Strafrecht – Ihre erfahrenen Strafverteidiger

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    Ihre Profis im Strafrecht

    Wird Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf zur Last gelegt? Eine Verurteilung könnte weitreichende, existenzielle Folgen haben, von einer Vorstrafe im Führungszeugnis bis hin zu einer Haftstrafe. Daher ist es wichtig, sich gegen die Anschuldigung kompetent und effektiv zu verteidigen. 

    Besonders wichtig: Der Betroffene ist nicht verpflichtet, sich zu den Vorwürfen zu äußern. 

    Die Unschuldsvermutung gilt für jeden, doch sie muss aktiv durchgesetzt werden. Nur wer sich von Anfang an kompetent anwaltlich vertreten lässt, kann sicher sein, dass er im Verfahren auch die bestmöglichen Aussichten auf Straffreiheit oder eine niedrige Strafe hat.  

    Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt? Unsere Profis können Ihnen in jeder Verfahrenssituation weiterhelfen. Wir verteidigen Sie kompetent und effektiv bei polizeilichen Maßnahmen, Strafbefehl oder Anklageschrift. Wichtig dabei: Sie müssen und sollten sich nie selbst zu dem Vorwurf äußern! Überlassen Sie die Kommunikation mit den Behörden unbedingt einem erfahrenen Rechtsanwalt, hier gilt es jeden Fehler zu vermeiden.  

    Eine Vorstrafe oder ein Eintrag ins Bundeszentralregister kann weitreichende, existenzielle Folgen haben.  

    Wenn Sie zum Beispiel mit Jugendlichen arbeiten, kommt eine Verurteilung wegen einer Straftat nach dem BtmG einem 5 jährigem Berufsverbot gleich: 

    Auszug aus § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

    (1) Personen, die

    4. wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz

    rechtskräftig verurteilt worden sind, dürfen Jugendliche nicht beschäftigen sowie im Rahmen eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 1 nicht beaufsichtigen, nicht anweisen, nicht ausbilden und nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden. Eine Verurteilung bleibt außer Betracht, wenn seit dem Tag ihrer Rechtskraft fünf Jahre verstrichen sind.

    Sind Sie Mitglied einer Berufskammer oder wollen es werden, kann ein Eintrag im Bundeszentralregister bedeuten, dass Sie Ihre Mitgliedschaft aufgeben müssen oder erst gar kein Mitglied werden dürfen 

    Eine solche Eintragung sollte unbedingt verhindert werden, die wirtschaftlichen Folgen sind unabsehbar und langfristig einschneidend, egal welchen Beruf Sie ausüben oder einmal ausüben möchten. Die Unschuldsvermutung gilt für jeden, doch sie muss aktiv durchgesetzt werden. Nur wer sich von Anfang an durch einen kompetenten Rechtsanwalt vertreten lässt, kann sicher sein, dass er im Verfahren auch die bestmöglichen Aussichten auf Straffreiheit oder eine spürbar niedrigere Strafe hat. 

    Wir verteidigen und vertreten Sie unter anderem bei

    • Vermögensdelikten (Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung usw.)
    • Verkehrsdelikten (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht usw.) und ihren Folgen wie Führerscheinentzug
    • BtmG-Verstößen (auch im Darknet) wie unerlaubter Besitz, Erwerb, Einfuhr, Handel und Herstellung
    • Körperverletzung
    • Steuerhinterziehung aufgrund von Geschäften mit Kryptowährungen
    • anderen Straftaten

    Lassen Sie sich gerne kostenfrei und unverbindlich beraten!

    Genauso setzen wir Ihre Rechte durch, sollten Sie Opfer einer Straftat sein – online wie offline, gegenüber Behörden und Plattformen. So z.B. in Fällen von

    • Cybermobbing
    • Revenge Porn
    • Betrug
    • Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Unser Tätigkeitsgebiet:

    DROGEN / BETÄUBUNGSMITTEL

    DIEBSTAHL

    KÖRPERVERLETZUNG

    VERKEHRSSTRAFRECHT

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    Über

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    geprüfte Fälle

    Strafrechtliche Notfall-Hotline:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Unsere Prinzipien

    Überdurchschnittlicher Service

    Wir kämpfen für Ihr Recht und unterstützen Sie gegen strafrechtliche Verfolgung – von der
    kostenlosen Erstberatung bis zum erreichten Ziel,
    der geringstmöglichen Strafe. Sei es ein Einspruch gegen einen erlassenen Strafbefehl, die Abwehr von Untersuchungshaft oder die Verteidigung vor Gericht.
    Unsere Kanzlei ist sieben Tage die Woche von 9 – 22 Uhr für Sie erreichbar.

    Kommunikation

    Schon in der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie
    von uns eine offene und ehrliche Beurteilung Ihres Falles und der möglichen Strafe.
    Im laufenden Verfahren bleiben Sie stets über alle abgeschlossenen
    und noch kommenden Schritte informiert.

    Fokussierung

    Unsere Kanzlei konzentriert sich auf ausgewählte Rechtsdienstleistungen,
    denen wir unsere gesamte Aufmerksamkeit schenken.
    Bei themenübergreifenden Fragestellungen
    kommt uns unser breites Partnernetzwerk zugute.

    So gehen wir für Sie vor

    Ausführliche Erstberatung – Kostenlos und ohne Wartezeit

    Die telefonische Erstberatung ist zu 100 % kostenlos und für Sie
    ohne jegliche Verpflichtungen. Wenn es bereits möglich ist, geben wir Ihnen eine fundierte Einschätzung des weiteren Ablaufs.

    Wir verteidigen Ihre Rechte

    Wenn Sie sich entscheiden, uns zu mandatieren, werden wir unverzüglich mit der Arbeit an Ihrem Fall beginnen. Wir tun alles Notwendige, um Ihre bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

    Kostentransparenz

    Wir teilen Ihnen von Anfang an mit, welche Kosten entstehen können.

    Falls möglich stellen wir auch unverzüglich eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

    Beiträge zum Strafrecht

    Mandantenfragebogen und Bevollmächtigung – Strafrecht

    Mandantenfragebogen und Bevollmächtigung – Strafrecht Schritt 1 von 2 – Persönliche Daten 50% Beauftragung* Ich habe die Hinweise zur Beauftragung zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese.KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus). Der Mandatsauftrag wird ausschließlich der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Blaubach 32, 50676 Köln (die Gesellschaft ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter HRB 101611 eingetragen und wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Veaceslav Ghendler und Ilja Ruvinskij) erteilt. Die Haftung der KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus) ist ausgeschlossen.Ihr Aktenzeichen

    Strafbefehl bekommen – Was tun?

    Was ist ein Strafbefehl? Ein Strafbefehl ist die vom Strafgericht gegenüber dem Beschuldigten ausgesprochene Strafe nach einer begangenen Straftat, ohne dass hierüber grundsätzlich eine Hauptverhandlung stattgefunden hat. Dies geschieht, wenn die Staatsanwaltschaft den angeklagten Sachverhalt für eindeutig strafwürdig hält und den Strafbefehl beim Gericht beantragt. Es handelt sich um ein verkürztes Strafverfahren, bei dem nach Aktenlage entschieden wird. Es kommt nur bei Delikten in Frage, bei denen dem Täter  eine geringe kriminelle Energie vorgeworfen wird. Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, was bei einem Strafbefehl genau passiert, ob der Strafbefehl eine Straftat ist, was ein Strafbefehl kostet und wie Sie sich

    Forumsfragen zum Strafrecht

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    Ihr Anwaltsteam im Strafrecht:

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    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner

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