Vorsätzlich? unerlaubte Handlung
Sehr geehrte Fachleute,
in 10/1998 erfolgte die durch das Finanzamt betriebene zwangsweise Geschäftsaufgabe wegen Steuerrückständen. Neben vielen anderen Gläubigern auch eine Krankenkasse, die ihre Forderung aus Beitragsrückstände aus 1996 bei meinem Rentenversicherer als bevorrechtigtem Gläubiger vormerkte.
Nun bin ich als Jahrgang ’52 noch bis zum Ende des Jahres im Angestelltverhältnis und erwäge, jetzt schon neben dem Arbeitslohn auch 99,99 % an Rente zu beantragen. Meine Frage lautet nun, ob die KK neben Zinsen auch Säumniszuschläge bis heute berechnen kann und falls ja, welchen Ausweg es eventuell gäbe.
Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung
Mit freundlichen Grüßen
Holle



