Profitabler: die Rückabwicklung
Anstatt die Lebensversicherung zu kündigen, könnte man über eine Rückabwicklung durch Widerruf nachdenken. Kündigt man, erhält man den sogenannten Rückkaufswert. Der Rückkaufwert bezeichnet den Wert der Lebensversicherung bei Kündigung. Genauer gesagt das, was der Lebensversicherer dem Kunden für die zukünftigen – nun nicht mehr auszuzahlenden- Leistungen erstatten muss. Der ausgezahlte Betrag ist in vielen Fällen geringer als die über viele Jahre eingezahlten Raten.
Anders verhält es sich bei der Rückabwicklung. Widerruft man den Versicherungsvertrag, erhält der Verbraucher nicht bloß die bereits entrichteten Beiträge, sondern auch die, von dem Versicherer mit dem Verbraucherkapital erwirtschafteten, Gewinne. Umfasst sind auch die Verwaltungs- und Abschlussgebühren, die beim Rückkaufwert keine Berücksichtigung finden.
Konkret: Was kann ein Widerruf erzielen?
Wie lukrativ der Wert einer Rückabwicklung im Vergleich mit dem Rückkaufswert sein kann, wird anhand eines Beispiels deutlich:
Anfang 1994 schloss ein Verbraucher einen Vertrag über eine Lebensversicherung ab, mit monatlichen Beiträgen i.H.v. rund 100 €. Aufgrund finanzieller Engpässe, musste der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag 2014 vorzeitig kündigen, nach rund 20 Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt belaufen sich die eingezahlten Beiträge auf 16.359,87 € . Nun zieht die Versicherung die Verwaltungskosten ab und übrig bleiben bloß 6.967,30 €, deutlich weniger als die eingezahlte Summe, selbst nach fast zwei Jahrzehnten Laufzeit. In diesem Beispiel würde der Versicherungsnehmer also einen Verlust von 9.392,57 € machen, sowie auf die Rendite der Laufzeit verzichten.
Bei einer Rückabwicklung durch Widerruf sieht es schon anders aus: Zunächst muss der Verbraucher keine Verwaltungsgebühren entrichten, also grundsätzlich erhält man die volle Summe der Beiträge, in unserem Beispiel 16.359,87 €. Dazu kommen die Gewinne, die der Versicherer mit den Beiträgen des Verbrauchers erwirtschaftet hat. Diese errechnen sich regelmäßig anhand der Nettoverzinsung der Kapitaleinlagen des jeweiligen Versicherers, in der Regel beläuft sich der Zinssatz auf vier bis fünf Prozent. Auf die 20 Jahre der Laufzeit gerechnet, ergibt sich eine Rendite von 2.393,40 €. Zusammen mit den eingezahlten Beiträgen von 16.359,87 € ergibt sich die stattliche Summe von 18.753,27 €. Einen geringen Abschlag muss der Verbraucher jedoch in Kauf nehmen, für den genossenen Versicherungsschutz während der Laufzeit.
18.753,27 €bei Rückabwicklung durch Widerruf, während der Rückkaufswert bloß 6.967,30 € beträgt – eine Differenz von 11.785,97 €. Die Vorteile der Rückabwicklung gegenüber des bloßen Rückkaufswertes liegen somit auf der Hand.