Der GmbH-Geschäftsführer und die Pflicht der GmbH, Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen
Ob eine GmbH vom Sozialversicherungsbeiträge abführen muss, ist eine der entscheidenden Fragen vieler Gründungen. Denn oftmals zahlen sich Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH als Geschäftsführergehalt aus und sparen damit die Körperschaftssteuer. Diese Frage entscheidet sich anhand der Sozialversicherungspflicht von GmnH-Geschäftsführern. Es gilt dabei der Grundsatz, dass Geschäftsführer einer GmbH grundsätzlich abhängig Beschäftigte sind – und damit sozialversicherungspflichtig. Davon ausgenommen sind aber Geschäftsführer, welche in einem ausreichendem Maße an der Gesellschaft beteiligt sind. Maßgeblich ist, ob man noch von einer Weisungsbefugnis der GmbH gegenüber dem Geschäftsführer sprechen kann oder eine Kapitalbeteiligung vorliegt, welche den Geschäftsführer von seinen Weisungsprlichten “entbindet”. Untenstehend haben wir für Sie die wichtigsten Abstufungen der Kapitalbeteiligungen und ihre Auswirkungen auf die Sozialverisicherungspflicht des GmbH Geschäftsführers zusammengefasst:
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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