Banktermin vor dem Beurkundungstermin vereinbaren
Vereinbaren Sie den Termin mit der Bank zur Eröffnung des Kontos bereits vor dem Beurkundungstermin. So können Sie den Banktermin sofort nach dem Notartermin legen und die beiden Formalia in einem Rutsch erledigen.
Banktermin nach dem Beurkundungstermin wahrnehmen
Bringen Sie zum Banktermin bei der Bank Kopien der Unterlagen der notariellen Beurkundung mit – diese erhalten Sie vom Notar. Das Konto sollte nach dem Notartermin eröffnet werden – die Eröffnung sollte durch die sog. “Vor-GmbH” geschehen sein, die juristisch erst nach dem Notartermin entsteht. Aus demselben Grund ist die Übernahme eines alten Kontos leider nicht möglich.
Alle Vertretungsberechtigten Personen sollten anwesend sein
Bei der Eröffnung sollten alle Personen anwesend sein, die die UG vertreten dürfen – also insbesondere die Geschäftsführer.
Stammeinlage einzahlen
Wie viel Geld Sie einzahlen, hängt natürlich stark von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Zumindest sollten Sie die Stammeinlage einzahlen – diese Beträgt 1 €. Unabhängig von der Höhe der Stammeinlage sollte man ganz grundsätzlich versuchen, ein Start-Up mit genügend Kapital auszustatten. Die Leistung von Sacheinlagen wie bei der klassischen GmbH ist bei einer UG leider nicht möglich (§ 5 Abs. 2, S. 2 GmbHG). Erst bei einer Kapitalerhöhung, bei der die Sacheinlage so hoch ist, dass sie mindestens die für die GmbH Gründung erforderliche Stammkapitalgrenze von 12.500/25.000 Euro erreicht oder übersteigt, macht die Rechtsprechung eine Ausnahme.
Einzahlungsbeleg an den Notar weiterleiten
Schließlich leiten Sie den Einzahlungsbeleg an den Notar weiter. Er überprüft nun, ob Sie das Stammkapital für Ihre UG eingezahlt haben und leitet nun die Unterlagen Ihrer UG an das Registergericht weiter.
Checkliste Bankentermin und Stammkapitaleinzahlung
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