Zeitliche Abstände der Umsatzsteuervoranmeldung
Wie bereits angeführt, variieren die zeitlichen Abstände, in denen eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt wird. Die Intervalle werden durch das Finanzamt, auf Basis der Steuerlast des vergangenen Geschäftsjahres festgelegt. Je höher die Steuerlast war, also je weniger Umsatzsteuer gezahlt wurde im Vergleich zur Einnahme, desto enger werden die Intervalle gesetzt.
Übersteigt die Steuerlast ca. 7.500 Euro, wird eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung durchzuführen sein. Ebenfalls ist bei der Gründung der Gesellschaft die Umsatzsteuer in den ersten zwei Geschäftsjahren monatlich abzuführen. Hierdurch schützt der Staat sich vor dem Insolvenzrisiko frischer Unternehmen, welche noch nicht am Markt etabliert sind. Für diese besteht ein erhöhtes Risiko des Zahlungsausfalls.
Eine quartalsweise Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer fällt dann an, wenn – ab dem dritten Jahr nach Gründung der Gesellschaft – die Steuerlast unter 7.500 Euro, aber über 1.000 Euro liegt. Unter 1.000 Euro wird in der Regel auf die Umsatzsteuervoranmeldung verzichtet. Der Ausfallschaden für den Staat wird hierbei als gering eingeschätzt.
Umsatzsteuervoranmeldung richtig durchführen
Bis zum zehnten eines Monats, muss die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht worden sein.
Eine sorgfältige und solide Buchhaltung ist unerlässlich. Nicht nur um die Umsatzsteuer richtig voranzumelden empfiehlt es sich Bücher zu führen. Eine GmbH hat in der Regel generell eine gesetzliche Pflicht zur Führung von Büchern. Sorgfältig geführte Bücher ermöglichen die Verkäufe und Einkäufe gegenzurechnen und festzustellen, welcher Differenzbetrag entsteht, also ob eine Steuerlast besteht.
Des Weiteren sollte die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig fertiggestellt und eingereicht werden. Versäumt die Gesellschaft den Termin, können Kostenzuschläge entstehen. Es empfiehlt sich daher, dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen. Hierbei ist insbesondere wichtig, dass die Umsatzsteuer über das Portal Elster-Online anzumelden ist. Unternehmer sollten daher frühzeitig ein Account bei diesem erstellen, damit sie rechtzeitig einen Zugang bekommen.
Elster Online
Elster – elektronische Steuererklärung – ist ein Programm der deutschen Steuerverwaltungen, also aller Bundesländer zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Dieses Programm erleichtert erheblich den Aufwand. Zugleich kann hiermit direkt via Internet die Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt werden. Hierzu trägt der Nutzer die Stammdaten der Gesellschaft, die Bruttoeinnahmen und die Bruttoausgaben ein. Das Programm ermittelt sodann die Steuerlast. Über Elster Online kann auch eine Dauerfristverlängerung beantragt werden, die die Frist vom zehnten eines jeden Monats um einen Monat verlängert.
Fazit
Richtig informiert, stellt die Umsatzsteuervoranmeldung kein Problem dar. Wichtig ist, dass eine sorgfältige Buchführung stattfindet und die Gesellschaft ausreichend Rücklagen bildet. Am besten wir die eingenommene Umsatzsteuer auf ein Sonderkonto überwiesen und als unantastbare Einnahme behandelt.
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