Verbraucherfreundliches BGH-Urteil im Diesel-Abgasskandal von Mercedes
Innerhalb des Abgasskandals ist nun auch der Automobilhersteller Mercedes in die Enge getrieben worden, indem die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB durch den Einbau sog. „Thermofenster“ zwecks Abgasreinigung durch den Bundesgerichthof (BGH) verhandelt worden ist. „Thermofenster“ werden standartmäßig von einer Reihe von Automobilherstellern genutzt und regeln die Abgasreinigung, indem entstandene Abgase teilweise zu der Verbrennung des Motors geleitet werden, um folglich die Stickoxidemission zu verringern. Bei kühlen Außentemperaturen wird die Ableitung in die Verbrennung des Motors reduziert.