BVerfG-Urteil erhöht Erfolgschancen in Bußgeldverfahren
ie meisten Autofahrer kennen den Ärger über einen Bußgeldbescheid; insbesondere wenn die darin enthaltenen Sanktionen (Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot) “saftig” ausfallen wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. In diesem Fall empfiehlt es sich besonders, mit Hilfe eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wesentlicher Bestandteil dabei ist die Akteneinsicht, durch die der Betroffene einen Einblick in das laufende Bußgeldverfahren gewinnen kann.