Schufa löscht Restschuldbefreiungsvermerk künftig nach 6 Monaten – Infoscore, Creditreform Boniversum, CRIF Bürgel und andere Auskunfteien halten sich bedeckt
Gute Nachrichten für alle, die eine Privatinsolvenz durchlaufen haben. Den Eintrag über die Restschuldbefreiung löscht die SCHUFA entsprechend ihrer Ankündigung vom 28. März 2023 künftig sechs Monate, nachdem der Beschluss über die Restschuldbefreiung rechtskräftig ergangen ist. Vormals galt eine Speicherdauer von drei Jahren. Mit der Verkürzung reagierte die Schufa auf bevorstehende Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs. Der Generalanwalt am EuGH hat sich in seinen Schlussanträgen vom 16. März 2023 (Verbundene Rechtssachen C‑26/22 und C‑64/22) klar dafür ausgesprochen, dass eine Speicherung über 6 Monate hinaus rechtswidrig ist.
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Dies ist eine große Erleichterung für die Betroffenen. Denn ein wirtschaftlicher Neustart wird oft genug durch den RSB-Eintrag verhindert, etwa weil potentielle Vertragspartner sich weigern, einen Vertrag abzuschließen. Das ist besonders schwerwiegend, wenn es um Dauerschuldverhältnisse wie einen Telefonvertrag, die Suche nach einer neuen Wohnung oder die Finanzierung eines Autos geht.
Das Problem: Andere Auskunfteien folgen der Linie der Schufa bisher nicht. Das bedeutet, dass etwa der Vermieter im Rahmen einer Wohnungsvergabe die Informationen zur Restschuldbefreiung nun einfach bei einer anderen Auskunftei abfragen könnte, etwa Creditreform Boniversum oder CRIF Bürgel. Daher sollten Betroffene wachsam bleiben und notwendigenfalls Auskunftsverlangen bei den anderen Auskunfteien stellen.