Geschäftskonto der UG: So eröffnen Sie ein Konto und zahlen das Stammkapital ein

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Geschäftskonto UG: Sie benötigen einen Einzahlungsbeleg zur Eintragung in das Handelsregister

Eine UG braucht zu ihrer Gründung ein Geschäftskoto – auf dieses wird das Stammkapital eingezahlt und damit die Eintragung in das Handelsregister möglich gemacht. Denn erst wenn das Geschäftskonto der UG besteht, kann hierauf das Stammkapital eingezahlt werden. Von der Bank erhalten Sie einen Einzahlungsbeleg. Nur mit dem Einzahlungsbeleg wird das Handelsregister die UG eintragen.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

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Banktermin vor dem Beurkundungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie den Termin mit der Bank zur Eröffnung des Kontos bereits vor dem Beurkundungstermin. So können Sie den Banktermin sofort nach dem Notartermin legen und die beiden Formalia in einem Rutsch erledigen.

Banktermin nach dem Beurkundungstermin wahrnehmen

Bringen Sie zum Banktermin bei der Bank Kopien der Unterlagen der notariellen Beurkundung mit – diese erhalten Sie vom Notar. Das Konto sollte nach dem Notartermin eröffnet werden – die Eröffnung sollte durch die sog. “Vor-GmbH” geschehen sein, die juristisch erst nach dem Notartermin entsteht. Aus demselben Grund ist die Übernahme eines alten Kontos leider nicht möglich.

Alle Vertretungsberechtigten Personen sollten anwesend sein

Bei der Eröffnung sollten alle Personen anwesend sein, die die UG vertreten dürfen – also insbesondere die Geschäftsführer.

Stammeinlage einzahlen

Wie viel Geld Sie einzahlen, hängt natürlich stark von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Zumindest sollten Sie die Stammeinlage einzahlen – diese Beträgt 1 €. Unabhängig von der Höhe der Stammeinlage sollte man ganz grundsätzlich versuchen, ein Start-Up mit genügend Kapital auszustatten. Die Leistung von Sacheinlagen wie bei der klassischen GmbH ist bei einer UG leider nicht möglich (§ 5 Abs. 2, S. 2 GmbHG). Erst bei einer Kapitalerhöhung, bei der die Sacheinlage so hoch ist, dass sie mindestens die für die GmbH Gründung erforderliche Stammkapitalgrenze von 12.500/25.000 Euro erreicht oder übersteigt, macht die Rechtsprechung eine Ausnahme.

Einzahlungsbeleg an den Notar weiterleiten

Schließlich leiten Sie den Einzahlungsbeleg an den Notar weiter. Er überprüft nun, ob Sie das Stammkapital für Ihre UG eingezahlt haben und leitet nun die Unterlagen Ihrer UG an das Registergericht weiter.

Checkliste Bankentermin und Stammkapitaleinzahlung

  • Vertretungsberechtigte Personen sollten anwesend sein - Geschäftsführer müssen erscheinen

  • Konto bitte erst nach dem Notartermin eröffnen

    Rechtlicher Hintergrund: Vor dem Notartermin besteht keine rechtsfähige Person (UG), welche das Konto eröffnen könnte

  • Kopien der Unterlagen der notariellen Beurkundung mitbringen

    Die Unterlagen händigt Ihnen der Notar aus oder sendet sie Ihnen zu

  • Personalausweis oder Reisepass mitbringen

  • Mindestens 1 € UG Stammkapital einzahlen

    Sie können das Gesellschaftskonto selbstverständlich auch mit einem höheren Betrag ausstatten

  • Einzahlungsbeleg an den Notar weiterleiten

    Der Notar wird sodann alle weiteren Schritte zur Eintragung Ihrer UG einleiten

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Geschäftskonto der UG: So eröffnen Sie ein Konto und zahlen das Stammkapital ein”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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