Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war bis Ende 2022 im Rahmen einer GbR selbstständig tätig und hatte einen Geschäftspartner. Leider blieben meine Versuche, das Unternehmen zu retten, erfolglos. Aus diesem Grund beabsichtige ich nun, Insolvenz anzumelden.
Ein Insolvenzverwalter wies mich darauf hin, dass eine Meldung beim Arbeitsamt zwingend erforderlich sei. Ich bin mir jedoch unsicher, ob dies tatsächlich verpflichtend ist. Da ich keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen möchte, habe ich mich bislang weder beim Arbeitsamt gemeldet noch den Insolvenzantrag gestellt.
Um die Kosten für den Insolvenzantrag zu decken, plane ich, finanzielle Unterstützung von Familie und Freunden in Anspruch zu nehmen und die Ratenzahlung selbst zu übernehmen.
Ich bitte Sie höflich um Aufklärung, ob eine Meldung beim Arbeitsamt in meinem Fall tatsächlich erforderlich ist, auch wenn ich keine Leistungen beantrage.
Mit freundlichen Grüßen