Aktenzeichen 100285 /23 (Fr. Zuurmond)

Hallo Anwaltskanzlei,

Sie haben gestern per Email eine Vollmacht von Frau Zuurmond erhalten.
Die Frage zum FA Hilden haben wir vor ein Paar Tage beantwortet.

Da dieses Aktenzeichen schon über Monaten läuft habe ich folgende Fragen:
– Ist die Frage wie der weitere Ablauf ist?
– Ist der Schuldenbereinigungsplan bzw. Vergleichsplan schon erstellt?
– Warum dauert es so lange?

Ich freue mich auf eine zeitnahe Rückmeldung.

Viele Grüße,

Gertjan Punt
T. 0177-2602054
E. gertjanpv@yahoo.com

Privatinsolvenz

Guten Tag
Bei mir wurden leider alle emails gelöscht, so das ich ihnen, meine Gläubiger nicht zuschicken kann.
Ich bitte um ein neuen link oder Rückruf.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Minich

Insolvenz

Eröffnung der Insolvenz 08.23. Liste aller Gläubiger dem Gericht übergeben. Ich werde weiter von Gläubiger kontaktiert und um Zahlung gebeten. Ich dachte, dass vollstreckungsschutz besteht.
Was ist wenn Gläubiger von der Liste nicht vom Insolvenzverwalter angeschrieben werden?

Gern erwarte ich Ihre Antwort.

Beste Grüße

Ende der Wohlverhaltensphase

Meine Privatinsolvenz endete laut einem Schreiben der Insolvenzverwalters welchen ich vor 1 1/2 Jahren bekam am 15.02.2024
Bisher habe ich vom Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter keine offizielle Nachricht bekommen das die Insolvenz abgeschlossen ist. Auf Insolvenzbekanntmachungen ist auch keine Eintrag vorhanden. Kommen die Gerichte nicht hinterher oder ist das damit einfach durch ?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.

kontaktaufname mit einem der Gläubiger

Hallo und guten tag

Angefangen hat mein Problem – mit dem Tod meines Freundes ….
Zu lebzeiten, bat er mich (mündlich) – Geld von seinem Konto zu holen – was ich auch tat …
Dann verstarb er und die Erben (bzw, die Tochter aus 2. Ehe) , die Krankenkasse und die Rentenkasse haben mir eine Insolvenz beschert ……
Daraufhin bin ich zum Schuldnerberater und es wird eine Privatinsolvenz in die Wege geleitet ……
Da ich NUR Bürgengeld bekomme, werde ich wohl nichts an die Gläubiger zahlen können …..

Nun mein Anliegen ……

Kann mich die besagte Tochter im Nachgang noch Anzeigen wegen Diebstahl – weil ich der bitte ihres Vaters nachgegangen bin und Geld von seinem Konto geholt habe
(es beläuft sich auf ca 1900 Euro)??
Ich bin besorgt – da mir diese besagte Tochter auch noch knapp 500 euro schuldet, was ich auch besweisen kann (WhatsApp). Jedoch wird das von ihr bestritten und ich würde dieses Geld trotzdem haben wollen – da ich es eig. auch knapp 2 Jahre Später brauche.
Sie bekommt auch Bürgergeld – aber lebt inoffiziell mit ihrem Mann zusammen….
Was kann ich tun??

Mit freundlichen Grüßen

Privatinsolvenz

Guten Tag,
Meine Privatinsolvenz ist am 7.4.21 eröffnet worden wann endet das Verfahren für mich
Danke

P-Konto

Hallo,
Ich habe eine Frage zu meiner Insolvenz. Ich war auch bei ihnen Mandat und würde natürlich auch für die Information bezahlen.

Meine Insolvenz läuft nun seit Oktober 2023.
Ich habe Krankengeld in Höhe von 2400€. Ab Ende März 2024 bekomme ich wieder Lohn in Höhe von ca. 2500€. Das hängt immer mit meinem Zulagen zusammen da ich im Schichtsystem arbeite.
Nach meinen Recherchen würde ich dann ca. 1600€-1700€ behalten dürfen. Ich habe auch gelesen das zum Beispiel Nachtzuschläge oder Feiertagszuschläge nicht pfändbar sind.
Da ich ein P-Konto habe, komme ich aber monatlich immer nur an die 1410€.
Ich habe keine Kinder und bin nicht verheiratet. Es muß doch möglich sein,den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen,oder?
Ich habe auch im November 2023 Weihnachtsgeld erhalten und durfte 705€ behalten. Ich komme nur an die Beträge nicht dran.
Mein Arbeitgeber habe ich kontaktiert und der kann mir nicht weiterhelfen. Die Schuldnerberatung habe ich kontaktiert und die teilte mir mit,das mir als alleinstehende Person der Betrag von 1410€ zusteht und mehr nicht.
Deshalb wollte ich Sie fragen was ich nun für Möglichkeiten habe.
Es grüßt sie freundlich Ramona Motte

Gläubigerantrag, Rechnungen bei unpfändbarem Gehalt

Frage:Würde ein Gläubiger gegenüber einer Privatperson einen Gläubigerantrag stellen, darf dann der Schuldner von seinem gesetztlich unpfändbarem Gehalt auf dem P-Konto noch offene Rechnungen bezahlen? Eigentlich ist das gesetzliche unpfändbare Einkommen ja frei nutzbar oder begeht er dann eine Gläubigerbenachteiligung?

Der Betroffene wird bereits beim Arbeitgeber gepfändet und hat ein P-Konto. Ein anderer Gläubiger hat vergeblich das Konto gepfändet (da ja schon gepfändet) und schickt nun ständig Zahlungsaufforderungen, so dass der betr. Schuldner Angst vor einem Gläubigerantrag hat. Die Angst bezieht sich hauptsächlich auf die Frage der Zugänglichkeit seines unpfändbaren Einkommens und der evtl. angeblichen Gläubigernbenachteiligung.

Gemeint sind Rechnungen für Alltagsbedarf wie Miete, Krankenversicherung, normale Konsumartikel wie Medikamente, Bücher usw. (also keine Wertgegenstände)

Gilt eine etwaige Gläubigerbnachteilung ab Antragstellung des Gläubigers oder ab Einleitung des P-Insolvenzverfahrens und wie sieht das aus, wenn der Schuldner dann selber einen Antrag stellt, weil er das vielleicht nicht abwehren kann.

Ich freue mich über eine Antwort. Das ist bestimmt auch für Andere interessant. Vielen Dank.

Insovenz

Moin
Und zwar läuft meine Insolvenz seit Februar 2020 da gibt es ja eine Verkürzung wenn es die 6 Jahre betrifft, da meine Kosten alle gezahlt sind komme ich nach 5 Jahren raus wäre ja Februar 2025 gibt es da für die 5 Jahre auch ne Verkürzung oder betrifft es nur alle die die 6 Jahre in der Insolvenz noch sind?

Verbraucherinsolvenz_

Sehr geehrte Kanzlei,

Im Jahre 2020 haben wir gemeinsam ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Es wurde mir bereits Restschuldbefreiung erteilt:

Anfang Februar habe ich einen Brief vom Finanzamt Hamburg erhalten, dass diese nun über 4600,-€ von mir für das Versäumen meiner Lohnsteuererklärung für die Jahre 2018 und 2019 haben wollen. Dieser Brief sollte mir eigentlich bereits im Dezember 2023 schon eingehen. Zuvor habe ich nie einen solchen Brief erhalten, denn sonst hätte ich diese Kosten mit in das Insolvenzverfahren aufgenommen.

Nach dem ich einen Kontakt zum Amtsgericht Essen über Mein Justizpostfach hergestellt habe, wurde mir von einem Rechtspfleger empfohlen mich hierzu nochmal rechtlich beraten zu lassen und aus dem Grund schreibe ich Ihnen heute.

Ich benötige dringend Ihre Hilfe zum dem Fall.

Es wird zur Zeit Krankengeld in Höhe von 1300,-€ bezogen, wovon ich noch einen Kindesunterhalt von 355,-€ tilgen muss. Demnach würde ich auf jeden Fall eine Rechtsberatung bekommen.

Vielen Dank.

Herzliche Grüße,