Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht
Schnelle Hilfe beim Antrag auf Pflegegrad oder Grad der Behinderung
Wenn Sie oder ein naher Angehöriger pflegebedürftig sind, etwa aufgrund von Krankheit oder Behinderung, haben Sie ein Recht auf staatliche Unterstützung. Doch ein großer Teil der Erstanträge auf Pflegegrad oder Grad der Behinderung wird zunächst abgelehnt, oder dem Antragsteller wird eine zu niedrige Stufe zuerkannt. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht Ihre Ansprüche geltend machen.
Wir vertreten Ihre Interessen und kümmern uns um Ihre Angelegenheit – bundesweit. Sollte ein Widerspruch gegen die zu niedrige Einstufung nötig sein, hat man hierfür nur wenig Zeit. Deshalb bieten wir eine kostenlose und kurzfristige Erstberatung an. Ein auf Pflegerecht oder Behindertenrecht spezialisierter Berater ermittelt mit Ihnen gemeinsam, welcher Pflegegrad oder Grad der Behinderung Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen zusteht.
Offene Fragen? – Kostenlose Sozialrecht-Hotline:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Schnell-Check-Sozialrecht
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