Freiberufler werden – So gelingt der Start

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So werden Sie zum Freiberufler

Sie würden gerne als Freiberufler arbeiten? Ob dies möglich ist, hängt zunächst einmal davon ab, in welchem Bereich Sie tätig sein wollen, denn nur einige Berufe dürfen per Gesetz freiberuflich ausgeübt werden. Als Freiberufler brauchen Sie kein Mindestkapital, haften aber mit Ihrem Privatvermögen. Deshalb ist es für Sie in diesem Fall besonders wichtig, sich privat und betrieblich abzusichern.

Wer darf als Freiberufler arbeiten?

Der Freiberuf wird folgendermaßen definiert: Es handelt sich um einen selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Beruf.
Das klingt zunächst einmal sehr unspezifisch. Also welche Berufsgruppen gehören konkret zu den Freien Berufen?

  • Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und beratende Volks- und Betriebswirte
  • Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Krankengymnasten, Hebammen, Heilpraktiker, Heilmasseure und Diplom-Psychologen
  • vereidigte Buchprüfer
  • Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberufliche Sachverständige
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetsche, Übersetzer und vergleichbare Berufe
  • Künstler und Schriftsteller
  • Lehrer und Erzieher
  • Wissenschaftler

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Zusätzlich zu den Berufen, die Sie in dieser Liste finden, kommen noch eine Reihe von neuen und ähnlichen Berufen, die ebenfalls freiberuflich ausgeübt werden können. Darunter fallen unter anderem Designer, Web-Designer, Diätassistenten, Raumgestalter, Visagisten, Tanzlehrer, Unternehmensberater, Werbetexter und EDV-Berater. Das letzte Wort, ob Sie den Status des Freiberuflers erlangen können, hat am Ende immer das Finanzamt.

Freiberufler können sich im Rahmen einer Partnerschaft auch zusammenschließen. Für die Gründung dieser Gesellschaftsform benötigen Sie auch kein Startkapital, Sie haften aber ebenfalls mit Ihrem Privatvermögen. Diese Gesellschaftsform ist somit am ehesten mit einer OHG (offene Handelsgesellschaft) zu vergleichen, wobei im Rahmen der Partnerschaftsgesellschaft kein klassisches Gewerbe betrieben werden darf.

Als Freiberufler müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen

Einer der großen Vorteile der freiberuflichen Selbstständigkeit ist zweifelsohne die Tatsache, dass Sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Dies ist damit zu erklären, dass Sie als Freiberufler kein gewerbliches Unternehmen betreiben. Somit unterliegen Sie mit ihren Umsätzen lediglich der Umsatzsteuer, wobei bestimmte Leistungen der Humanmedizin sowie für Bildung und Kultur umsatzsteuerfrei sind. Die Gewerbesteuerfreiheit bleibt für Sie auch nach der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft erhalten.

Vorteile und Pflichten für Freiberufler

Zunächst ist noch einmal zu betonen, dass Sie als Freiberufler, anders als die klassischen Gewerbetreibenden, nicht dazu verpflichtet sind, sich beim Gewerbeamt und beim Handelsregister eintragen zu lassen. Dies können Sie jedoch freiwillig tun, dann bekommen Sie aber auch gewisse Pflichten auferlegt.

So funktioniert die Anmeldung beim Gewerbeamt

Um eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden, müssen Sie diverse Behörden, Ämter und Kassen aufsuchen.
Als Freiberufler müssen Sie sich spätestens vier Wochen nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit melden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das Finanzamt erteilt Ihnen dann eine Steuernummer. Lesen Sie hier mehr zu den wichtigsten Formalitäten für Gründer.

Es gibt eine Vielzahl an berufsständischen Kammern, auch Standeskammern genannt, bei denen Sie sich als Freiberufler registrieren müssen. Zu den kammerpflichtigen Berufen zählen:

  • Notare, Rechtsanwälte und Patentanwälte
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Architekten und beratende Ingenieure
  • Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte und Apotheker

Freiberufler, die für sich und ihre Leistungen werben möchten, sollten zunächst einmal bei der für sie zuständigen Kammer erfragen, welche Maßnahmen zulässig sind. Teilweise sind die Werbemöglichkeiten durch die Kammer beschränkt.

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Versorgungswerk: Für manche Freie Berufe eine Pflicht

Für Freie Berufe, die einer Standeskammer zugeordnet sind, ist die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk der Kammer verpflichtend. Durch die Mitgliedschaft werden Beiträge für die Rentenversicherung fällig.
Zusätzlich zu den kammerpflichtigen Freien Berufen gibt es noch weitere Freie Berufe, die Pflichtzahlungen an die Rentenversicherung leisten müssen, weil diese sie als besonders schutzbedürftig gelten. Dazu gehören

  • Lehrer
  • Hebammen
  • Seelotsen oder
  • Küstenschiffer.

Natürlich können auch alle anderen Angehörigen Freier Berufe freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen oder privat für die Rente vorsorgen.

Künstler und Publizisten profitieren von besonderer Regelung

Künstler und Publizisten werden über die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Sozialversicherung integriert. Hier erhalten Freiberufler ihre Leistungen aus der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialkasse kann somit als die Krankenkasse für Freiberufler bezeichnet werden.

Diese Regelung der Künstlersozialkasse gilt für

  • Künstler: Dabei handelt es sich um Personen, die darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren.
  • Publizisten: Hierbei handelt es sich um Personen, die als Schriftsteller, Journalisten oder auf sonstige Weise publizistisch aktiv sind.

Der Beitrag wird dabei zur Hälfte vom Freiberufler erbracht. Die andere Hälfte setzt sich aus einem Zuschuss des Bundes und einer Abgabe von Unternehmen, wie Verlage, Rundfunkanstalten und Galerien, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, zusammen.

Berufsgenossenschaften übernehmen eine wichtige Rolle

Auch als Freiberufler müssen Sie sich in einer Berufsgenossenschaft eintragen. Die Berufsgenossenschaften fungieren als Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte und haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Darüber hinaus unterstützt die Genossenschaft Unternehmen beim Arbeitsschutz, bietet Schulungen für die Versicherten an, und im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kümmert sie sich um den Versicherten. Als Angehöriger eines Freien Berufes sind Sie verpflichtet, sich eine Woche nach Start der freiberuflichen Tätigkeit bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden.

Auch Freiberufler können Mitarbeiter einstellen

Wenn Sie als Freiberufler einen Mitarbeiter einstellen, müssen Sie beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer für den Angestellten beantragen. Da die Bearbeitungszeit bis zu drei Werktagen betragen kann, ist es sinnvoll, den Antrag frühzeitig, noch vor dem Arbeitsbeginn des Mitarbeiters, zu stellen. Die Betriebsnummer ist sowohl für die Anmeldung zur Sozialversicherung als auch für die Krankenkasse wichtig. Auch Mini-Jobber und Auszubildende benötigen eine Betriebsnummer. Freiberufler sind zudem dazu verpflichtet, ihren Angestellten bei dessen Krankenkasse zu melden. Für die Überweisung der Mitgliedsbeiträge und für weitere Meldefristen stellen die Krankenkassen stets aktuelle Merkblätter für Sie bereit.

Risiken als Freiberufler minimieren

Gründer und Freiberufler sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Als Angehöriger eines Freien Berufs sollten Sie prüfen, welche Risiken Sie absichern, damit Sie nicht Ihre Existenz und die Ihrer Angehörigen aufs Spiel setzen. Eine wichtige Maßnahme ist beispielsweise der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Darüber hinaus sind Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Sachversicherungen für Sie von Bedeutung.

Ihr Partner bei Ihrer Gründung oder Selbstständigkeit

Als Freiberufler genießen Sie gegenüber anderen Gründern eine Vielzahl von Vorteilen. Doch neben den Chancen, die Ihnen diese Form der Selbstständigkeit bietet, kommen auf Sie auch als Freelancer einige Pflichten und Risiken zu. Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten oder dies bereits getan haben und in einigen Fragen Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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Ihr Unternehmensrechtsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten


Prinzipien

  • KOSTENFREIE ERSTBERATUNG & PRÜFUNG

    Kostenfreie Erstberatung oder Überprüfung Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.

  • SCHNELL & EINFACH

    Wir kümmern uns um Ihren Unternehmensrechtsfall – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.

  • RECHTSSICHERHEIT

    Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.

  • PREISTRANSPARENZ

    Im Falle eines Pauschalhonorars begleiten wir Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.

  • SPEZIALISIERUNG

    Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.

  • LANGFRISTIGKEIT

    Die Betreuung Ihres Falls ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Unternehmensrechts.

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