Fahrschule gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Fahrschule gründen und betreiben
Sie möchten eine Fahrschule eröffnen? Der Beruf des Fahrlehrers ist abwechslungsreich und attraktiv, geht aber auch mit viel Verantwortung einher. Pädagogisches Geschick und soziale Kompetenz sind ebenso unerlässlich wie sichere Fähigkeiten im Straßenverkehr.
Bis zum Jahr 2013 machten immer weniger Menschen einen Führerschein. Zwischen 2010 und 2017 war dem entsprechend auch die Zahl der Fahrschulen rückläufig (13 Prozent). Ein Grund für die Entwicklung war, dass junge Menschen in städtischen Regionen zunehmend den ÖPNV nutzten und einige deshalb gar keinen Führerschein machten. In ländlichen Regionen war der Bedarf an Pkws und Fahrerlaubnissen dagegen gleichbleibend hoch.
Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes wurde der Abwärts-Trend ab 2017 gestoppt. Die Zahl der theoretischen und praktischen Prüfungen steigt seitdem wieder.
2021 wurden auch wieder mehr Führerscheine ausgestellt als noch 2020. Mitursächlich war aber auch die Corona-Pandemie. Die Zahl der theoretischen Führerscheinprüfungen hatte durch die Pandemie vorübergehend abgenommen. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland etwa 1,65 Millionen praktische Führerscheinprüfungen durchgeführt.
Quelle:
https://de.statista.com

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Fakten zur Branche
- 2022 gab es etwa 21 Millionen PKW-Kartenführerscheine in Deutschland, die älteren, vor 1999 ausgegebenen Papierführerscheine nicht mitgezählt. Die Zahl nimmt kontinuierlich zu.
- 2022 wurden außerdem über 18 Millionen Motorrad-Führerscheine gezählt.
- Hinzu kamen rund 24 Millionen LKW-Führerscheine und knapp 238.000 Bus-Führerscheine.
Quelle:
https://de.statista.com
Wenn Sie eine Fahrschule eröffnen möchten, ist einiges zu beachten. Fragen wie
- „Welche Voraussetzungen muss ich als Fahrlehrer und Gründer einer Fahrschule mitbringen?”
- „Welche Rechtsform ist für eine Fahrschule erlaubt?“,
- “Wie erhalte ich einen Fahrlehrerschein?”
- „Wie erhalte ich eine Fahrschulerlaubnis ?“
werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.
Wir gründen Ihre Fahrschule – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

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Ablauf der Gründung einer Fahrschule
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zu den möglichen Rechtsformen, die Ihnen für eine Fahrschule zur Verfügung stehen.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Es folgt eine eingehende Gründungsberatung. Wir erstellen auch einen maßgeschneiderten Gründungsplan für Ihre Fahrschule.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Fahrschulerlaubnis
Um eine Fahrschule eröffnen zu dürfen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Erlaubnisantrag stellen. Meist ist die oberste Landesbehörde zuständig, mitunter eine untergeordnete Behörde, wie Landratsamt oder Kreisverwaltung.
Schritt 4 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Wollen Sie Ihre Fahrschule in Form einer Gesellschaft gründen, formulieren wir Ihren Gesellschaftsvertrag.
Schritt 4 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Schritt 4 - Gründung Ihrer Fahrschule
Wir tragen Ihre Fahrschule ggf. in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Mit einer Fahrschule durchstarten – Voraussetzungen
Konzept
Wenn Sie eine Fahrschule eröffnen möchten, stellt sich zunächst die Frage nach dem Konzept. Bieten Sie zum Beispiel besondere Führerscheinklassen (man unterscheidet BE, A, CE und DE) oder besondere Fahrzeuge an, spezielle Unterrichtsmedien, Online-, Ferien- oder Crashkurse usw.?
Richtet sich Ihr Angebot nicht nur an die Zielgruppe Fahranfänger, sondern z.B. speziell auch an ältere Autofahrer, Fahrrückkehrer nach Jahren ohne Fahrpraxis, Menschen. die eine MPU absolvieren müssen? Bieten Sie Zusatzprogramme, wie eine besondere Betreuung bei Fahrangst oder mehrsprachigen Unterricht an?
Voraussetzungen des Fahrlehrerscheins
Natürlich benötigen Sie eine Fahrlehrerausbildung, einen Fahrlehrerschein. Schon für die Ausbildung zum Fahrlehrer gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen. Nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) liegt das Mindestalter bei 21 Jahren. Es ist ein Nachweis der geistigen, körperlichen und persönliche Eignung erforderlich (ärztliches Gutachten und Führungszeugnis). Neben der Fahrerlaubnis ist mehrjährige Fahrpraxis (mindestens drei Jahre bei Klasse B) nachzuweisen.
Die Fahrlehrerausbildung dauert rund 12 Monate und besteht aus einem Theorie- und Praxis-Teil. Zum theoretische Teil gehören Lerneinheiten zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr und zur Fahrzeugtechnik, zum Verkehrsrecht und zur Verkehrspädagogik u.a.m.
Zum praktischen Teil der Ausbildung gehört unter anderem ein Praktikum bei einer Ausbildungsfahrschule. Nach einer Phase der Hospitation agiert der Anwärter unter Aufsicht eines erfahrenen Fahrlehrers selbst als Ausbilder von Fahrschülern. Den Abschluss bildet die Fahrlehrerprüfung inklusive Lehrprobe. Erst danach wird der Fahrlehrerschein erteilt.
Voraussetzungen für Fahrschulleiter/Fahrschule
Fahrschulleiter benötigen neben der Fahrlehrererlaubnis zwei Jahre nachweisliche Tätigkeit als Fahrlehrer. Sie brauchen ferner eine Weiterbildung (Seminare) in Fahrschulbetriebswirtschaft.
Die Erlaubnis für Ihre Fahrschule ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen (obersten Landesbehörde oder untergeordnete Behörde). Das Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) nennt die Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis. Es wird nach § 18 gefordert, dass
-
der Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet hat und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,
-
keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach § 29 nicht erfüllen kann,
-
der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt,
-
der Bewerber mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig war,
-
der Bewerber erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat,
-
der Bewerber den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.
Vor der Gründung der Fahrschule sollten Sie auch einen Businessplan ausarbeiten, mit Eckpunkten zum Konzept und zur Finanzierung,
Themen wie:
- Bedarf an Fahrschulen vor Ort
- Zielgruppe
- Standort
- geeignete Räumlichkeiten
- weiteres Personal
- Budget
- Werbung
werden dort aufgenommen.
Darüber hinaus ist der Businessplan Grundlage für Fördermittel und auch für Bankkredite.
Folgende Kosten sollten dabei erfasst werden:
- Gründungskosten
- Kosten der Ausbildung
- Raummieten, Mobiliar
- Kosten für Fahrschulfahrzeuge
- Verwaltungskosten
- ggf. Lohnkosten für weitere Fahrlehrer
- Kosten für Versicherungen
- Steuern
- Betriebskosten (Heizung, Strom, Reinigung)
- Marketing
Standort
Bei der Standortsuche stellen sich weitere Fragen, wie
- Einzugsbereich potentieller Fahrschüler
- Konkurrenten und deren Leistungsangebot
- Mietpreise vor Ort u.v.m.
Zweigstellen
- die Zweigstelle hinsichtlich des Unterrichtsraums, der Lehrmittel und der Lehrfahrzeuge den Anforderungen des FahrlG entspricht und
-
nach den Umständen, insbesondere wegen der Anzahl der Zweigstellen oder ihrer räumlichen Entfernung und der Anzahl der Fahrlehrer, gewährleistet ist, dass der Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellte Person den Pflichten nach § 29 nachkommen kann.
Die Anzahl der Zweigstellen soll insgesamt zehn nicht übersteigen. Bei Gemeinschaftsfahrschulen gilt diese Regelung auch für jeden Gesellschafter.
Ihr Marketing muss auf Ihre Zielgruppe – in erster Linie Jugendliche und ihre Eltern – abgestimmt sein. Eine Internetseite und Social Media Aktivitäten sollten Sie einplanen. Hinzu kommen SEO, ein Eintrag bei Google Maps und weitere Werbemaßnahmen, wie Anzeigen.
Bei der Eröffnung einer Fahrschule ist ferner an die Finanzplanung zu denken. Welches Kapital kann aufgebracht werden und welche Ausgaben fallen an? In jedem Fall sollten Sie über genügend Start-Kapital verfügen, um einen professionellen und sicheren Betrieb aufnehmen zu können. Aufzubringen sind
- Gründungskosten i.e.S.
- Anmietung des Gebäudes, Ausstattung der Räume,
- Anschaffung von Fahrzeugen.
- Kosten der Aus- und Weiterbildung. Insbesondere die einjährige Fahrlehrerausbildung ist teuer,
- Hinzu kommen die laufenden Kosten, sowohl fixe als auch variable, etwa für Sprit. Ggf. auch Personalkosten (weitere Fahrlehrer, Büropersonal)
- Software, Lehrmaterial
- Heizung und Strom
- Versicherungen
- Werbekosten
Möglicherweise verfügen Sie über hinreichendes Eigenkapital für den Start; die meisten Gründer müssen jedoch auf Fremdkapital zurückgreifen. Dazu zählen natürlich Bankkredite.
Erstellen Sie eine detaillierte Finanzierungsplanung, die Eigenkapital, Sicherheiten, Finanzierungspartner usw. mit berücksichtig.
Bei Finanzierung denkt jeder zuerst an die Kreditfinanzierung durch eine Bank. Es gibt aber auch noch andere Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Finanzierung durch Investoren, etwa in Form eines Beteiligungsvertrags.
Rechtsform wählen
Wenn Sie eine Fahrschule eröffnen möchten, dann stellt sich vorab die Frage, welche Rechtsform diese haben soll. Möglich sind nach dem Fahrlehrergesetz insbesondere ein Einzelunternehmen, eine GbR, ggf. auch eine GmbH oder UG. Dabei spielen u.a. der Gründungsaufwand, Steuerfragen aber auch Fragen der Finanzierung und Haftung eine Rolle.
Fahrschule als Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen können Sie auch alleine gründen. Gründungsaufwand und steuerliche Pflichten sind überschaubar.
Ein Risiko liegt aber in der Haftung: Für alle Schäden haften Sie für die Fahrschule auch mit Ihrem Privatvermögen
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Fahrschule als GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann relativ einfach von mehreren Personen gegründet werden, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Sie bietet sich z.B. für Gemeinschaftsfahrschulen an.
Bis zu fünf Inhaber einer Fahrschulerlaubnis können eine Fahrschule in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne das Erfordernis einer Fahrschulerlaubnis für die Gesellschaft betreiben (Gemeinschaftsfahrschule). Jeder Gesellschafter ist berechtigt, seine Fahrschüler von einem Mitgesellschafter oder von den bei dem Mitgesellschafter beschäftigten Fahrlehrern ausbilden zu lassen. Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Schriftform.
Ein Nachteil ist – wie beim Einzelunternehmen – die Haftung: Die Gesellschafter haften unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen.
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Fahrschule als GmbH oder UG
Bei der GmbH oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) gibt es dagegen eine Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Stammkapitals, also eine private Enthaftung.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine so genannte Kapitalgesellschaft. Es ist für sie eine Einlage von 25.000 Euro zu hinterlegen (mindestens aber zunächst 12.500 Euro Stammkapital). Notarbesuch und Handelsregister- Anmeldung sind unumgänglich.
Steuerliche und handelsrechtliche Auflagen kommen hinzu, für die GmbH ist eine ordnungsmäßige Buchführung inklusive der Bilanzierungspflicht vorgeschrieben.
Die UG ist demgegenüber durch die niedrige Stammeinlage gekennzeichnet – sie kann schon mit 1,- Euro gegründet werden
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Handelsregistereintrag
Abhängig von der Unternehmensform ist ein Handelsregistereintrag erforderlich. Dies gilt z.B. für eine UG oder GmbH.
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Finanzamt
Die Eröffnung Ihrer Fahrschule haben Sie auch beim Finanzamt zu melden. Sie erhalten eine Steuernummer, die Ihnen die Rechnungsstellung ermöglicht. Die Anmeldung ist in unserer Leistung mit enthalten.
Gewerbeamt
Gewerbliche Tätigkeiten sind zudem beim zuständigen Gewerbeamt zu melden, unabhängig von der Rechtsform.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
Behördliche Erlaubnis
Wer eine Fahrschule eröffnen will, der benötigt eine Fahrschulerlaubnis. Wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen, sind laut FahrlG insbesondere folgende Unterlagen/ Nachweise vorzulegen:
-
eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheins,
-
Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer nach § 18 Absatz 1 Nummer 4,
-
eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs nach § 18 Absatz 1 Nummer 5 über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme,
-
eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
-
ein maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
-
eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
-
eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
-
ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als drei Monate ist,
-
eine Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten.
Anmeldung bei der IHK
Ihre Fahrschule ist außerdem bei der örtlichen IHK anzumelden. Diese erfährt i.d.R. vom Gewerbeamt von der Neueröffnung.
Berufsgenossenschaft
Sie sind zudem verpflichtet, Ihre Fahrschule bei Ihrer Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte registrieren zu lassen. Zuständig ist in der Regel die Berufsgenossenschaft Verkehr.
Berufsverbände
Sie können mit Ihrer Fahrschule ferner einem Berufsverband als Interessenvertretung beitreten, dies ist freiwilligt. Es gibt z.B. die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. oder den Bundesverband Deutscher Fahrschulunternehmen e.V.
Fahrschulen eröffnen – Marke anmelden
Es kann auch sinnvoll sein, für Ihre Fahrschule eine Marke anzumelden, um sie gegen Mittbewerber und Nachahmer zu schützen. Name und/oder Logo usw. lassen sich so markenrechtlich schützen.
Mit der Marke schaffen Sie nicht nur einen Wiedererkennungswert. Sie bewahren auch Ihren guten Ruf, falls Mitbewerber unter Ihrem oder einem sehr ähnlichen Namen eine schlechtere Fahrschulausbildung bieten oder viele unzufriedene Fahrschüler, eine hohe Durchfallquote usw. haben und damit auch Ihnen mit schaden.
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Check, ob die Marke in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Eintragung Ihrer Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz
Deutsche Marke für Fahrschule anmelden
Mit einer DE-Marke haben Sie zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland. Empfehlenswert, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen, was bei einer Fahrschule regelmäßig der Fall sein wird.
Betrieb von Fahrschule: Buchhaltung outsourcen
Kleine Fahrschulen können ihre Buchhaltung oft selbst machen. Viele Unternehmen haben aber eine Bilanz und doppelte Buchführung nach dem HGB zu erstellen. Dies kann, ebenso wie die Buchführung für eine größere Fahrschule, u.U. mit mehreren Standorten, aufwändig sein
Outsourcing der Buchhaltung
Damit Sie sich komplett auf Ihren Fahrschulbetrieb konzentrieren können. ist die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister hilfreich. Sie behalten so den Überblick über Ihre Finanzen und können die Haftung für die Buchführung auf den externen Dienstleister abwälzen.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Fahrschule – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Gute Bewertungen sind für jede Fahrschule von Bedeutung – die Konkurrenz ist groß. Durch Online-Portale wie:
- Google,
- Golocal
- 11880
- Facebook,
und andere können sich Fahrschüler und Eltern im Internet einen ersten Eindruck von Ihrer Fahrschule machen und auch selbst Bewertungen abgeben.
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Viele angehende Fahrschüler und deren Eltern achten auf der Suche nach einer Fahrschule in erster Linie auf deren Online-Bewertungen.
Nicht immer entsprechen die im Netz abgegebenen Bewertungen den Tatsachen. Schüler, die viele Fahrstunden benötigen oder durch die Prüfung fallen, versuchen sich möglicherweise zu “rächen”, indem sie eine ungerechtfertigte schlechte Bewertung abgeben. Dagegen können Sie sich wehren.
Wie Sie negative Fahrschul-Bewertungen löschen
Gegen unrechtsmäßige Rezensionen können Sie rechtlich vorgehen.
Eine Bewertung ist insbesondere dann zu löschen, wenn
- in ihr eine unwahre Tatsachenbehauptung liegt. Ein Fahrschüler behauptet die Unwahrheit oder er war gar nicht in IHRER Fahrschule.
- die Fahrschüler oder Eltern Sie beleidigen, beschimpfen o.ä., sie eine Bewertung nur zum Zweck einer Verunglimpfung abgeben.
- es sich um eine Fake Bewertung handelt: Fake-Accounts werden mitunter von anderen Fahrschulen eingerichtet, nur um schlechte Bewertungen über Konkurrenten schreiben zu können.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Leistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Löschung unrechtmäßiger Bewertung für sie zu betreiben.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns einfach den Text Ihrer Fahrschul-Bewertungen mit Webadresse und Beschreibung des Ereignisses, das der Fahrschüler behauptet. Dies ist per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de möglich oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen nun kostenfrei die Erfolgsaussichten zur Löschung der Fahrschul-Bewertung. Ist eine Löschung möglich, können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Je Fahrschul-Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Meist werden Fahrschul-Bewertungen schon nach dem anwaltlichen Schreiben (notice-and-take-down-letter) vom Portal gelöscht.
Exkurs: Fahrschule abwickeln und schließen
Es kann passieren, dass eine Fahrschule unwirtschaftlich ist oder aus anderen Gründen geschlossen werden muss. Es gibt zwei Alternativen :
- Insolvenz beantragen
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit
Insolvenz beantragen
Wenn Ihre Fahrschule Schulden angehäuft hat, die Sie nicht mehr bezahlen können, haben Sie Insolvenz zu beantragen.
Löschung ohne Sperrjahr bei Vermögenslosigkeit
In manchen Fällen ist stattdessen eine Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit möglich. Dann darf Ihre Fahrschule kein Vermögen und keine Schulden haben. Die Löschung aus dem Handelsregister ist in nur drei Monaten möglich und ist deutlich günstiger als eine klassische Liquidation.
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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Fahrschule gründen und betreiben”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
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Telefon: 0221 – 6777 00 55
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).








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