Fußweg

Guten Tag,
folgende Situation bei uns im Dorf : vor unserem Haus befindet sich eine Strasse die zum nächsten Dorf führt. Beidseitig begrenzt durch einen Bordstein . Auf unserer Seite ist die Fläche zu unserem Zaun geschottert. Auf der anderen Strassenseite ist die Fläche ordentlich gepflastert und sollte als Fußweg genutzt werden. Was bisher auch von niemanden infrage gestellt wurde.In ca. 100 m in Richtung Dorfmitte ist beiderseits eine Bushaltestelle. .
Neben unserem Grundstück wurde nun eine neue Siedlung gebaut. Die neuem Bewohner fordern nun von uns, dass wir die geschotterte Fläche vor unserer Einfahrt freihalten und unsere Fahrzeuge nicht in den von ihnen präferierten Gehweg hineinragen dürfen. Wir selbst sind über diese Situation auch nicht glücklich, da die Fahrzeug nur knapp neben der Strasse stehen und befürchten deren Beschädigunmg . Aber mangels Stellfläche …
Den Schulkindern könne nicht zugemutet werden, über die Strasse zu gehen und den gepflasterten Weg zu nutzen , so die Eltern.
Gibt es dazu von ihnen eine eindetige Aussage, wie wir uns verhalten können?

Privatparkplätze werden regelmäßig von Gästen des Nachbarrestaurants benutzt

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meinem Haus gehören 7 Privatparkplätze, welche ordentlich mit Privatparkplatz-Schildern gekennzeichnet sind. Meine Mieter und auch meine Gäste dürfen darauf kostenlos parken. Leider kommt es immer wieder vor, dass Gäste der angrenzenden Restaurants darauf parken. Meist sind es immer wieder die selben Gäste, die ich auch schon mehrfach aufgefordert habe, das Parken auf den Privatparkplätzen zu unterlassen. An Sonntagen kommt es schon mal vor, dass alle 7 Plätze von Restaurantbesuchern belegt sind und weder ich noch meine Mieter einen freien Parkplatz haben. Nach Suche des Falschparkers in zwei bis drei unterschiedlichen Restaurants werde ich meist fündig. Dies ist aber sehr zeitraubend und nervig und oft werde ich auch angepöbelt und es wird nicht umgeparkt.
Abschleppen lassen ist für mich ein zu großer Aufwand. Es gibt ortsansässig erstens kein Abschleppunternehmen. Das nächste, zehn Kilometer entfernte Abschleppunternehmen gehört der Familie des einen Restaurants.
Nun wurde mir geraten, eine Gebühr für Falschparker zu erheben. Ich solle ein entsprechendes Schild mit Hinweis darauf aufstellen.
Damit erhoffe ich mir in erster Linie eine deutlichere Abschreckung und natürlich eine kleine Entschädigung, im Falle, dass das Umparken verweigert wird.
Ginge dies und was wären die rechtlichen Voraussetzungen dafür?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus.

Mr.

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Verkehrsberuhigte Zone

Hallo,
sind bei einer Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone die Voraussetzungen dafür alle einzuhalten. Wie
– baulliche Abgrenzung bei den Ein- und Ausfahrten
– Bodenmarkierung
– Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung z.B. Pflanzkübel, Bodenschwellen etc.
Es ist ein 120m langes Straßenstück kerzengerade und mit nichts begrenzt.
Außerdem ist noch eine Einbahnregelung mit beinhaltet, was sowieso verboten ist (Geht nur auf Fahrbahnen, nicht auf Verkehrsflächen).
Evtl. verbotener Eingriff in den Straßenverkehr?

Oder reicht ein Verkehrszeichen an der Ein- und Ausfahrt aus?
MfG Peter

Verkehrsberuhigte Zone

30er Zone

Hallo,
bei unserem Wohngebiet ist eine komplette 30er Zone ausgewiesen und beschildert.
Innerhalb Dieser ist eine Straße auf 10 km/h begrenzt. Gilt bei Ausfahrt aus dieser 10 km/h Straße auch rechts vor links. Keine gleichberechtigte Straße?
Es ist keinerlei Beschilderung an der Einmündung vorhanden.
Besten Dank im voraus.
MfG Peter

MPU

mir wurde mitgetilt das man für alte Fahrte die unter einfluss mit Cannabis waren, keine MPU machen muss durch die derzeitge regelung

meine Fahrten waren im OKtober und Dezember 2017

PKW wurde von einem Privatparkplatz abgeschleppt

Unser PKW wurde in einem öffentlichen Stadt/Straßengebiet abgestellt, in der sich parallel zur Häuserfront öffentliche Stellflächen befinden, bei denen man ohne Parkscheibe kostenlos parken kann. Zwischen den Parkstreifen und den Häusern gibt es einen Bürgersteig.
Wir haben unser Auto an einem Vormittag / Wochentag vor einem Haus dieser Straßengegend abgestellt und wollten es am gleichen Tag gegen 13 Uhr wieder abholen. Zu diesem Zeitpunkt war der Wagen bereits abgeschleppt worden. Wir haben erst zu diesem Zeitpunkt gesehen, dass sich an der Hauswand ein Parkverbotschild befindet. Dies betrifft 2 PKW-Parkflächen, wobei das angrenzende Haus daneben mit der gleichen Parkbucht / Parkstreifen keine Parkhinweise aufgestellt hat.
Wir wir jetzt erfahren haben, hat der Imbissbetreiber – der in diesem Haus seit kurzem ein Geschäft hat – den Abschleppdiest am Vormittag gerufen.
Weiterhin haben wir über Dritte erfahren, dass der Imbissbetreiber den Parkstreifen vor dem Haus von dem Eigentümer des Hauses gemietet hat, damit seine Kunden dort parken können (Abholservice), und sein Lieferwagen für den Lieferservice ebenfalls dort parken kann. Lt. Internetseite hat der Imbiss jedoch erst ab 17 Uhr geöffnet.
Frage: Ist das Abschleppen von diesem vermeintlichen Privatparkplatz außerhalb der Öffnungszeiten verhältnismäßig? Abschleppkosten: über 300 Euro.

Privatstraße Grunddienstbarkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Bruder und Ich haben ein kleines Baugebiet erschlossen. Nun haben wir einen Entwurf vom Notar bekommen, welcher das Fahrt und Wegerecht, sowie das Leitungsrecht regelt.
Die Frage ergibt sich nun aus dem Entwurf.
Die Vereinbarung ist zwischen der Gemeinde / Landratsamt und uns.
Passage im Wortlaut:

ein Geh- und Fahrtrecht
mit folgendem Inhalt:

a) Der jeweilige Berechtigte darf über die gesamten Grundstücke
Fl.St.Nrn. 151/25 und 151/30 jederzeit gehen und fahren.
b) Der Unterhalt, die Verkehrssicherungspflicht sowie die Schneeräumpflicht obliegen dem Grundstückseigentümer allein.

Ist die Straße nach dieser Vereinbarung noch so privat, dass lediglich Gemeindemitarbeiter (Bauhof) o. ä. ein Recht auf Nutzung haben oder hat dies dann automatisch die Allgemeinheit? Hier wäre das Problem, dass jeder Unfall oder dergleichen uns zu lasten gelegt werden könnte (siehe b)

Mit freundlichen Grüßen

Einbahnstraßeneinführung

Die Gemeinde, in der ich wohne, hat eine Einbahnstraße eingerichtet, um Parkplätze für die vielen Besucher der Straße zu generieren. Dafür wurde der
jahrzehntelang genutzte Gehweg 2 Meter breit zur Parkzone.( 550 Meter lang.) Die Fußgänger, müssen nun auf einem 1,3 Meter breiten Randbereich
auf der Straße gehen. Die Fahrbahn war ursprünglich 5,2 Meter breit, jetzt noch 3,75 Meter. Vor der Einführung zur Einbahnstraße gab es keine
Vorkommnisse wie Unfälle oder andere Gefahrenmomente. Jetzt dagegen sind die Fußgänger durch vorbeifahrende Lkws und Pkws, teilweise 30 cm
Abstand zum Fußgänger erheblich gefährdet. Das kann doch nicht im Sinne der Leichtigkeit des Verkehrs sein. Eure Meinung dazu würde mich sehr
interessieren.