• Google Bewertung löschen: Bundesweit vom Anwalt

    ✔ Kostenfreie Erstberatung
    ✔ Rund um Betreuung - zum Festpreis
    ✔ Seit 2012 mehr als 30.000 Fälle im Unternehmensrecht

    Bild von den Kranhäusern in Köln
Telefonische Erstberatung

Rechtlicher Schutz gegen negative Google bewertungen

Sind Sie Opfer einer falschen Google Bewertung geworden, stellen sich schnell Fragen wie: Kann ich diese Bewertung loswerden? Kann ich sie löschen lassen? Und wenn ja, wie geht das?

Unerlaubte Bewertungen können in drei einfachen und schnellen Schritten gelöscht werden.

  1. Bewertung bei GoogleMyBusiness melden
  2. Bewertung bei Google Maps beanstanden
  3. Anwaltliche Entfernung einer schlechten Google Bewertung

Wie kann man negative Google Bewertungen löschen?

Google Bewertung löschen mit Rechtsanwalt

GÜNSTIG SCHNELL RECHTSSICHER

Über

30000

geprüfte Fälle im
Unternehmensrecht.

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)

BGH erlaubt Bewertungen

Oftmals stellen Mandanten die Frage, ob sie sich eine Bewertung überhaupt gefallen lassen müssen. Der Bundesgerichtshof lässt gemeinhin Bewertungen zu  (BGH „Spickmich“-Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18, Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13 und Urteil vom 20.02.2018 – VI ZR 30/17). Laut BGH müssen sich Unternehmer oder Freiberufler bei Google bewerten lassen, weil sie ihre Leistung gemeinhin auch öffentlich anbieten. Dieses Urteil bedeutet jedoch nicht, dass alle Bewertungen zu erdulden sind. Sie haben die Möglichkeit, sich gegen eine unerlaubte Bewertung bei Google zu wehren.

Verstoß gegen die Google-Richtlinien und das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Die Grundlage Ihres Anspruchs auf Löschung der Bewertung sind

  1. ein Verstoß gegen die Richtlinien von Google und
  2. eine Verletzung Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Wir versuchen stets, die Doppelstrategie anzuwenden, indem wir mit beiden Verstoßen argumentieren. So setzen wir Google stärker unter Druck, die Bewertung zu löschen.

Die Google-Richtlinien verbieten rechtswidrige Bewertungen und Rezensionen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in Deutschland geltendes Recht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG). Damit verstoßen beleidigende oder unwahre Bewertungen sowohl gegen die Google-Richtlinien als auch gegen die Rechtsordnung.

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine falsche oder beleidigende Bewertung auf Google

Die meisten unzulässigen negativen Bewertungen auf Google verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Eine Verletzung ist gegeben, wenn

  • eine unwahre oder
  • eine beleidigende Äußerung bzw. reine Schmähkritik

vorliegt. Insbesondere, wenn sie einen Straftatbestand erfüllt. So beispielsweise bei Beleidigungen (§ 185 StGB), üblen Nachreden (§ 186 StGB) oder Verleumdungen (§ 187 StGB).

Löschung und Entfernung einer schlechten Google-Rezension durch den Bewerter oder Google

Um die negative Bewertung löschen und entfernen zu lassen, wenden wir uns

  • zuerst an Google und
  • danach auf Ihren Wunsch auch an den Verfasser der Google-Bewertung.

Anfängliches Vorgehen gegen Google effektiv

Ihre Verteidigung beginnen wir mit einem Vorgehen gegen Google. Google muss tätig werden, nachdem wir die zuständige Stelle angeschrieben haben und Google infolgedessen von Seiten einer Anwaltskanzlei Kenntnis von einer Persönlichkeitsverletzung erlangt hat. Zu Beginn wollen wir die schnellstmögliche Entfernung und Löschung der Bewertung auf Google erreichen. Wir gestalten unser Anschreiben so konkret wie möglich, um den vom BGH in seiner Blogspot-Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2011 aufgestellten Kriterien zu genügen und Google in Zugzwang zu bringen (BGH „Blogspot“, Urteil vom 25. Oktober 2011 – VI ZR 93/10). Unser Anschreiben wird an die Rechtsabteilung von Google weitergeleitet, was mit allen anwaltlichen Schreiben zum Schutz der Google-User erfolgt. Die Rechtsabteilung von Google prüft den Sachverhalt objektiv und ohne persönliche Befangenheit.

Google löscht Bewertungen auf erstes anwaltliches Anschreiben

Rechtswidrige oder gegen die Google-Richtlinien verstoßende Bewertungen werden daraufhin oftmals direkt entfernt, um Google-User vor weiterer anwaltlicher Inanspruchnahme zu schützen. Unwahre Bewertungen werden meist an den Bewerter weitergeleitet. Dazu wird dem Bewerter unser Schreiben weitergeleitet, in welchem wir auch Konsequenzen für die unberechtigte Bewertung ankündigen. Zur Vermeidung einer drohenden gerichtlichen Durchsetzung entscheiden sich viele Bewerter daraufhin, die Bewertung zurückzuziehen. Sie wird entfernt und von Google gelöscht.

Google kann gerichtlich zur Löschung und Entfernung gezwungen werden

Entfernt Google die Äußerung nicht, können wir die Löschung notfalls gerichtlich durchsetzen lassen. Sie haben einen sogenannten Unterlassungsanspruch. In einer neueren Entscheidung hat der BGH festgestellt, dass deutsche Gerichte auch für Klagen gegen amerikanische Internet-Portale wie Google zuständig sind (BGH Urteil vom 21.04.2016 – I ZR 43/14). Sie  können daher Ihren Unterlassungsanspruch auch gerichtlich einklagen –  obwohl der Sitz des Portals im Ausland ist. Hierbei ist zu beachten, dass Google grundsätzlich nicht schadensersatzpflichtig ist. Google haftet nicht für die Abgabe der verletzenden Bewertung, sondern nur für die Entfernung nach Kenntnisnahme.

Direktes Vorgehen gegen den Bewerter ist oft schwierig

Sind Ihnen als Bewerteten die Kontaktdaten des Verfassers unbekannt, verlaufen Schritte gegen den Verfasser oftmals ergebnislos. In den meisten Fällen kontaktieren Betroffene Google, indem sie das Missbrauch-melden-Fähnchen nutzen. Eine Anfrage wird oft entweder nicht bearbeitet oder nach einiger Zeit mit dem Kommentar abgelehnt, dass kein offensichtlicher Rechtsverstoß vorliegt – diese Aussage trifft meistens im Kern gar nicht zu. Google selbst ist nur in Ausnahmefällen verpflichtet, bei der Identifizierung der Verfasser Hilfestellung zu geben. Es muss eine langwierig nachzuweisende Straftat (Betrug, Verleumdung) vorliegen. Erst dann ist Google auf staatsanwaltliche Anfrage verpflichtet, die Daten des Bewerters zur Verfügung zu stellen. Google stellt die Daten ihrer Nutzer aus Datenschutzgründen nicht freiwillig zur Verfügung. Ihr Geschäftsmodell von Google beruht gerade darauf, die Bewertung von Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen, ohne die Identiät der Bewerter preiszugeben. Würden Verfasser ihre Identifizierung befürchten müssen, so würden wahrscheinlich viele dieser Personen keine Bewertungen auf Google abgeben.

Nach Vorgehen gegen Google: Ansprüche gegen den Verfasser

Ist ihnen die Identität der Verletzenden bekannt, werden wir nach Entfernung und Löschung der Bewertung auch gegen den Verfasser selbst vorgehen können. Sie haben neben dem Recht auf Unterlassung auch einen Schadensersatzanspruch. Der Schadensersatz umfasst regelmäßig auch die Anwaltskosten. Bei besonders schweren Verletzungen Ihres Persönlichkeitsrechts haben Sie zudem einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Selbstständige und Gewerbetreibende sollten hierfür ihre konkreten Umsatzeinbußen nachweisen können.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema Google Bewertung löschen? Wir beantworten sie hier kostenlos!

The last comment and 1 other comment(s) need to be approved.
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei