Eigenanteil Pflegeheimkosten insolvenzgeschützt?

Meine Mutter hat zwei Kredite zu laufen,die sie seit 44 Raten tilgte.Nun ist sie aufgrund einer fortschreitenden Demenz in ein Pflegeheim gekommen.Der Eigenanteil ist mit Vorankündigung auf 3100,00 angehoben worden,so das ihre Rente nicht reicht.(ca 2700,00euro).Ein Antrag beim Sozialamt ist gestellt.Ist die Rente geschützt für die Verwendung Pflegeheim.Was müssen wir,die Kinder tun?

Ratenzahlung zur Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Januar 2025 hatte ich ein telefonisches Beratungsgespräch mit Herrn Leonard Günther zum Eintritt in die Privatinsolvenz. Das Aktenzeichen hierzu lautet L107577. Da man für den Eintritt in die Privatinsolvenz arbeitstätig sein muss, habe ich nun die Möglichkeit mit Beginn meiner 3-jährigen Ausbildung am 01.08.2025 in die Privatinsolvenz einzutreten. Ich möchte nun mit der Zahlung beginnen.

Ich bitte um Informationen über die Höhe der Gesamtsumme und der Beträge für eine Ratenzahlung via Mail an meine E-Mail-Adresse; c.stoert@outlook.de. Telefonisch bin ich täglich von 8-16 Uhr erreichbar (0163-2209828).

Mit freundlichen Grüßen
Christin Stört

Privatinsolvenz

Bei meiner Tochter steht eventuell innerhalb des nächsten halben bis ganzen Jahres eine Privatinsolvenz wegen einer Erwerbsminderungsrente an. Es stellt sich natürlich nun die Frage, was passiert mit ihrem Auto. Das Auto ist 8 Jahre alt. Mein Mann und ich hatten damals einen Kredit für dieses Auto aufgenommen. bis 2023 wurden durch meine Tochter kleine monatliche Raten an uns zurückbezahlt. Nichtdestotrotz besteht noch eine Restschuld an uns von ca. 6000 Euro, gleichzusetzen mit dem Restwert des Autos.
Sollte es nun zu einer Privatinsolvenz kommen, haben wir als Eltern einen Anspruch auf den Restwert des Autos( gemäß §§ 50 Insolvenzgesetz ), so dass das Auto in unserem Besitz bleiben könnte.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Gruß
Iris

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war bis Ende 2022 im Rahmen einer GbR selbstständig tätig und hatte einen Geschäftspartner. Leider blieben meine Versuche, das Unternehmen zu retten, erfolglos. Aus diesem Grund beabsichtige ich nun, Insolvenz anzumelden.

Ein Insolvenzverwalter wies mich darauf hin, dass eine Meldung beim Arbeitsamt zwingend erforderlich sei. Ich bin mir jedoch unsicher, ob dies tatsächlich verpflichtend ist. Da ich keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen möchte, habe ich mich bislang weder beim Arbeitsamt gemeldet noch den Insolvenzantrag gestellt.

Um die Kosten für den Insolvenzantrag zu decken, plane ich, finanzielle Unterstützung von Familie und Freunden in Anspruch zu nehmen und die Ratenzahlung selbst zu übernehmen.

Ich bitte Sie höflich um Aufklärung, ob eine Meldung beim Arbeitsamt in meinem Fall tatsächlich erforderlich ist, auch wenn ich keine Leistungen beantrage.

Mit freundlichen Grüßen

Dauer

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 07.10.2019 ist vom Amtsgericht Stuttgart der Insolvenzbeschluß für meine Privatinsolvenz ergangen.

Wann ist den nun meine Insolvenz beendet? Am 7. Oktober 2025?

Meine Verfahrenskosten habe ich ich bezahlt. Gilt dann eine Verkürzung auf fünf Jahre?

Beste Grüße

Keine Lösung für bestehendes Problem

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe der BKK firmus und der IKK Südwest ca. 5.300 Euro Schulden, die ich nicht zahlen kann, da ich Bürgergeld beziehe und sich dies in naher Zukunft auch nicht ändern wird.

Wahrscheinlich raten sie mir jetzt auch zu öffentlichen Schuldnerberatung der Diakonie oder DRK.

Mit freundlichen Grüßen

 

Neue Regelungen Insolvenz

Liebes Team,
ich habe bei Google mal neue Gesetze Insolvenz 2025 eingegeben und das kam dabei raus:
Die deutsche Umsetzung gilt aber auch für Verbraucher. Dies bedeutet, egal wann man in 2020 bis August 2022 in die Insolvenz geht, das Insolvenzverfahren ist immer im August 2025 beendet.

Meine Insolvenz begann im Juni 2022 und wäre eigentlich am 08.06. 2025 fertig. Der Satz macht mir aber Sorge, dass ich jetzt auf einmal drei Monate dann länger in Insolvenz bin.

Ich freue mich über eine Antwort zu der Frage.

Vielen Dank !!!

Verfahrensende

Guten Tag,
ich finde keine passende Antwort zu meiner Frage bzw. meinem Problem.
Im Netzt ist überall zu lesen, nach 3 Jahren ist alles vorbei.. Restschuld wird erteilt und man kann neu durchstarten. Meine Privatinsolvenz aus 2021 ist nach 3 Jahren am 19.10.24 beendet gewesen (Ende der Abtretungsfrist). Meinen Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung habe ich erhalten, diese wurde am 3.12.24 erteilt und ist auch mittlerweile rechtskräftigt. Es wird trotzdem noch weiter gepfändet, sprich der AG ist noch nicht informiert worden ect. Das Büro des IV ist wohl maßlos überlastet, immerhin war man so nett mir auf eine E-Mail von Anfang Dezember wie es jetzt weiter geht am 30.12.24 zu antworten, bzw. konnte ich auch ein kurzes Telefonat führen. Die Dame sagte ich bekomme alles was nach Abtretungsfrist (19.10.24) eingegangen ist zurück, wenn die Schlussrechnung gemacht ist. Bedeutet wohl auch die Gläubiger sind noch nicht abgefunden worden. Sie meinte das wird wohl alles im Januar passieren, und dann sei das Verfahren erst abgeschlossen und man bekommt nochmals vom Gericht Bescheid. Meine Frage ist, gibt es hier nicht irgendwelche Fristen? Wie soll so ein Neustart möglich sein? Es wäre ja zumindest schön, wenn der AG informiert wird und die Pfändung weg wäre, wie viele Monate kann das so noch gehen? Überall liest man 3 Jahren, dann ist das Ziel erreicht. Ich habe heute beim Gericht angerufen. Die konnten mir auch nicht helfen, sagten nur sie sehen da was in den Akten mit irgendeiner Frist bis Juni 25 noch ! Bis dahin muss wohl der IV Berichte vorlegen und alles müsste geprüft werden. Ich verstehe es nicht wirklich. Denn ich dachte es ist mit der Erteilung der Restschuld alles durch ? Kann man da jetzt nur hoffen, das der IV alles möglichst schnell abschließt? Ich dachte eigentlich auch, das er sein Amt mit Ende der Abtretungsfrist oder Erteilung der Restschuld verliert?
Mein IV bekommt über 16.000 € als Vergütung. Es wurden knapp 28.000€ gepfändet über den Lohn. Dazu wäre meine Frage noch was mit den Verfahrenskosten ist? Ich habe es so verstanden, das diese nach Abzug der Vergütung aus dem gepfändeten Betrag entnommen werden, und der Rest geht dann die Gläubiger?
Danke für die Beantwortung im Voraus.

laufendes Insolvenzverfahren/anrechenbare Einkünfte

Guten Tag, ich habe Frage zum anrechenbaren Einkommen:

Ich habe eine Altersrente in Höhe 1350,00 € netto mon., davon nimmt die Agentur für Arbeit eine Verrechnung vor (aus einem Rückzahlungsanspruch) in Höhe von 230,00 € monatlich. Was zählt zum pfändbaren Einkommen, der Betrag vor Abzug der Verrechnung, 1.350,00 € oder der Betrag nach Abzug, also 1.120,00 €?
Bereits jetzt vielen Dank für die Beantwortung.

W.St.