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Buchhaltung für Kapitalgesellschaften und Mischformen

Kapitalgesellschaften trifft die Pflicht zur doppelten Buchführung. Das bedeutet, dass alle Buchungssätze laufend erfasst und bilanziert werden müssen. Der Erfolg der Geschäftsperiode kann einmal durch die Bilanz und einmal durch die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Außerdem muss jeder geschäftliche Vorfall auf der Haben- und Soll-Seite – und somit doppelt – eingebucht werden

Die Sicherstellung einer ordentlichen Buchhaltung fällt bei den meisten Kapitalgesellschaften in den Verantwortungsbereich des Geschäftsführers. Bei Aktiengesellschaften ist der Vorstand verantwortlich.

Zu den typischen Buchhaltungspflichten  zählen die Kontierung der buchhalterischen Vorgänge (Aus- und Eingänge, Entnahmen usw.), die Umsatzsteuervoranmeldung, monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und die Lohnbuchhaltung.

Es empfiehlt sich, die Buchhaltung an einen Fachmann outzusourcen. Der Geschäftsführer sollte zwar seine Pflichten erfüllen und die Zahlen seines Unternehmens kennen, seinen Fokus aber auf dem operativen Tagesgeschäft haben.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.