Privatinsolvenz
Als Privatperson benötigen Sie eine offizielle Bescheinigung nach § 305 InsO. Eine weitere Voraussetzung der Privatinsolvenz ist die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs. Um Ihre Entschuldung rechtlich Einwandfrei zu gestalten, führen wir für Sie eine Schuldenbereinigung durch und erstellen Ihnen eine Bescheinigung nach § 305 InsO.
Wir stellen Ihnen als „geeignete Stelle“ eine Bescheinigung nach § 305 InsO aus
Dieser Bescheinigung kann Ihnen nur von einer rechtskundigen und qualifizierten Stelle ausgestellt werden. Wir als Anwaltskanzlei sind eine solche „geeignete Stelle“ (im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Unser Vorteil: wir können Ihren Privatinsolvenzantrag innerhalb von 6 Wochen erstellen
Vom Zeitpunkt unserer Beauftragung an können wir Ihren Privatinsolvenzantrag innerhalb von 6 Wochen erstellen. Das ist unser entscheidender Vorteil gegenüber öffentlichen Schuldenberatungen. Diese gewähren wegen ihrer hohen Auslastung einen ersten Beratungstermin regelmäßig erst nach 6 bis 9 Monaten und benötigen regelmäßig 1 bis 2 Jahre, bis Ihr Antrag fertig ist. In dieser Zeit müssen Sie weiterhin mit Vollstreckungen Ihrer Gläubiger rechnen – auch Ihre Entschuldung wird entsprechend verzögert. Mit uns tritt Ihre Entschuldung erheblich schneller ein und Sie sind schneller vor den Pfändungen Ihrer Gläubiger geschützt.
Bei der Privatinsolvenz:
- beraten wir Sie umfassend bei einer kostenfreien telefonischen Beratung am Telefon oder vereinbaren einen Termin in unseren Räumlichkeiten,
- erarbeiten wir Ihren individuellen Entschuldungsplan mit allen Schritten zu Ihrer Entschuldung
- führen für Sie mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durch
- stellen Ihnen eine Bescheinigung nach § 305 InsO aus
- erstellen Ihren Privatinsolvenzantrag
- im Anschluss führen wir eine Abschlussberatung durch, bei der Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und auf Ihre Fragen eingegangen wird
Zusätzlich werden wir:
- Ihren Antrag bei Eingabe auf Schlüssigkeit überprüfen (Vier-Augen-Prinzip),
- Ihren Forderungsstand zwecks Vermeidung einer Versagung der Restschuldbefreiung auf Stand bringen: wir führen für Sie umfassende Abfragen bei Ihren Gläubigern zweks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel durch
- Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD (§ 34 BDSG) durchführen, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln
- Eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort vornehmen
- Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung. Einfache formelle Fehler können zur Versagung führen. Durch unsere Abfragen werden Sie grundsätzlich das erforderliche getan haben, um auch bei Antragsfehlern Ihre Restschuldbefreiung nicht zu gefährden (AG Mönchengladbach NZI 2003, 221).
Mehr erfahren Sie hier in unserem Video zum Thema Umgang mit vergessenen Gläubigern und unklaren Schuldenständen.
Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins werden wir kostenlos für Sie tätig
Mehr erfahren Sie hier in unserem Video zum Thema Beratungshilfe für die Regel- und Privatinsolvenz.
Regelinsolvenz
Bei der Regelinsolvenz
- beraten wir Sie umfassend bei einer kostenfreien telefonischen Erstberatung oder einem persönlichen Gespräch in unseren Räumlichkeiten
- erarbeiten Ihren individuellen Entschuldungsplan
- erstellen Ihren Regelinsolvenzantrag
- im Anschluss führen wir eine Abschlussberatung durch, bei der Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und auf Ihre Fragen eingegangen wird
Zusätzlich werden wir
- Ihre Antrag bei der Eingabe auf Unschlüssigkeiten überprüfen (Vier-Augen-Prinzip)
- für Sie Abfragen bei Ihren Gläubigern zwecks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abtretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel durchführen
- Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD (§ 34 BDSG) durchführen, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln
- Eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort durchführen
Vor allem bei der Regelinsolvenz empfehlen wir Ihnen, unter keinen Umständen einen Insolvenzantrag in Eigenregie zu stellen. Durch unsere anwaltlichen Zusatzleistungen vermeiden Sie unnötige Fehler in Ihrem Antrag. Diese kosten insbesondere im Regelinsolvenzverfahren die Schuldner regelmäßig Ihre Restschuldbefreiung (§ 290 InsO). Die Gläubiger werden die kleinsten formalen Fehler Ihres Antrags angreifen, um Ihre Restschuldbefreiung zu verhindern. Wenn Ihr Antrag von einem Rechtsanwalt vorbereitet worden ist, werden Fehler nicht zur Versagung führen (AG Mönchengladbach NZI 2003, 221).
Außergerichtlicher Vergleich
Im außergerichtlichen Vergleich:
- beraten wir Sie umfassend bei einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch oder einem persönlichen Termin in unserer Kanzlei
- erstellen Ihren individuellen Entschuldungsplan – wir legen alle Schritten des außergerichtlichen Vergleiches fest. Wir gehen bei einem Vergleich äußerst strukturiert vor: Sie werden wissen, wann mit dem Abschluss eines jeden Schrittes zu rechnen ist
- unterbreiten Ihren Gläubigern Ihren individuellen Vergleichsvorschlag
- führen mit Ihren Gläubigern eine Nachverhandlungsrunde durch
- im Anschluss führen wir eine Abschlussberatung durch, bei der Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und auf Ihre Fragen eingegangen wird.
Zusätzlich werden wir
- Ihren Vergleichsvorschlag auf Schlüssigkeit überprüfen (Vier-Augen-Prinzip)
- für Sie Abfragen bei Ihren Gläubigern zwecks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abtretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel durchführen
- Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD (§ 34 BDSG) vornehmen, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln
- Eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort durchführen
Unser hierfür anfallendes anwaltliche Honorar ist ein einmaliger Pauschalbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie uns
- während der Dauer unserer Dienstleistung keine monatlichen Raten mit ungewisser Zeitdauer
- nach Abschluss des Vergleiches keine Raten als Vergleichsgläubiger
- nach Abschluss des Vergleiches keine Vergleichsgebühr nach RVG – diese kann auch sehr hoch ausfallen –
zahlen müssen. Es bleibt bei dem anknüpfend an Ihre Gläubigeranzahl berechneten Honorar, weil grundsätzlich ihre Anzahl maßgeblich für unseren Arbeitsaufwand ist.
Vorinsolvenzliche Sanierung
Unser Angebot einer vorinsolvenzlichen Sanierung richtet sich in erster Linie an juristische Personen (wie GmbH, UG, GmbH & Co KG, OHG, AG), welche ihr Unternehmen trotz der wirtschaftlichen Schieflage erhalten und fortführen möchten.
Darüberhinaus richtet sich dieser Angebot an Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Privatpersonen mit außergewöhnlich komplexen Vertragsverhältnissen und außergewöhnlich hohen Verbindlichkeiten.
Die Vorteile des vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens sind:
- Sie bauen Ihre Verbindlichkeiten ab
- Die Fortführung des Unternehmens ist möglich
- Sie vermeiden ein Insolvenzverfahren
- Das Vertrauen Ihrer Kunden und Lieferanten bleibt erhalten
- Einschaltung externer Berater ist eine vertrauensbildende Maßnahme für Ihre Gläubiger
- Sie vermeiden das persönliche Haftungsrisiko einer Insolvenz
- Wir schaffen zeitlichen Spielraum zur Durchführung von Kapitalmaßnahmen
- Durch das Sanierungsprivileg (§ 39 Abs. 4 S. 2 InsO) können neue Darlehen gefahrlos aufgenommen werden
- Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten bleiben verfügbar
- Sie können einzelne Gläubiger(-gruppen) bevorzugen („Cherry-Picking„)
Unsere Dienstleistung: Bei einer vorinsolvenzlichen Sanierung
- beraten wir Sie umfassend über die Möglichkeiten einer leistungswirtschaftlichen oder finanzwirtschaftlichen Sanierung.
- prüfen wir die tatsächliche Lage Ihres Unternehmens, auch hinsichtlich stiller Reserven, unter der Prämisse der Unternehmensfortführung.
- kontaktieren wir Ihre Gläubiger als unabhängiger Vermittler und setzen sie von der Sanierung in Kenntnis. Damit sehen Ihre Gläubiger, dass Sie es ernst meinen und fassen neues Vertrauen.
- machen wir uns ein klares und direktes Bild über Ihre Forderungen und Verbindlichkeiten, indem wir diese mit den Gläubigern und Schuldnern abgleichen.
- zeigen wir Ihnen Optimierungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens auf, so dass Ihr Geschäft durch Einsparungen oder Umsatzsteigerung kostendeckend weiterlaufen kann.
- überzeugen wir durch intensive Ansprache und überzeugende Argumente Ihre Gläubiger von einem Forderungsverzicht.
Bei der Vorbereitung und Durchführung einer Sanierung handelt es sich um eine Aufgabe mit hohem fachlichen Anspruch. Aufgrund der außergewöhnlich komplexen Vertragsverhältnisse, der hohen Anzahl der Gläubiger, Beteiligung der Arbeitnehmer, persönlichen Haftungsfragen der Geschäftsführer lässt sich der Arbeitsaufwand nicht pauschal festlegen. Daher erfolgt die Preisgestaltung je nach Fall individuell, aber immer transparent nach vorheriger Absprache mit Ihnen. Als spezialisierte Kanzlei setzen wir unsere gesamte Expertise ein, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Der Wert einer erfolgreichen Sanierung übersteigt die Kosten bei weitem, etwa im Vergleich zur Beitreibung der Forderungen durch die Gläubiger.