Gründung und Umsatzsteuer

  • Gründung und Umsatzsteuer

    ✔ Kostenfreie Erstberatung
    ✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
    ✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht

Telefonische Erstberatung

Gründung und Umsatzsteuer: Das sollten Sie bei der Umsatzsteuervoranmeldung beachten

Mit der Gründung und dem Betrieb Ihrer GmbH / UG / GmbH & Co. KG folgt die sogenannte Steuerpflichtigkeit. Die Freude über die Profitabilität der Gesellschaft wird hierdurch häufig getrübt. Insbesondere die Umsatzsteuerpflichtigkeit und damit zusammenhängende Umsatzsteuervoranmeldung wirft bei frischen selbstständigen Unternehmern einige Fragen auf.

Inhalt dieser Seite:

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

UG Gründung mit Rechtsanwalt

GÜNSTIG SCHNELL RECHTSSICHER

Über

30000

geprüfte Fälle im
Unternehmensrecht.

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)

Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eines der wichtigsten Instrumente des Staates, um Gelder zu erwirtschaften. Schätzungen zu Folge macht die Umsatzsteuer ca. 30 % des gesamten Steueraufkommens aus. Sie besteuert, wie der Name schon sagt – den Umsatz – fällt also bei jeder verkauften Dienstleistung oder Ware an. Häufig wird der Begriff Mehrwertsteuer für die Umsatzsteuer synonym verwendet. Eine Gesellschaft bzw. Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig, wenn der Umsatz mehr als 17.500 Euro im Jahr beträgt.

In der Regel beträgt die Umsatzsteuer 19% und macht mit dem Nettopreis den sogenannten Bruttopreis aus.

Ein Bespiel: 100 Euro Nettopreis + 19% Umsatzsteuer = 119 Euro Bruttopreis. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 % und fällt beispielsweise bei Zeitschriften, Bücher und Getränke an. Der Kunde zahlt also auf die Dienstleistung oder Ware – die eigentlich 100 Euro kostet – einen steuerlichen Aufschlag von 7 oder 19 %. Daher wird die Umsatzsteuer auch vereinzelt Konsumentensteuer oder Endverbrauchersteuer genannt.

Allerdings können Gesellschaften bzw. Unternehmen die Umsatzsteuer, welche sie selbst beim Erwerb von Dienstleistungen oder Waren zahlen müssen (sogenannte Vorsteuer), mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen. Deshalb spricht man hierbei auch vom sogenannten „durchlaufenden Posten“.

Die Gesellschaft erhält bei Verkauf 19 % Umsatzsteuer von ihren Kunden und erbringt 19 % Umsatzsteuer, beim Kauf von Dritten.  Je nachdem, wie die Gesellschaft wirtschaftet, kann eine sogenannte Umsatzsteuerzahllast entstehen. Das ist der Fall, wenn mehr verkauft wurde, als gekauft wurde – also mehr Umsatzsteuer eingenommen, als gezahlt wurde. Dieser Fall tritt in der Regel auf, wenn die Gesellschaft effizient und rentable wirtschaftet.

Die Differenz muss sodann an das Finanzamt abgeführt werden und stellt somit eine Steuerlast dar. Eine Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer findet nur statt, wenn mehr Umsatzsteuer gezahlt, als eingenommen wurde.

Umsatzsteuervoranmeldung

Unter dem Begriff der Umsatzsteuervoranmeldung wird die monatliche oder quartalsweise Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer verstanden.  

Das Institut der Umsatzsteuervoranmeldung soll verhindern, dass unrentable Unternehmen regelmäßig Umsatzsteuer einnehmen und am Ende des Jahres durch Verbrauch dieser, nicht mehr über die nötigen Mittel verfügen, um diese abzuführen. Daher wird der Abstand der Rückführung durch regelmäßige Teilzahlungen verkürzt.

Zeitliche Abstände der Umsatzsteuervoranmeldung

Wie bereits angeführt, variieren die zeitlichen Abstände, in denen eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt wird. Die Intervalle werden durch das Finanzamt, auf Basis der Steuerlast des vergangenen Geschäftsjahres festgelegt. Je höher die Steuerlast war, also je weniger Umsatzsteuer gezahlt wurde im Vergleich zur Einnahme, desto enger werden die Intervalle gesetzt.

Übersteigt die Steuerlast ca. 7.500 Euro, wird eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung durchzuführen sein. Ebenfalls ist bei der Gründung der Gesellschaft die Umsatzsteuer in den ersten zwei Geschäftsjahren monatlich abzuführen. Hierdurch schützt der Staat sich vor dem Insolvenzrisiko frischer Unternehmen, welche noch nicht am Markt etabliert sind. Für diese besteht ein erhöhtes Risiko des Zahlungsausfalls.

Eine quartalsweise Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer fällt dann an, wenn – ab dem dritten Jahr nach Gründung der Gesellschaft – die Steuerlast unter 7.500 Euro, aber über 1.000 Euro liegt. Unter 1.000 Euro wird in der Regel auf die Umsatzsteuervoranmeldung verzichtet. Der Ausfallschaden für den Staat wird hierbei als gering eingeschätzt.

Umsatzsteuervoranmeldung richtig durchführen

Bis zum zehnten eines Monats, muss die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht worden sein. 

Eine sorgfältige und solide Buchhaltung ist unerlässlich. Nicht nur um die Umsatzsteuer richtig voranzumelden empfiehlt es sich Bücher zu führen. Eine GmbH hat in der Regel generell eine gesetzliche Pflicht zur Führung von Büchern. Sorgfältig geführte Bücher ermöglichen die Verkäufe und Einkäufe gegenzurechnen und festzustellen, welcher Differenzbetrag entsteht, also ob eine Steuerlast besteht.

Des Weiteren sollte die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig fertiggestellt und eingereicht werden. Versäumt die Gesellschaft den Termin, können Kostenzuschläge entstehen. Es empfiehlt sich daher, dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen. Hierbei ist insbesondere wichtig, dass die Umsatzsteuer über das Portal Elster-Online anzumelden ist. Unternehmer sollten daher frühzeitig ein Account bei diesem erstellen, damit sie rechtzeitig einen Zugang bekommen.

Elster Online

Elster – elektronische Steuererklärung – ist ein Programm der deutschen Steuerverwaltungen, also aller Bundesländer zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.

Dieses Programm erleichtert erheblich den Aufwand. Zugleich kann hiermit direkt via Internet die Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt werden. Hierzu trägt der Nutzer die Stammdaten der Gesellschaft, die Bruttoeinnahmen und die Bruttoausgaben ein. Das Programm ermittelt sodann die Steuerlast. Über Elster Online kann auch eine Dauerfristverlängerung beantragt werden, die die Frist vom zehnten eines jeden Monats um einen Monat verlängert.

Fazit

Richtig informiert, stellt die Umsatzsteuervoranmeldung kein Problem dar. Wichtig ist, dass eine sorgfältige Buchführung stattfindet und die Gesellschaft ausreichend Rücklagen bildet. Am besten wir die eingenommene Umsatzsteuer auf ein Sonderkonto überwiesen und als unantastbare Einnahme behandelt.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Gründung und Umsatzsteuer”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei