Gläubiger und ihre Forderungen erfassen, vergessene Gläubiger ermitteln

  • Vergessene Gläubiger ermitteln

    So ermitteln Sie vergessene Gläubiger und Forderungen

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    Bild Restschuldbefreiung

Vergessene Gläubiger ermitteln: Bestimmen Sie die zustellungsfähigen Anschriften sowie Aktenzeichen Ihrer Gläubiger

Ermitteln Sie anhand der Gläubigerkorrespondenz die richtigen und vollständigen Wohn- oder Geschäftsanschriften Ihrer Gläubiger. Diese müssen zustellungsfähig sein, d.h. sie müssen genauestes Benennen der Adressen, Firmennamen, Namen der vertretungsberechtigten Geschäftsführer enthalten. Sammeln Sie auch die Aktenzeichen Ihrer Gläubiger. Die Insolvenzgerichte sind in diesem Punkt sehr kleinlich. Bei Fehlern weisen sie Insolvenzanträge oft wegen Unzulässigkeit zurück, so dass sich Ihre Restschuldbefreiung weiter verzögern würde.

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Vergessene Gläubiger werden von uns durch Abfragen bei Wirtschaftsauskunfteien und Schuldenverzeichnissen gesucht

Weil es oft vorkommt, dass Schuldner den Überblick über Ihre Schulden verlieren und nicht mehr wissen, ob Sie noch mehr Schulden haben, sollten Sie wissen, wie man verfährt. Denn falls Sie einen Gläubiger vergessen haben, kann dies zur Versagung Ihrer Restschuldbefreiung führen (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). Um das zu verhindern, ist es erforderlich, dass Sie als Schuldner alles erforderliche und in Ihrer Macht stehende tun, um vergessene Gläubiger zu finden. Wir führen dazu für jeden Mandanten umfassende Nachforschungen durch. Wir holen hierzu schriftliche Auskünfte ein bei

  1. der Schufa (§ 34 BDSG),
  2. dem ICD (InfoScore Consumer Data – § 34 BDSG) und
  3. der Creditreform Boniversum (§ 34 BDSG).

Auch wenn sich dann im Laufe des Privatinsolvenzverfahrens herausstellt, dass noch weitere Schulden vergessen worden sind, wird es für Sie im Normalfall keine Konsequenzen haben. Ihnen kann keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, die zur Versagung der Restschuldbefreiung vorausgesetzt ist, wenn Sie ihre Gläubigerkorrespondenz aufbewahrt haben und wir für Sie zusätzlich Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien durchführen.

Führen Sie Nachforschungen hinsichtlich der Forderungshöhe durch

Danach sollten Sie Ihre Forderungen genau beziffern. Es ist zwar üblich, dass Insolvenzgerichte kleine Abweichungen tolerieren, Sie sollten bei der Bezifferung trotzdem äußerst gründlich vorgehen. Wir führem deshalb rein prophylaktisch – eine förmliche Anfrage Ihres Schuldenstands bei allen Gläubigern durch. Diese sind uns zur Auskunft verpflichtet (§ 305 Abs. 2 S. 2 InsO).

Ermitteln Sie Ihren eigenen Vermögensstand

Schließlich sollten Sie Ihren Vermögensstand ermitteln. Geben Sie alle Vermögenswerte wie Kontoguthaben, Gegenstände, Immobilien, Forderungen usw. an. Dazu gehören auch die kleinsten Beträge. Haben Sie z. B. ein reines Guthabenkonto mit lediglich ein paar Euro positivem Saldo, geben Sie dies später bei Antragstellung unbedingt an. Auch hierbei besteht bei Fehlern die Gefahr einer Versagung der Restschuldbefreiung. Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen führen wir deshalb eine gründliche Prüfung Ihrer Angaben auf Widersprüche zu den Angaben, die Sie bei Ihrer Beratung gemacht haben (Vier-Augen-Prinzip). Fallen uns Diskrepanzen auf, weisen wir Sie auf diese hin.

Haben Sie Fragen dazu, welche Angaben für einen Antrag auf Privatinsolvenz vorzubereiten sind, wie man seine Gläubiger ermittelt oder alles dafür erforderliche tut, um einer Versagung der Restschuldbefreiung aus dem Weg zu gehen? Gerne beraten wir Sie unverbindlich und kostenfrei an unserer Beratungshotline!

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Gläubiger und ihre Forderungen erfassen, vergessene Gläubiger ermitteln”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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21 Kommentare
  1. Danie
    says:

    Guten Tag,

    ich möchte eine aussergerichtliche Einigung erreichen. Dazu wurden die Gläubiger gebeten, Forderungsaufstellungen zu übersenden. Ein Gläubiger hat bereits geantwortet. Gleichzeitig will er eine Selbstauskunft und drei Gehaltsabrechnungen. Die Forderung ist mit einer Lohnabtretung verbunden. Ei Rückstand besteht noch nicht. Soll ich die Auskunft schon jetzt erteilen oder erst mit Versenden eines Vergleichsangebotes an alle Gläubiger?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      das kann ich schlecht beurteilen, da es auf mehrere Umstände ankommt: Zahl der Gläubiger, sind etwaige Einkommensschwankungen denkbar und sind die Gläubiger geduldig. Ein pauschale Antwort kann ich Ihnen losgelöst vom Fall nicht geben.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Beatrix S.
    says:

    Hallo bin durch meinen Exmann hoch verschuldet und habe den Überblick verloren. Wo die Schulden überall sind und in welcher Höhe. Bin Mama von 4 wundervollen Kinder und möchte gerne meine altlasten hinter mir lassen. Bitte um ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen B. Strubich

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau S.,

      herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Schuldnerberatung. Gerne kümmern wir uns um Ihre Angelegenheit. Sie können sich im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung am Telefon von uns über das für Sie bestmögliche Vorgehen informieren lassen. Rufen Sie uns dafür einfach unter 0221 6777 00 55 an. Wir sind werktäglich für Sie erreichbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Marc B. .
    says:

    Guten Abend,

    ich habe folgendes Problem:
    Seit Jahren, ich möchte schon fast sagen, Jahrzehnten schiebe ich meine Schulden immer vor mich hin. Der älteste Vollstreckungsbescheid ist aus dem Jahr 1996.
    Natürlich hatte ich früher schon immer wieder versucht, durch Raten die Schulden zu verringern.
    Dann wurde ich arbeitslos, dann konnten die Raten nicht mehr bedient werden.
    Oder es waren manche Firmen mit der mtl. Rate von 50 EUR (100 DM) nicht einverstanden usw. usw.
    Auf jeden Fall schob ich das Ganze immer vor mich her, man hat auch irgendwann keine Nerven mehr, weil man einfach nicht weiß, wie man aus dem Ganzen rauskommt und so macht man gar nichts mehr und steckt den Kopf in den Sand…
    Aber ich möchte das jetzt einfach nicht mehr und nach so langer Zeit möchte ich diese Art zu Leben einfach beenden.

    Durch den Weiterverkauf der Schuld an Inkassos (da gibt es eine Forderung, die bereits das 3. Inkasso als Gläuniger hat), wachsen die Schulden natürlich weiter an. An die Zinsen möchte ich erst gar nicht denken.
    Nun gut:
    Meine Schulden belaufen sich auf rund 90.000 EUR – rund 50 Gläubiger -.
    Ich hatte zwischen 2012 und ca. 2015 auch noch ein Nebengewerbe (Gründung einer UG).
    Aber daraus resultieren nicht viele Schulden. Vielleicht so 2.000 EUR-5.000 EUR.
    Die meisten Schulden sind in der Tat privat.
    Ich bin ledig, verdiene ca. 1.890 EUR netto und keine Kinder.
    Mit fast 1.400 EUR netto (wenn der pfändbare Teil von rund 500 EUR mtl. an z.B. einen Insolvenzverwalter gehen würde) kann ich trotzdem gut leben.

    Sie bieten hier Ihre Hilfe an, meine Sorge ist, kann / könnte ich denn Ihre Leistung auch bezahlen? Das ist nämlich auch meine Sorge.
    Ich hoffe sehr auf Hilfe, denn die Caritas, so habe ich den Eindruck, ist damit auch irgendwie “überfordert” und konnte mir da auch nicht wirklich helfen (so wirkte das auf mich).

    Besteht eigentlich auf Grund meiner Situation eine Möglichkeit, dass Sie mir helfen?

    Vorab vielen Dank für Ihre Rückantwort und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Ich bin überzeugt, dass wir für Ihre Situation eine Lösung finden, so dass Sie bereits in kurzer Zeit eine spürbare Besserung erfahren werden.
      Bezüglich der Kosten kann ich verstehen, dass Sie aufgrund Ihrer hohen Zahl an Gläubigern befürchten, dass die Kosten aus diesem Grund ausufern. Wir können Ihnen daher diesbezüglich einen gewissen Nachlass anbieten.
      Rufen Sie uns einfach unter 0221 – 6777 0055 an oder senden Sie eine E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de und wir werden Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung alle Informationen ausführlich mitteilen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Conny H.
    says:

    Hallo ich bin alleinerziehende Mutter und hochverschuldete. Hsbe die Übersicht lange verloren und den Kopf in den Sand gesteckt
    Könnten Die mir helfen ein Insolvenzverfahren zu machen..
    Da ich pychisch erkrankt bin macht mich dieses noch mehr runter .
    Ich hoffe sie können nur helfen
    Herzliche Grüße
    C haase

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau Haase,

      herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Beratung. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Am besten Sie rufen uns unter 0211 67770055 an. Wir sind werktäglich bis 22 Uhr erreichbar für Sie. Unsere Schuldnerberater helfen Ihnen dann gerne weiter. Alternativ können Sie sich mit uns über unser Kontaktformular auf unserer Homepage in Verbindung setzen. Hier der Link dazu: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/erstberatung/

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Ll
    says:

    Guten Abend,

    folgendes Problem, vor einigen Jahren ist ein Bruder meiner Oma gestorben den ich nicht kenne. Sämtliche Verwandte haben das Erbe ausgeschlagen. Der Brief hierfür wurde nicht per Einschreiben versendet und hat mich somit nie erreicht. Nachdem ich nun eine Schufa angefordert habe, Vermute ich dass ich einen Batzen Schulden geerbt habe. Trotz dessen ich nie ein Erbe angetreten habe oder dergleichen. Gibt es in so einem Fall die Chance das anzufechten und glimpflich aus so einer Sache raus zu gehen?
    Ich hoffe sehr Sie können mir helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      die Frist für eine Erbausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Allerdings ist es natürlich schwer, zu beweisen, dass Sie keine Kenntnis vom Anfall der Erbschaft hatten. Zum Erbrecht kann ich in diesem Rahmen leider keine weiteren Auskünfte geben, ich bitte um Verständnis.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Mertcan G.
    says:

    Hallo Guten Morgen,
    Ich bin ein Junger Dynamischer Mann der gerade erfahren hat Familien Papa zu werden ich habe schulden ich habe vor selbständig zu werden.Wieder.
    Ich brauche bitte bitte Hilfe ich schaffe es nicht allein ich habe keinen Überblick mehr nach dem drei monatigen jakobsweg habe ich keine Briefe mehr ich hatte vor in Portugal zu bleiben nur jetzt bin ich verlobt eine zweite Chance mit einem baby ich will alles reißen ich will alles für mein Kind tun können nur die schulden stellen mir bei allem eine kretsche ..

    Mit aufrichtigen freundlichen Grüßen

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Her Gümüs,

      herzlichen Glückwunsch zu der freudigen Nachricht. Ich bin überzeugt, dass Sie bereits die richtige Motivation besitzen, um sich von den Schulden zu befreien.
      Mit Hilfe unserer Kanzlei werden Sie einen Weg finden, schon sehr bald eine deutliche Erleichterung zu erfahren. Vergessene Gläubiger machen wir für Sie ausfindig, so dass diese auch angeschrieben werden können. Sollten dennoch Gläubiger nicht gefunden werden, ist dies für die Restschuldbefreiung egal.
      Einer unserer Schuldnerberater wird sich zu einem kostenlosen Erstberatungsgespräch bei Ihnen melden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. M. B.
    says:

    Guten Abend,wo kann ich meine Gesamtschulden abfragen,gibt es da eine Möglichkeit,da ich den überblick verloren habe.

    Mfg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter B.,

      wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann gibt es keine “Stelle”, die alle Ihre Schulden auflistet. Allerdings sind solche Schulden besonders dringlich, die in der SCHUFA aufgelistet sind. Sie können bei der SCHUFA Einsicht in Ihr Verzeichnis erbitten.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Magda
    says:

    hallo.

    ich hab letzte Woche ein online schufa Auskunft beantragt. Jetzt bin ich da drin und ich kann nich glauben dass ich so viele schulden habe..
    leider beu meineschufa.de seht nur wie viel ich bezahlen soll, aber nix fur was, ob ich das bezahlt habe oder nicht,nur sume. also ist das fur mich ganz kommisch weil ich weiss nicht welsche gläubiger ist das.
    wie kann ich das ermitteln? wo finde ich so eine detallierte auskunf mit alles?

    LG

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      wenn Sie die Unterlagen über die Gläubiger nicht mehr haben, könnten Sie noch versuchen, bei anderen Auskunfteien wie Infoscore eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen.
      Alternativ unterstützt unsere Kanzlei Sie bei der Ermittlung der Gläubiger, wenn Sie uns mit Ihrer Entschuldung beauftragen. Rufen Sie gerne mein Sekretariat an und vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin unter 0221 – 6777 0055.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Hodzic
    says:

    Guten Tag

    Ich habe letzte Woche bei Eco24 meine unterlagen gegeben und unterschrieben das sie für mich mit den Gläubiger in Kontakt treten und jetzt haben die mir nur 1 Woche gegeben um zu schauen ob ich irgendwo noch was ofen habe.Ich bin jetzt unter druck gesetzt und weis nicht ob das die richtige schuldnerhilfe für mich ist? Ich möchte wenn dan alles klären damit ich die schulden alle weg bekomme und nicht was vergese.Kann mir jemand raten wo ich gut beraten werde ?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      eine solche Vorgehensweise scheint eher typisch für eine unseriöse Schuldnerberatung zu sein. Unsere Kanzlei führt selbst Abfragen bei Auskunfteien durch, so dass sichergestellt ist, dass Sie keinen Gläubiger fahrlässig übersehen oder vergessen. Wenden Sie sich gerne unter 0221 – 6777 0055 an mein Sekretariat und vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. Heinz L.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine ganz tolle und informative Seite.

  11. Holger S.
    says:

    Hallo,ich habe mal eine frage. Ich bin seit ca 1,5 jahren mit meiner Privatinsolvenz fertig, Jetzt kommt ein Brief von einem Rechtsanwalt mit einer Forderung die schon 19 Jahre alt ist, die auch über das Amtsgericht damals ging, Jetzt meine Frage, haben die ein anspruch auf diese forderung ???
    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Antwort zukommen lassen würden.
    mfg H.Schneider

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Schneider,

      der Anspruch gegen Sie ist aufgrund der erteilten Restschuldbefreiung nicht mehr durchsetzbar, solange die Forderung auch von einer Restschuldbefreiung umfasst ist. Sollte der Anspruch des Anwalts aus einer unerlaubter Handlung gegen Sie bestehen, so kann es sein, dass die Forderung weiterhin besteht.
      Unser Tipp: Lassen Sie dem Rechtsanwalt eine Kopie des Beschlusses zur Restschuldbefreiung zukommen.

      Mit freundlichen Grüßen

      V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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