Veröffentlichung der Privatinsolvenz

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    Wird die Privatinsolvenz der Öffentlichkeit bekannt?

    Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, spricht in der Regel nicht gerne darüber. Lieber würde man diese Situation für sich behalten. Auch eine Entschuldung durch Privatinsolvenz ist nichts, was man gerne an die große Glocke hängt. Daher ist es eine häufig gestellte Frage, wer alles von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfährt. Natürlich sind Sie eher nicht daran interessiert, dass Ihre finanziellen Probleme öffentlich gemacht werden. Auch Ihr Arbeitgeber soll vermutlich nichts von der Insolvenz erfahren.

    Die Insolvenzbekanntmachung ist aber insbesondere für Gläubiger von Bedeutung. Und tatsächlich ist es so, dass es sich bei einem Insolvenzverfahren um ein öffentliches Verfahren handelt. Und so erfolgt auch eine Veröffentlichung der Privatinsolvenz im Rahmen der regelmäßigen Insolvenzbekanntmachungen (§ 9 InsO). Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat.

    Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

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    Die Insolvenzbekanntmachung – Was ist das eigentlich?

    Die Veröffentlichung der Privatinsolvenz gibt den Gläubigern die Möglichkeit, von Ihrer Insolvenz zu erfahren. Zwar sind alle Ihnen bekannten Gläubiger ohnehin darüber informiert, da Sie beim Insolvenzantrag auch eine vollständige Auflistung aller Schulden einreichen. Doch häufig gibt es auch in Vergessenheit geratene Gläubiger. Auch diese sollen ihre Forderungen noch rechtzeitig geltend machen können, wenn ein Schuldner Insolvenz anmeldet. Sobald die Restschuldbefreiung erteilt ist, können Gläubiger ihre alten Forderungen nicht mehr so einfach durchsetzen. Dann muss der Gläubiger nachweisen, dass der Schuldner ihn absichtlich nicht informiert hat.

    Gemäß den Vorgaben der Insolvenzordnung bringt das Insolvenzgericht folgende Informationen an die Öffentlichkeit:

    • Anordnung und auch Aufhebung bestimmter Sicherungsmaßnahmen durch das zuständige Insolvenzgericht
    • Abweisung des Antrags auf Insolvenz mangels Masse
    • Entscheidung in Bezug auf Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens
    • Beschlüsse in Bezug auf die Festsetzung der Insolvenzverwalter-, Treuhänder- und Gläubigerausschluss-Mitglieder-Vergütung
    • Festlegung von Terminen
    • bei Privatinsolvenz: Ankündigung der Restschuldbefreiung
    • Erteilung oder auch Versagung der Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensphase

    Wo wird die Privatinsolvenz veröffentlicht und was enthält die Bekanntmachung?

    Wie die Veröffentlichung der Privatinsolvenz erfolgen muss, regelt § 9 der Insolvenzordnung. Entsprechend den Regelungen erfolgt die Veröffentlichung einer Regel- und Privatinsolvenz im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Hier findet sich eine öffentliche Liste mit allen Privat- und Regelinsolvenzen der an den deutschen Insolvenzgerichten beantragten Verfahren.

    Unter Umständen kann eine Veröffentlichung der Insolvenz auch an anderen Stellen (z. B. in der Zeitung bei Firmeninsolvenzen) erfolgen, üblich ist aber die Insolvenzbekanntmachung im Internet.

    Nun werden Sie sich natürlich fragen, was die Bekanntmachung der Privatinsolvenz überhaupt enthält.

    Die folgenden Angaben kommen gemäß § 27 InsO zwingend in der Veröffentlichung der Privatinsolvenz vor:

    • Name sowie Geburtsdatum und Adresse des Schuldners
    • Name sowie Adresse des Insolvenzverwalters
    • Stunde der Verfahrenseröffnung
    • bei Wahl eines anderen als des vorgeschlagenen Insolvenzverwalters: entsprechende Begründung für diese Wahl
    • Informationen zu den Löschungsfristen für personenbezogene Daten

    Alle Parteien, die den Eröffnungsbeschluss zugestellt bekommen (Gläubiger, Schuldner), können dabei auf alle Daten zugreifen. Im Internet kann die Insolvenzbekanntmachung auch nur auszugsweise erfolgen.

    Mit der Veröffentlichung der Privatinsolvenz erhalten auch private Stellen darauf Zugriff. Es kommt somit zu Einträgen bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa.

    Neben der Veröffentlichung im Internet sowie Eintragungen bei der Schufa kann eine Bekanntgabe auch im Schuldnerverzeichnis erfolgen. Dies ist dann der Fall, wenn eine Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse erfolgt oder die Erteilung der Restschuldbefreiung widerrufen oder versagt wird.

    Wann erfolgt die Löschung der Insolvenzbekanntmachung?

    Auf der vom Ministerium für Justiz betreuten Homepage sind die Veröffentlichungen zu Privatinsolvenzen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 InsoBekV nur innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung uneingeschränkt einsehbar. Im Anschluss an diesen Zeitraum ist ein Abruf nur noch möglich, wenn neben dem Sitz des Insolvenzgerichts noch mindestens eine der folgenden Angaben eingegeben wird:

    • Familienname des Schuldners
    • Firma des Schuldners
    • Wohnsitz / Firmensitz des Schuldners
    • Aktenzeichen am zuständigen Insolvenzgericht
    • Registernummer sowie Sitz des Registergerichts

    Eine Übermittlung der Daten darf durch Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht nur verschlüsselt erfolgen.

    Der § 3 InsoBekV enthält die Löschfristen für die Veröffentlichung einer Privatinsolvenz.
    Entsprechend den darin festgehaltenen Regelungen erfolgt eine Löschung der Insolvenzbekanntmachung spätestens sechs Monate nachdem das Verfahren aufgehoben oder eingestellt wurde. Wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist zum Zeitpunkt der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Spätestens sechs Monate nach Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung werden die Entscheidungen dieser gelöscht. Die Löschung aller sonstigen Bekanntmachungen erfolgt einen Monat nach dem ersten Veröffentlichungstag.

    Wie sieht es bei Veröffentlichung der Privatinsolvenz mit dem Datenschutz aus?

    Bild von einem Mann, der seinen Geldbeutel in sein Jacket steckt.

    Die Veröffentlichungen sind nur innerhalb von 2 Wochen einzusehen.

    Geht es um die Veröffentlichung von privaten Daten, sind auch die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz interessant.
    Grundsätzlich darf der Inhalt der Insolvenzbekanntmachung nur unter strengen Voraussetzungen auf anderen Internetplattformen oder auch in der Zeitung veröffentlicht werden, sofern es sich um eine Privatinsolvenz handelt. Entscheidend ist dabei, dass eine Veröffentlichung von Daten nicht über die amtliche Bekanntmachung hinausgehen darf. Demnach muss auf privaten Webseiten ein Schutz vor Suchmaschinen bestehen. Auch die Bekanntgabe zusätzlicher Informationen zum Schuldner ist für Betreiber privater Webseiten verboten.

    Gemäß der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könnte Betroffenen laut Artikel 82 bei Verstößen Schadenersatz und Schmerzensgeld zustehen.

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    6 Kommentare
    1. Frau B. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghendler,
      was kann ich gegen Veröffentlichung meines Namens und Verfahrens auf debenture.capital unternehmen? Sie schrieben ja, dass laut Artikel 82 der Datenschutzverordnung Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen würden. Wie geht man dabei vor? Ich habe dies erst jetzt entdeckt, nachdem ich meinen Namen bei google eingegebne habe. Davor hatte ich dieses Thema verdrängt. Ich fühle mich ziemlich an den Pranger gestellt und verletzt in meinen persönlichen Rechten, es zieht mich nochmal runter. Ich dachte, dass auch der Schuldner in irgendeiner Weise geschützt werden sollte.Können Sie mir helfen? Wieviel kostet soetwas?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau B.,

        Sie können uns gerne eine Anfrage per E-Mail an info@anwalt-kg.de schicken und wir kommen dann ggf. mit einem Angebot auf Sie zurück.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Kurt H.
      says:

      hallo, wird eine Nachtragsverteilung ( 4 Jahre nach Erteilung d. Restschuldbefreiung u. Aufhebung d. Verfahrens), bei der alle Tabellengläubiger zu 100% befriedigt werden ( und auch die Kosten d. Insolvenzverwalters völlig gedeckt sind), in den Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht? Ggf. nach welcher Frist werden diese Bekanntmachungen wieder gelöscht ?
      Mit freundlichen Grüssen,

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr H.,

        mir ist nicht bekannt, dass die Anordnung einer Nachtragsverteilung öffentlich bekannt gemacht wird. Jedenfalls ist es so, dass Insolvenzbekanntmachungen spätestens 6 Monate nach der Aufhebung bzw. der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Anna M.
      says:

      Das Aktenzeichen 80 IN 95/14 in von welchem Jahr
      und wann abgeschlossen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        anhand des Aktenzeichens kann man darauf schließen, dass das Verfahren 2014 eröffnet wurde und somit spätestens 2020 beendet sein dürfte.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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