Negative Bewertung entfernen in 5 Schritten

  • Bewertung entfernen - Internetbewertungen löschen lassen

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Negative Bewertung löschen in 5 Schritten

Bewertungen in 5 Steps entfernen – so geht’s

Um Ihre schlechte Bewertungen im Internet zu entfernen sind in der Regel nur 5 Schritte notwendig; von der Zusendung der negativen Bewertung an uns bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Hier finden Sie einen Überblick, wie wir dabei für Sie vorgehen.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Entfernung einer negativen Bewertung Schritt für Schritt

So gehen wir für Sie vor

  • Kostenfreie Überprüfung

    Wir überprüfen kostenfrei, ob die negative Bewertung gelöscht werden kann. Besteht Erfolgsaussicht, gehen wir, nach gesonderter Beauftragung, gegen das Portal vor. Besteht keine Erfolgsaussicht, bleibt unsere Tätigkeit für Sie kostenlos.

  • Anschreiben des Portals

    Die Rechtsabteilung des Portals wird von uns schnellstmöglich mit einem anwaltlichen notice-and-take-down-letter angeschrieben. Unter Bezugnahme auf Ihren Sachverhalt und rechtlicher Würdigung (Doppelstrategie) werden damit die Prüfungspflichten des Portals gegenüber Ihnen als Adressat einer Bewertung rechtlich durchgesetzt. Unser Anschreiben ist an die „Blogspot“ Kriterien des BGH angepasst.

  • Entfernung

    Sehr häufig bewirkt bereits das erste anwaltliche Anschreiben des Portals die Löschung und Entfernung der negativen Bewertung durch das Unternehmen.

  • Weitere Ansprüche

    Auf Ihren Wunsch hin, besprechen wir gemeinsam die Möglichkeiten weiterer Ansprüche wie Schadensersatz, der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder der gerichtlichen Durchsetzung.

Bewertung löschen mit Rechtsanwalt

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