DB-Navigator: Unterlassung von Datenweitergabe fordern!

DB-Navigator: Unterlassung von illegaler Datenweitergabe fordern!

Pro Monat greifen etwa 100 Millionen Nutzer auf die beliebte Verkehrs-App DB-Navigator zu.

Die App hat allerdings ein wesentliches Problem mit dem Datenschutz. Ohne dass die Nutzer überhaupt mittels eines Cookie-Banners nach ihrer Einwilligung gefragt werden, sendet der DB-Navigator Daten an das in den USA sitzende Tech-Unternehmen Adobe. Die Datensätze sind genau zuordenbar, da jedem Nutzer ein spezifischer Identifikationscode zugewiesen wird.

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DB-Navigator: Anschluss im Datenschutz verpasst

Bevor der Nutzer überhaupt nach seiner Einwilligung in die Weiterleitung seiner Daten gefragt wird, baut das Programm Verbindungen im Hintergrund auf. So gelangen Daten über Start- und Zielbahnhof, Bahncard-Inhaberschaft, mitreisende Kinder und Anzahl der Mitreisenden an Unternehmen, mit denen man vielleicht gar nichts zu tun haben will.

Der Datensatz ist mit einem speziellen Code versehen, der zwar zunächst anonym erscheint. Allerdings liegt es nahe, dass der einzelne Nutzer der App mithilfe der gesammelten Daten individualisiert werden kann. Dass in den Cookies keine personenbezogenen Daten an andere Websites übermittelt werden, müsste die Bahn als Verwender der Daten beweisen (so z. B. das LG Rostock, Urteil vom 15. September 2020, Az. 3 O 762/19).

Nachdem der Nutzer dann schließlich mithilfe des Cookie-Banners gefragt wurde, welche Datenübertragungen er erlauben möchte, hören die Datenschutzprobleme nicht auf: Ein Klick auf “nur notwendige Cookies” bedeutet keinesfalls, dass wirklich nur die zur Funktion des Programms erforderlichen Informationen weitergeleitet werden. Unternehmen wie Google Crashlytics, Easy Marketing GmbH und Optimizely bekommen Nutzungsdaten unter Verwendung des Identifikationscodes von der DB-App zugeschickt. Die Weitergabe an Dritte für das Tracking von Nutzern zu Marketing- und Analysezwecken ist ohne vorherige Einwilligung mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht vereinbar.

Auch die Speicherdauer der Daten ist ungewöhnlich lang: Bei dem US-Unternehmen Adobe, an das noch vor der Frage nach einer Einwilligung Informationen weitergegeben werden, werden diese für 24 Monate gespeichert. Warum das für die Funktionsfähigkeit der App notwendig sein sollte, ist zweifelhaft und erschließt sich auch nicht aus der Stellungnahme der Deutschen Bahn, in der sie die Vorwürfe als “haltlos” darstellt.

Um die eigenen Daten zu schützen, ohne auf die Verwendung der praktischen App, die jede Bahnfahrt erleichtert, verzichten zu müssen, muss die Bahn daher auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies können wir zunächst außergerichtlich für Sie versuchen. Da die Deutsche Bahn allerdings nach wie vor keine Bereitschaft signalisiert, freiwillig für angemessenen Datenschutz zu sorgen, können wir ein Klageverfahren anschließen. Hierbei ist es ebenfalls möglich, einen Schadensersatz wegen des Datenschutzverstoßes geltend zu machen.

Die Fakten:

  • Schon seit längerem häufen sich Beschwerden über den laxen Umgang mit persönlichen Daten durch die Deutsche Bahn in ihrer Navigator-App. Die Untersuchungen des Datenschützers Kuketz im April 2022 bestätigten den Verdacht.

  • Schon bevor Nutzer einwilligen können, werden Daten unter Verwendung eines Identifikationscodes an Dritte gesendet, z. B. an das in den USA sitzende Tech-Unternehmen Adobe.

  • Trotz der verweigerten Einwilligung in die Weiterleitung von Daten zu Marketing- und Analysezwecken geschieht genau das. Vom DB-Navigator werden nicht notwendige Cookies an Drittfirmen übermittelt.

  • Die Übermittlung nicht notwendiger Cookies ohne Einwilligung ist von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verboten. Die Bahn muss die Weiterleitung dieser Daten daher unterlassen.

  • Je nach dem welche Auswirkungen die illegale Datenweitergabe auf Sie hat, kann Ihnen auch ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen.

Ihr Rechte im DB-Navigator Datenskandal: Das sollten Sie nun tun!

Datenschutz hat seinen Grund: Wir wollen wissen, wer möglicherweise weiß, von wo nach wo wir reisen und wer unsere Begleitung ist. Dass die Deutsche Bahn davon wissen muss, wenn sie uns ein Ticket ausstellt, ist selbstverständlich. Aber was hat Google damit zu tun oder die Easy Marketing GmbH?

Gegen die unrechtmäßige Weiterleitung Ihrer Daten können Sie sich rechtlich wehren. Sowohl ein Unterlassungsanspruch als auch ein Schadensersatzanspruch sind möglich. Gerne überprüfen wir Ihre individuelle Betroffenheit und beraten Sie zu weiteren Schritten. Nehmen Sie dazu gerne unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch!

Ilja Ruvinskij ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner unserer Kanzlei. Mit seinem spezialisierten Team setzt er bundesweit Verbraucherrechte gegen Banken und Großkonzerne durch.

Dr. Veaceslav Ghendler ist Rechtsanwalt, Gründungsmitglied und Partner von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Gemeinsam mit seinem Anwaltsteam vertritt er seit Jahren erfolgreich die Rechte von Verbrauchern.

Offene Fragen? Lieber telefonieren?

Unsere DB-Navigator-Hotline: 0221 – 6777 00 55

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr /
bundesweit – dt. Festnetz)

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