1. Kostenlose Beratung
Jede unsere Dienstleistungen beginnt mit einer kostenlosen Erstberatung. Wir rufen den Mandanten zur gewünschten Zeit an und besprechen den Sachverhalt. dabei legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Behauptungen des Bewerters und die Tatsächlichen Abläufe, sowie darauf was bereits von Ihnen gegen die Bewertung getan wurde. Nach der ausführlichen Beratung können wir Ihnen genau darlegen, wie Sie am besten vorgehen. Meistens raten wir zu einem Notice-and-take-down-letter gegen das jeweilige Portal.
2. Anschreiben
Sollten wir für Sie tätig werden verfassen wir einen sogenannten Notice-And-Take-Down-Letter. Dieses Anschreiben dient dazu dem Portal darzulegen warum diese Bewertung gelöscht werden muss. Dabei nutzen wir die Rechtsprechung des BGH. Dieser hat im „Blog-Spot“ Urteil Kriterien aufgestellt, nach welchen die Portale Bewertungen löschen müsse, wenn diese gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen.
Die Portale leiten in den meisten Fällen unser Anschreiben (NATDL) an den Bewerter weiter. Wird nicht dargelegt, dass die Bewertung gerechtfertigt war so wird sie durch das Portal entfernt.
3. Mahnung
In unserem Anschreiben setzen wir dem Portal eine Frist von drei Wochen um die Bewertung zu löschen. Bleibt eine Reaktion aus, verfassen wir ein erneutes Schreiben als Mahnung gegen das Portal. In diesem zweiten Schreiben pochen wir auf Einhaltung der Blogspot-Kriterien an und weisen auf die möglichen rechtlichen Folgen bei nicht-Beachtung hin. Dadurch kann meistens ein weiterer juristischer Nachdruck verliehen werden.
4. Klage
Sollte die Bewertung auch nach Anmahnung nicht gelöscht werden, so gehen wir den Weg der Klage. Hierzu werden wir eine zweite Beratung mit einem unserer Rechtsanwälte ansetzen. Dieser berät Sie zu den Erfolgschance des gerichtlichen Vorgehens, den Kosten, und dem Ablauf. Sollten Sie sich nach der Beratung dazu entscheiden klagen zu wollen, so werden wir für Sie vor Gericht ein Urteil erstreiten. Dabei besteht die Möglichkeit auf Beseitigung/Unterlassen oder auch auf Schadensersatz zu klagen. Zu beachten ist jedoch, dass Schadensersatz nur verlangt werden kann, wenn der Schaden genau beziffert wird. Dies ist regelmäßig nicht der Fall bei Vermögenseinbußen durch Rufschädigung.
Löschung einer Bewertung Schritt für Schritt