Grad der Behinderung (GdB)
Ob ein grippaler Infekt, ein Sportunfall oder ein unglücklicher Sturz mit Verletzungsfolgen – wohl die meisten Menschen wurden auf eine derartige Art und Weise schon einmal außer Gefecht gesetzt und waren gesundheitlich beeinträchtigt, sodass sie nicht wie gewohnt ihren Alltag bestreiten und aktiv sein konnten. Im Regelfall sind solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen allerdings nur vorübergehend, sodass die Aussicht besteht, dass die Einschränkungen über kurz oder lang ein glückliches Ende haben.
So glücklich können sich aber nicht diejenigen schätzen, die aufgrund dauerhafter körperlicher oder seelischer Einschränkungen und Defizite (Behinderungen) ihr Leben lang auf Dinge verzichten müssen, die für andere selbstverständlich sind – und das sind allein in Deutschland ein paar Millionen Menschen.
Das Ausmaß der Behinderung ist dabei von Betroffenem zu Betroffenem verschieden, man unterscheidet hier unterschiedliche Grade. Um behinderten Menschen trotzdem soweit möglich eine Teilnahme am allgemeinen Leben zu erleichtern, gilt ihnen auch von Seiten des Staates eine besondere Fürsorge, die in entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Ausdruck kommt.
Ilja Ruvinskij ist Rechtsanwalt und Partner unserer Kanzlei. Als Experte für Sozialrecht vertritt er mit seinem spezialisierten Team bundesweit die Interessen betroffener Mandanten.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!