Nutzungsbedingungen für den Umgang mit Bewertungen
MyHammer erhebt, speichert und verarbeitet die Angaben zur Bewertung und zu dem der Bewertung zugrundeliegenden Auftrag bis zu einem möglichen Widerruf durch den Bewertenden. Zur Sicherstellung, dass es tatsächlich einen Auftrag gab, lässt sich das Portal Rechnungen zur Prüfung vorlegen. Diese Unterlagen werden nach erfolgreicher Prüfung gelöscht.
Die MyHammer Website nutzt für Rezensionen einen JavaScript-Code der eKomi Ltd. in Berlin. eKomi ermöglicht es MyHammer, Kundenbewertungen auf der Internetseite einzubinden. Eine Bewertung besteht mindestens aus einer Sternebewertung und einem Bewertungskommentar. Eine Bewertung abgeben darf nur die Person, die die Erfahrungen mit dem Anbieter tatsächlich selbst gemacht hat. Grundsätzlich gilt, dass die Meinungsabgabe in höflicher, sachlich konstruktiver und den Tatsachen entsprechend erfolgen muss.
Unzulässige Inhalte in Bewertungskommentaren
eKomi verbietet u.a. die folgenden Inhalte innerhalb des Bewertungskommentars:
- Strafbare und sonst rechtswidrige Inhalte, insbesondere Beleidigungen, Herabsetzungen, widerrechtliche Drohungen, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptungen, jugendgefährdende Inhalte, gewaltverherrlichende Inhalte, Diskriminierungen, rassistische Inhalte usw.
- Inhalte, die Urheber-, Marken-, sonstige Ausschließlichkeitsrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen können bzw. als wahrscheinlich erscheint.
- Wiedergabe von Individualkommunikation (z. B. Auszüge aus einem E-Mail-Verkehr)
- Direkte oder indirekte Bezugnahmen auf Wettbewerber des bewerteten Anbieters; pauschale Bezugnahmen ohne Nennung konkreter Anbieter sind dagegen zulässig
eKomi prüft abgegebene Bewertungen vor der Veröffentlichung auf unzulässige Inhalte. Unzulässige Inhalte in den Bewertungskommentaren werden in der Regel unter Beibehaltung der Sternebewertung und der übrigen Inhalte von eKomi gelöscht oder unkenntlich gemacht. Eine vollständige Löschung der gesamten Bewertung kann erfolgen, wenn dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sachgerecht bzw. geboten ist, insbesondere dann, wenn eine negative Sternebewertung erkennbar auf in dem Bewertungskommentar behaupteten Tatsachen fußt, die sich als unwahr erweisen oder die als unwahr zu behandeln sind.
eKomi kann Bewertungen ganz oder teilweise auch löschen, z.B. wenn es unter Würdigung der Gesamtumstände als wahrscheinlich erscheint, dass die Bewertung Rechte des Unternehmens / eines Dritten verletzt, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen beinhaltet, oder sie sonst rechtswidrig ist. Ebenso wenn eKomi Anlass zu der Annahme hat, dass die Bewertungen auf missbräuchliche bzw. manipulative Handlungen oder Handlungen mit Schädigungsabsicht durch den Auftraggeber oder durch Dritte zurückzuführen ist .
Quellen:
MyHammer,
eKomi
Grundsätzliche Zulässigkeit von Bewertungen auf Online-Bewertungsplattformen
Der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass Selbständige, Unternehmer und Betriebe auf Online-Bewertungsplattformen öffentlich beurteilt werden dürfen (vgl. „Spickmich“-Urteil VI ZR 196/08 aus 2009 und “Jameda”- Urteil VI ZR 358/13 aus 2014). Voraussetzung ist lediglich, dass sie ihre Arbeits- und Dienstleistungen öffentlich auf dem Markt anbieten.
Beseitigung von negativen Bewertungen auf Online-Bewertungsplattformen für Handwerker
Normalerweise beseitigt MyHammer negative Bewertungen, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen oder Gesetze verstoßen. Bewertungen, die
- unsachlich oder vorsätzlich unwahr sind;
- ehrverletzend, herabwürdigend, verleumderisch sind;
- sittenwidrig oder obszön sind;
- einen sonstigen Straftatbestand erfüllen;
- den Zweck der Verbreitung eines politischen, weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnisses verfolgen
sind unzulässig und gehören daher beseitigt. Um MyHammer zu einer schnelleren Beseitigung zu drängen, argumentieren wir nach Möglichkeit stets mit Verstößen sowohl gegen die Nutzungsbedingungen als auch Gesetze (Doppelstrategie).