Privatinsolvenz: Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren

  • Voraussetzungen für die Privatinsolvenz

    Unter diesen Voraussetzungen können Sie Privatinsolvenz anmelden – BUNDESWEIT vom Fachanwalt

    Sicher schuldenfrei in 3, 5 oder 6 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Fachanwalt für Insolvenzrecht ✓ Geeignete Person nach § 305 InsO ✓

    Bild Restschuldbefreiung

Welche Voraussetzungen hat die Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz können Sie dann beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – diese bestimmen sich nach § 304 der Insolvenzordnung (InsO):

  • Antrag einer natürlichen Person
  • Zahlungsunfähigkeit/drohende Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung
  • Bescheinigung nach § 305 InsO

Außerdem ist eine weitere Voraussetzung nicht rechtlicher, sondern persönlicher Natur: nämlich der gefasste Entschluss, seine Schulden durch eine Privatinsolvenz zu verlieren.

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Wann ist es ratsam eine Privatinsolvenz zu beantragen?

Wenn Sie in eine schwierige wirtschaftliche Situation oder gar in wirtschaftliche Not gekommen sind, stellt sich die Frage nach einer Lösung – einer Entschuldung. Diese kann grundsätzlich auf zwei Wegen erlangt werden:

  • Durch einen außergerichtlichen Vergleich
  • oder eine Privatinsolvenz.

In Deutschland werden jährlich tausende Privatinsolvenzen angemeldet. Diese sind ein sicherer und viel beschrittener Weg zur Entschuldung. Wenn Sie eine Privatinsolvenz vermeiden möchten, können wir Ihnen dabei helfen, sich mit Ihren Gläubigern im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs zu einigen. Sie bieten den Gläubigern eine Raten- oder eine Einmalzahlung an. Ist dies bei Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich, steht Ihnen der Weg der Privatinsolvenz frei. Durch die Privatinsolvenz verlieren Sie Ihre Schulden unabhängig davon, wie viel Ihre Gläubiger bekommen oder ob diese mit Ihrem Schuldenschnitt einverstanden sind.

Wer kann eine Privatinsolvenz beantragen?

Das Privatinsolvenzverfahren kann von allen Privatpersonen beantragt werden. Es spielt keine Rolle, ob Sie beispielsweise Arbeitnehmer, Student, arbeitssuchend, Rentner, Hausfrau oder Beamter sind. Die Privatinsolvenzen unterschiedlicher Gruppen unterscheiden sich nicht.

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, können Sie selbstredend Privatinsolvenz beantragen. Ein Einkommen ist keine Voraussetzung der Privatinsolvenz. Ein großer Teil unserer Mandanten bezieht Arbeitslosengeld! Bei der Durchführung von Privatinsolvenzen von Mandanten mit einem niedrigen Einkommen stellen wir einen Stundungsantrag. Die Verfahrenskosten werden dann vom Staat vorgestreckt und 3 Jahre nach Ende der Privatinsolvenz erlassen, wenn sich Ihre Einkommenssituation nicht bessern sollte.

Auch ist es nicht relevant, welche Staatsangehörigkeit Sie haben. Sollten Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, können Sie sich dennoch entschulden, falls Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben. Die Entschuldung gilt dann übrigens in der gesamten EU – alle anderen EU Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die in Deutschland erteilte Restschuldbefreiung anzuerkennen.

Selbstständige oder ehemals Selbstständige, die nicht mehr als 19 Gläubiger haben können auch Privatinsolvenz beantragen. Sollten mehr als 19 Gläubiger vorliegen oder Sie aktuell selbstständig sein, können Sie eine Regelinsolvenz beantragen – auch hierbei können wir Sie begleiten.

Voraussetzung einer Bescheinigung nach § 305 InsO

Weiter benötigt man als Privatperson eine offizielle Bescheinigung nach § 305 InsO. Diese bescheinigt die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs. Um Ihre Entschuldung rechtlich einwandfrei zu gestalten, führen wir für Sie den Versuch einer Schuldenbereinigung durch und erstellen als sogenannte “geeignete Person” eine Bescheinigung nach § 305 InsO. Diese ist eine wichtige Voraussetzung für alle Privatinsolvenzen.

Beispiel: Vorteile der Privatinsolvenz

Ausgangssituation: Herr Heimann bekommt regelmäßig Mahnungen von seinen Gläubigern. Auch wird bereits sein Einkommen gepfändet. Es stehen weitere Pfändungen bevor und die Schreiben der Gläubiger nehmen zu. Er zahlt aktuell bereits mehr an die Gläubiger, als sein pfändbarer Betrag gemäß Pfändungstabelle es zulasen würde, so dass er wegen laufender Kosten immer mehr in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Derweil steigt seine Schuldenlast durch Zinsen und Inkassokosten sogar noch weiter an, obwohl er keine neuen Verbindlichkeiten eingeht. Dies ist eine typische Situation, in der immer mehr Menschen stecken.

Wie verändert sich seine Situation in einer Insolvenz? Mit der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens werden alle Pfändungen, die gegen Herr Heimann vorgenommen wurden, unwirksam. Weitere Pfändungen dürfen nicht mehr vollzogen werden. Herr Heimann ist also komplett vor den Zugriffen der Gläubiger geschützt. Auch bekommt er keine Mahnungen mehr und kann in Ruhe, entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, seine Verbindlichkeiten an die Gläubiger zurückzahlen. Ihm bleibt monatlich wesentlich mehr von seinem Einkommen als vor der Privatinsolvenz, sodass er wieder seine Lebenshaltungskosten begleichen kann.

Es gilt also, Pfändungen vorzubeugen, zu beseitigen und schnellstmöglich zu handeln. Die Privatinsolvenz bietet bei Vorliegen der Voraussetzungen des Insolvenzverfahrens einen umfassenden Pfändungsschutz. Mit uns erreichen Sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens schnellstmöglich – ohne lange Wartezeit wie dies bei anderen Schuldnerberatern üblich ist.

Und im Anschluss an die Privatinsolvenz folgt die Restschuldbefreiung: die Verbindlichkeiten erlöschen. Wir bieten Ihnen die jahrelange Erfahrung aus vielen tausend Privatinsolvenzen und die Kompetenz eines Fachanwalts für Insolvenzrecht.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Privatinsolvenz: Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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13 Kommentare
  1. Graham
    says:

    wie sieht es mit mietkaufraten aus, die ich gar nicht mehr besitze (DJ Technik).

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      diese fallen grundsätzlich auch in die Insolvenz, wären also von der Restschuldbefreiung umfasst.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Frau S. .
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich würde gerne wissen, wie die Kosten (die Sie bei begleitedem Verfahren in Rechnung stellen) bezahlt werden, wenn man sich ja für Zahlungsunfähig mit einer Privatinsolvenz erklärt.
    Herzliche Grüße
    Frau S.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau S.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Aus dem genannten Grund ist es erforderlich, dass das Honorar im Vorfeld der Insolvenz bezahlt wird.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Rodenberg R.
    says:

    Anmerkung ich habe vergessen deutlich zu erwähnen das die Kredite frisch sind sprich nichtmal 6 Monate bedient wurden…ich bin durch Spielsucht in diese Überschuldung geraten.

    Hallo,

    mir wurde in der Schuldnerberatung gesagt ich sollte aif jedenfall 6 Monate meine Kredite bedienen sonst kann ich nicht in die Provatinsolvenz gehen bzw sie eröffnet werden? Gibt es da eine Möglichkeit sofort reinzugehen?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr R.,

      es ist grundsätzlich von geringerer Bedeutung für die Insolvenzanmeldung, wann die Verbindlichkeiten begründet wurden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Rodenberg
    says:

    Hallo,

    mir wurde in der Schuldnerberatung gesagt ich sollte aif jedenfall 6 Monate meine Kredite bedienen sonst kann ich nicht in die Provatinsolvenz gehen bzw sie eröffnet werden? Gibt es da eine Möglichkeit sofort reinzugehen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr R.,

      wenn ein Insolvenzgrund vorliegt, können Sie eigenständig einen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz stellen. Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Gründe, die sie hierzu berechtigen. Wenn Sie rechtlichen Beistand beim Gang in die Insolvenz benötigen, können Sie gerne unsere Leistungen hierzu im Artikel So helfen wir Ihnen bei Ihrer Privatinsolvenz nachlesen und sich ggfls. bei uns melden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Hasan
    says:

    Hallo,
    ich bräuchte ein paar Infos bzgl. Privatinsolvenz.

    Aktuell beziehe ich ALG1 nächsten Monat beginne ich eine Umschulung vom Arbeitsamt. Außerdem zahle ich von meinem ALG1 (1758€) 798€ Unterhalt für meine zwei Kinder.
    Gläubiger hab ich 15 und Schulden etwa 14000€
    Selbstverständlich hab ich auch Mahnbescheide,Vollstreckungsbescheide und kontopfändungen.

    Was gibt es da denn für Möglichkeiten ?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      vielen Dank für Ihre Frage. Anhand Ihrer Angaben wäre es so, dass Sie in der Privatinsolvenz Ihr gesamtes Einkommen behalten dürften. Aufgrund der zwei Unterhaltspflichten können Sie bis zu 1.869,99 Euro pfändungsfrei verdienen.
      Zudem wären Sie innerhalb von drei Jahren schuldenfrei, da das Insolvenzverfahren ab Oktober 2020 nur noch drei Jahre dauert.
      Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung bei unserer Kanzlei an, bei der wir Ihnen weitere Fragen zur Privatinsolvenz beantworten. Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung einfach unter 0221 – 6777 0055 an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Zip
    says:

    ser gut gemkakt, das hab mir ser gehelft weil ivch eines freund geld geben muss.Und ich werden insolvens anmelden

  7. Kevin E.
    says:

    Hallo.
    Ich habe ein wirklich großes Anliegen.
    Im Moment bekomme ich nicht msl Geld vom Arbeitsamt hab aber überhöhte Schulden.
    Vollstreckungsbescheid und Mahnbescheid.
    Alles schon dabei.

    Ich finde keinen Ausweg mehr und meine Schulden liegen bei rund 20000 Euro.

    Können sie mir helfen

    Mfg Kevin ehlich

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr Ehlich,

      ja, ich bin zuversichtlich, dass unsere anwaltliche Schuldnerberatung für Sie den besten Weg aus den Schulden finden kann.
      Gerne können Sie schnellstmöglich bei meinem Sekretariat einen Termin zur kostenlosen Erstberatung vereinbaren, rufen Sie einfach unter 0221 – 6777 0055 an und lassen Sie sich einen Termin geben. Erster Schritt ist vermutlich die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos, so dass Ihre Einkünfte zumindest bis zu einer bestimmten Höhe vor Pfändungen geschützt sind. Die restliche Schuldenbereinigung besprechen wir dann anhand Ihrer Angaben.

      Mit freundlichen Grüßen

      V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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