Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht

Schnelle Hilfe beim Antrag auf Pflegegrad oder Grad der Behinderung

Wenn Sie oder ein naher Angehöriger pflegebedürftig sind, etwa aufgrund von Krankheit oder Behinderung, haben Sie ein Recht auf staatliche Unterstützung. Doch ein großer Teil der Erstanträge auf Pflegegrad oder Grad der Behinderung wird zunächst abgelehnt, oder dem Antragsteller wird eine zu niedrige Stufe zuerkannt. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht Ihre Ansprüche geltend machen.

Wir vertreten Ihre Interessen und kümmern uns um Ihre Angelegenheit – bundesweit. Sollte ein Widerspruch gegen die zu niedrige Einstufung nötig sein, hat man hierfür nur wenig Zeit. Deshalb bieten wir eine kostenlose und kurzfristige Erstberatung an. Ein auf Pflegerecht oder Behindertenrecht spezialisierter Berater ermittelt mit Ihnen gemeinsam, welcher Pflegegrad oder Grad der Behinderung Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen zusteht.

  • Kostenlos und unverbindlich

    Fordern Sie jetzt einen Termin zur kostenlosen Erstberatung an. Diese telefonische Erstberatung inklusive einer ersten Einschätzung des Falles durch einen Experten für Sozialrecht ist für Sie völlig kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung.

  • das kann ein anwalt für sozialrecht für Sie tun

    In viele Fällen kann mit anwaltlicher Unterstützung ein deutlich besseres Ergebnis erreicht werden. Als Anwaltskanzlei für Sozialrecht kennen wir die wichtigsten Kriterien der Ämter. Übermitteln Sie uns weitere Informationen zu Ihrem Fall und erhalten Sie unsere juristisch fundierte Einschätzung, welche Einstufung Ihnen zusteht.

  • Schnelle und bundesweite Hilfe

    Jahrelange Expertise in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Pflegekassen, sechs Standorte und ein Team von über 250 Mitarbeitern machen es möglich: Wir bearbeiten Ihre Anfrage im Regelfall innerhalb von wenigen Minuten.

    Wenn Sie sich im Anschluss entscheiden, uns zu beauftragen, helfen wir Ihnen dabei, das bestmögliche Ergebnis für Ihren Antrag oder Widerspruch zu erreichen.

Offene Fragen? – Kostenlose Sozialrecht-Hotline:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

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