwendig ist.
Gründung einer GmbH in der Wohlverhaltensphase möglich
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gründung einer GmbH in der Regelinsolvenz möglich, jedoch mit einigen Schwierigkeiten verbunden, ist. Eine rechtliche Beratung durch einen insolvenzrechtlich und unternehmensrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt ist daher unumgänglich. Alternativ könnte man auch darüber nachdenken, ob die Gründung einer Auffanggesellschaft durch eine dritte Person in Frage kommt.
Hallo,
wirkt es sich negativ auf das Rating der neuen GmbH aus wenn sich der Geschäftsführer und gleichzeitiger Hauptgesellschafter in der Wohlverhaltensphase befindet?
Vielen Dank für eine Info!
Sehr geehrter Herr B.,
ich gehe davon aus, dass Sie den SCHUFA-Score meinen. Wie genau sich einzelne Informationen über den Verlauf Ihrer Entschuldung im Rahmen des Insolvenzverfahrens auf Ihren SCHUFA-Score auswirken, kann ich Ihnen nicht sagen. Die Berechnung des SCHUFA-Scores ist Geschäftsgeheimnis. Sie können aber damit rechnen, dass im SCHUFA-Score (negativ) berücksichtigt ist, dass Sie sich im Insolvenzverfahren im weiteren Sinne befinden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag.
Bitte Infos zu meine Situation.
Ich habe eine ug 4 Jahre geführt und leide müsste Insolvenz melden seit fast eine Jahr leuft das schon und Finanzamt drängelt wegen Rest Steuer 94000euro knappe Forderung.
Ich habe seit März eine neue ug gegründet, was und wie leuft jetzt weiter was zu beachten ist bitte om Hilfe ,
Sehr geehrter Fragesteller,
die Frage ist ohne nähere Informationen zum Sachverhalt nicht zu beantworten. Daher kann diese Frage auch nur im Rahmen eines Mandats beantwortet werden.
Gerne können Sie sich aber unter info@anwalt-kg.de an uns wenden und einen Termin für eine kostenlose Erstberatung vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht