Haftung des GmbH / UG Geschäftsführers für seine Unterlagen
Es kommt in der Praxis immer mal wieder vor, dass Geschäftsführer einer UG / GmbH relevante Unterlagen nicht richtig aufbewahren oder sie im Falle einer Schuldensituation entsorgen, um dem Insolvenzverwalter eine Grundlage für mögliche Forderungen gegen sich zu entziehen. Das ist für die Gläubiger eine sehr unvorteilhafte Situation. Diejenigen, die einen persönlichen Anspruch gegen den Geschäftsführer geltend machen wollen, müssen alle zugrunde liegenden Tatsachen beweisen. Das kann ohne Unterlagen der Geschäftsführung zu erheblichen Schwierigkeiten führen.
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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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