Überhöhte Inkassogebühren: RA Ghendler bei ZDF – Volle Kanne

KGR Anwaltskanzlei bei ZDF: Wie Inkassounternehmen überhöhte Gebühren erheben

Am 15.12.2016 war Rechtsanwalt Ghendler im Verbrauchermagazin „Volle Kanne“ im ZDF zu Gast. Das Thema der Sendung war die Eintreibung unrechtmäßiger Forderungen von Inkassounternehmen. Auf diese Problematik geht Rechtsanwalt Ghendler im Gespräch mit Moderatorin Andrea Ballschuh ein.

Hier können Sie den Beitrag  in der ZDF-Mediathek in voller Länge sehen. Außerdem finden Sie hier detaillierte Informationen zum Thema Inkasso.

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Inkassobüros schlagen immer wieder zu

Das Inkassounternehmen wird auf Grundlage einer Forderung aktiv. Eine Leistung löst in der Regel eine Gegenleistungspflicht aus. Wer diese nach Erhalt einer Rechnung nicht erbringt, bekommt zunächst eine Mahnung. Bleibt eine entsprechende Reaktion aus, wenden sich viele Unternehmen an ein Inkassounternehmen. Ein teures Unterfangen – für den Schuldner.

Die Inkassounternehmen werden bekanntermaßen nicht aus Altruismus tätig. Sie verlangen für ihre Tätigkeit mitunter horrende Gebühren. In dem Beitrag nennt Veaceslav Ghendler, Gründungspartner unserer Sozietät, dieses Vorgehen „zweite Ernte“. Es wird nämlich mehr berechnet, als nach den gesetzlichen Regelungen gefordert werden kann. Nicht selten führen Schreiben der Inkassobüros unzulässige Fantasiegebühren, wie etwa eine Vernunftappellgebühr, Kontoführungsentgelte oder Gebühren für die Ratenzahlungsvereinbarung, auf. Auch für das Verlangen von Reaktivierungsgebühren oder einer Tilgungsvergütung gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Forderungen führen dazu, dass sich der zu zahlende Betrag auf eine Höhe summiert, die für den Schuldner meist nicht zu stemmen ist. Unseriöse Unternehmen fordern zudem Zahlungen aus Verträgen, die der Schuldner nie geschlossen hat.

Vermeiden Sie die Aufnahme eines Inkassoverfahrens

Trotz der Tatsache, dass ein Gros der Forderungen des Inkassounternehmens rechtswidrig sein kann, ist Verbrauchern zu empfehlen, bereits der Einschaltung eines solchen entgegenzuwirken. Hier ist persönlicher Kontakt das Schlüsselwort. Bei Eingang der Rechnung, aber spätestens bei Eingang der Mahnung, sollte Kontakt zum Gläubiger gesucht werden. Dadurch kann gegebenenfalls eine Ratenzahlung vereinbart und die Übergabe an ein Inkassounternehmen meistens verhindert werden. Es kommt allerdings auch vor, dass das Inkassobüro tätig wird, ohne dass der Schuldner zuvor ein Schreiben des Gläubigers erhalten hat. Der Gläubiger muss in diesem Fall beweisen, dass der Schuldner die Korrespondenz erhalten hat – sprich, dass Rechnung und Mahnung zugegangen sind.

Kostenaufstellungen sind häufig nicht korrekt

Außerdem ist den Kostenaufstellungen von Inkassounternehmen nicht blind Vertrauen zu schenken. Viele Schreiben von Inkassounternehmen weisen gravierende Fehler auf. Zinsberechnungen sind oftmals aus der Luft gegriffen und die Forderung damit wesentlich überhöht, wenn sie überhaupt berechtigt ist. Hier gibt es viele schwarze Schafe, die dubiose Zahlungsaufforderungen verschicken und sich hinter einer Druckkullisse aus Pfändung und gerichtlicher Vollstreckung verschanzen. Nicht selten wird eine Gewinnmaximierung durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens und dem anschließenden Einschalten eines Anwalts bezweckt. Diese Kostendoppelung ist ebenfalls unzulässig. Keinesfalls sollte man den Forderungen eines Inkassobüros nachgeben, wenn man über deren Berechtigung unsicher ist.

Zulassung von Inkassounternehmen überprüfen

Erst einmal sollte überprüft werden, ob das Inkassounternehmen eine Zulassung hat. Einfach nachzuvollziehen ist das unter www.rechtsdienstleistungsregister.de. Die Registrierung ist nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz vorgeschrieben. Fehlt es an dieser, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.

So wehren Sie sich gegen unberechtigte Inkassoforderungen

Sollten Sie Post von einem Inkassounternehmen empfangen, gilt es zunächst herauszufinden, ob die Forderungen berechtigt ist. Die Überprüfung können Sie selbst durchführen oder an einen versierten Anwalt übergeben. Ist die Forderung berechtigt, empfehlen wir, schnellstmöglich zu zahlen, sodass Ihnen keine Verzugskosten, wie Verzugszinsen oder Mahngebühren entstehen. Stellt sich aber heraus, dass die Forderung unberechtigt ist, sollten Sie dieser in jedem Falle widersprechen. Der Widerspruch sollte in nachweisbarer Weise erfolgen – per Mail, Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebestätigung. Entsprechende Belege sollten Sie aus Beweisgründen verwahren. In Ihrem Widerspruchsschreiben sollten Sie deutlich machen, dass Sie die Forderung nicht bezahlen werden, warum Sie das nicht tun und aus welchen Gründen Sie die Forderung für unberechtigt halten. Im gleichen Zug empfiehlt es sich, eine schriftliche Bestätigung, dass die Forderung unberechtigt war, zu verlangen. Damit Ihr Widerspruch zugeordnet werden kann, sollte das Schreiben zusätzlich Rechnungsbetrag, Datum, Aktenzeichen und Rechnungsnummer, Ihren Namen und Ihre Anschrift, sowie das Datum des schriftlichen Widerspruchs enthalten.

Der Unterschied zwischen seriösen und unseriösen Inkassobüros

Ein seriöses Unternehmen wird auf Ihren Widerspruch in aller Regel mit einer Stellungnahme reagieren, durch welche im weiteren Verlauf ermittelt wird, ob die Forderung tatsächlich unberechtigt war. Im Optimalfall erhalten Sie einen Einstellungsbescheid – das Unternehmen teilt Ihnen mit, dass das Inkassoverfahren gegen Sie eingestellt wird. Ein unseriöses Unternehmen hingegen wird eine Drohkulisse aus Mahnungen und weiteren Inkassobriefen aufbauen.  Erhalten Sie nach einem Widerspruch weiterhin Mahnungen und drohende Briefe, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren, der die weiteren Verhandlungen mit dem Inkassounternehmen übernimmt. In jedem Fall sollten Sie sich gegen derartige Schreiben wehren und kein gerichtliches Mahnverfahren beziehungsweise einen Mahnbescheid riskieren.

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