Ziele des Schuldenvergleichs

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Schuldenvergleich: Schuldenbefreiung ohne ein Insolvenzverfahren

Mit dem außergerichtlichen Schuldenvergleich werden Sie von allen Schulden befreit, ohne ein Insolvenzverfahren durchführen zu müssen. Dazu handeln wir mit Ihren Gläubigern eine Einmalzahlungoder eine Ratenzahlung zu deutlich reduzierten Bedingungen von 20 – 30 % der ursprünglichen Forderungaus.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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Kurzfristiges Ziel: Stopp weiterer Zinszahlungen

Unser kurzfristiges Ziel ist es, für Sie einen sofortigen Stopp weiterer Zinszahlungen zu erreichen

Die Gläubiger verzichten oft auf 70 – 80 % ihrer Forderungen

Wenn die Verhandlungen geschickt geführt werden, kann man die Gläubiger davon überzeugen, dass sie ohne einen Vergleich leer ausgehen. Wir werden Ihren Fall so darzustellen wissen, dass Ihre Gläubiger auf einen wesentlichen Teil ihrer Forderungen verzichten. Oft sind Gläubiger bereit, einer Quote der Größenordnung von25 % zuzustimmen. Die Befriedigungsquote beträgt für Insolvenzgläubiger deutschlandweit im Durchschnitt 5 %, und das gilt es bei den Verhandlungen für Sie zu nutzen.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Ziele des Schuldenvergleichs”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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