• Absichtserklärung - Letter of Intent - typische Klauseln

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Letter of Intent – typische Klauseln

Mittels einer Absichtserklärung – auch Letter of Intent oder abgekürzt “LoI” genannt – bekunden künftige Geschäftspartner ihre Absicht, einen bestimmten Vertrag abschließen zu wollen.

Die Absichtserklärung definiert die wichtigen Eckpunkte einer künftigen wichtigen Vereinbarung.  Dabei ist sie für sich genommen weitgehend unverbindlich und nicht als gültiger Vertrag zu verstehen. Für künftige Verhandlungen hat die Absichtserklärung dennoch eine große Bedeutung. Sie bestimmt die Grundrichtung einer künftigen Einigung.

Die rechtliche Bedeutung der Absichtserklärung ist eher gering – sie ist rechtlich unverbindlich. Allerdings bildet sie faktisch einen starken Ausgangspunkt (“Ankereffekt”) für die künftigen Verhandlungen und prägt sie. Ein Abweichen von den Vereinbarungen der Absichtserklärung erfordert einer Begründung. Außerdem lässt sie Einigung über die Absichtserklärung erkennen, ob Sie eine Zusammenarbeit mit einem Partner auch wirklich wollen. Sie hilft, Meinungsverschiedenheiten aus der Welt zu räumen und die Zusammenarbeit als ganzes sorgfältig zu beurteilen.

Wir übernehmen die Erstellung Ihrer Absichtserklärung – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.